Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbeibeiträge = Strabs (Straßenausbaubeitragssatzungen)

Wo kann ich mich als Unterstützer in Listen eintragen?
Zum Beispiel:
Im Rathaus oder beim Vorsitzenden der FW Großwallstadt.
Im Rathaus ist e
ine Eintragung zum Volksbegehren
im Zimmer 6, Einwohnermeldeamt,  möglich.

Im Jahr 2008 sind die Freien Wähler Großwallstadt angegetreten eine Verbesserung bei der Belastung der Bürger durch Straßenausbaubeiträge in Großwallstadt zu erreichen. Das Ziel damals:

Straßensanierung nach dem Konnexitätsprinzip bringt Vorteile für die Grundstückseigentümer.

Text im Prospekt damals:
Bisher sind die Kosten für die Straßengestaltung prozentual gesetzlich festgeschrieben.Die Freien Wähler meinen, dass man künftig nach dem Konnexitätsprinzip abrechnen müsste. Konkret bedeutet dies, dass derjenige, der mehr bestellt dies auch bezahlt. Den Grundstückseigentümern würde nach dem FW-Vorschlag nur der Standard berechnet werden.
Ende Text.

Jetzt sind gerade einmmal 11 Jahre vergangen und es besteht die Möglichkeit die Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen. Dies liegt in Ihrer Hand, also in der Hand des Wählers.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Die Kommunen in Bayern sind nach geltender Rechtssprechung mittlerweile dazu verpflichtet eine sogenanne Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zu erlassen und Beiträge von ihren Bürgern zu erheben. Für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen müssen die bayerischen Gemeinden daher Beiträge von den Anliegern der betreffenden Straßen erheben. Leider sind viele Kommunen aufgrund ihrer angespannten finanziellen Situation und fehlender Unterstützung durch Bund und Land auf die Beitragserhebung angewiesen. Je nachdem, an welche Art von Straße(n) ein Grundstück angrenzt, müssen die Anlieger in Bayern damit meist vier bis fünfstellige Beiträge für die Sanierung zahlen.

Interessant:

In der Landeshauptstadt München werden seit dem 01.01.2015 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Die entsprechende Satzung wurde Anfang 2015 per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung unter anderem mit der höheren Grundsteuer sowie dem Aufwand für die Beitragserhebung der mit dem Ertrag in keinem Verhältnis stünde. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erschließung erheblich zur Finanzierung der Straßen beigetragen haben und zur Instandhaltung Verbesserung und Sanierung der Straßen nicht erneut herangezogen werden sollten.

Gut zu wissen:

In den Bundesländern Berlin und in Hamburg werden ebenfalls keine Beitgräge erhoben und auch im Bundesland Baden Württemberg gibt es kein Straßenausbaubeitragsgesetz. Darüber hinaus verzichten unter anderem größere Städte oftmals auf die Beitragserhebung, da gerade in den Städten der Verwaltungsaufwand oftmals höher ist als der Ertrag.

Warum sollen laut unserer Auffassung die Straßenausbeibeiträge abgeschafft werden?

  • Diese sind existenzbedrohend für viele Anlieger.
  • Sie sind ungerecht, da die Straßen die Allgemeinheit nutzt, also nicht nur der Anlieger UND weil die betroffenen Bürger/innen in finanzschwachen  Kommunen häufig mit höheren Sätzen zur Kasse gebeten werden als die Anlieger in finanzstarken Städten und Gemeinden.
  • Die Erhebung ein ungeliebter Zwang für Kommunen („sollen = müssen“! Verstoß gegen die angebliche „kommunale Selbstverwaltung“!) ist.
  • Die Beiträge sehr streitanfällig (hunderte Gerichtsverfahren und Widersprüche gegen Beitragsbescheide anhängig) sind.
  • Diese schädlich für den Frieden in den Kommen sind.
  • Ein Bürokratiemonster (Beispiel München: Verwaltungsaufwand höher als die Einnahmen!) ist.

Da es unserer Auffassung weder ein „Weiter-so“ noch eine „Kann-Regelung“ zielführend ist, gibt es nur eine Entscheidung:

Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten!

Die CSU hat jetzt richtigerweise eingelenkt und sich dazu bekannt, die Ausbaubeiträge abschaffen zu wollen.

Keiner weiß jedoch WANN und vor allem wie die GEGENFINANZIERUNG aussieht.

Um einer schnellen Abschaffung  Druck zu verleihen und der Staatsregierung zu zeigen, dass es der Wille der Bevölkerung ist, wird das Volksbegehren weitergeführt.

Wir bitten Sie deshalb unser Anliegen zu unterstützen.

Sprechen Sie uns an, wo Sie unterschreiben können. Wir werden ihnen helfen. Einige grundlegende Fragen können wir ihnen aber schon hier beantworten.

Ist das Volksbegehren nach den Ankündigungen der Regierungspartei, der  CSU, noch notwendig:

  • Ja. In der Vergangenheit hat die Staatsregierung zur Umsetzung von wichtigen Reformen (Neunjähriges Gymnasium-G 9, Abschaffung der Studiengebühren, ….) immer eine Anschubhilfe benötigt, um zu einer eigenen Entscheidung zu finden. Wir wollen die vielen betroffenen Bürger, die bayerischen Kommunen und die Verbände nicht zu lange mit Ankündigungen durch die Staatsregierung vertrösten lassen.
  • Mit einem Volksbegehren kann man die Gesetzgebung zudem konstruktiv mitgestalten. Diese Mitgestaltung wollen wir auch im Sinne der direkten politischen Mitbestimmung durch die Bayerischen Bürger nutzen.

Muss ich zum Eintragen in die Unterschriftenliste auf meine Gemeinde? Wo kann ich mich eintragen?

  • Im ersten Schritt der Volksgesetzgebung, dem Zulassungsantrag für ein Volksbegehren, können Sie sich auf einer frei verfügbaren Unterschriftenliste (Originalliste wegen Formvorschriften) eintragen.
  • Sie müssen nicht auf die Gemeinde gehen. Sie können zu Hause oder bei ihren Freien Wählern vor Ort oder einem der Bündnispartner auf einer Unterschriftenliste unterschreiben.
  • Die Unterschriftenlisten können Sie darüber hinaus auch über uns anfordern oder auf der Homepage der Freien Wähler Bayern herunterladen.

Wie lange werden Unterschriften gesammelt? Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

  • Die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag ist zeitlich nicht befristet und erst beendet wenn 25.000 gültige Unterschriften und ein ausreichender Sicherheitspuffer mit den abgegebenen Unterschriften vorliegt. Wir wollen die dafür notwendige Zahl an Unterschriften im März, falls erreicht, einreichen.
  • Danach wird der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Bayerischen Innenministerium zur Prüfung eingereicht.
  • Ziel ist, trotz der zeitlichen Flexibilität bei der Unterschriftensammlung, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2018 bzw. möglichst zeitnah zu erreichen.

Wer darf unterschreiben und was muss ich bei der Unterschriftensammlung beachten?

  • Jeder Unterzeichner muss stimmberechtigt, also
    – Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
    – das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    – seit mindestens drei Monaten in Bayern seinen Hauptwohnsitz haben.
    – nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sein.
  • Jeder Stimmberechtigte kann nur einmal unterschreiben (Deshalb Sicherheitspuffer).
  • Stimmberechtigte können nur persönlich unterschreiben.
  • Liste nicht mit Bleistift ausfüllen.
  • Listen müssen im Original vorliegen, da diese später beim Innenministerium eingereicht werden. Eine Übersendung als Fax oder Email ist daher nicht möglich.
  • Die Unterschriftenlitse muss bei der zuständigen Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft zur Bestätigung vorgelegt werden. Grund: Hier wird überprüft ob der Unterzeichner(in) wahlberechtigt ist.
  • Ebenfalls ist auf die Lesbarkeit beim Ausfüllen zu achten (Vornamen müssen komplett ausgeschrieben werden, keine Kosenamen verwenden, komplette Anschrift, vollständiges Geburtsdatum, Datum der Unterschrift und der vollständige Gemeindename).

Wer unterstützt das Volksbegehren noch?

  • Haus und Grund Bayern e. V.
  • Eigenheimverband Bayern e. V.
  • Verband Wohneigentum Bayern e. V.
  • Verband Deutscher Grundstückseigentümer e. V.
  • Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e. V.
  • Allianz gegen Straßenausbaubeiträge
  • Verein STOP für Straßenausbeibeiträge e. V.

Helfen auch Sie mit, das Ziel der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu erreichen.

 Denn gemeinsam sind wir stark.

 

 

Ihre Freien Wähler, Gemeinderatsfraktion und Roland Eppig 1. Bürgermeister

 

 

 

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