Wegen eines Formfehlers wurde der Bebauungsplan „Südlich des Sportgeländes“ aufgehoben.
Der Bebauungsplan leidet aus folgendem Grund an einem formellen Fehler: Er ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht, weil die Festsetzung der Emmissonskontingente im Hinblick auf die in Bezug genommene DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ gegen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung einer Rechtsnorm verstoßen.
Stark vereinfacht gesagt: Die Gebrauchsanweisung anhand derer man erkennen konnte, wie sich das Immissionsgutachten errechnet hat, lag bei der Auslegung dem Gutachten nicht bei bzw. ist in der Bebauungsplanbekanntmachung nicht aufgeführt worden.
Die „Freien Wähler“ können aus folgenden Gründen sehr gut mit dem Urteil umgehen:
- Die immer propagierten Szenarien und vorgebrachten Argumente führten nicht zur Aufhebung des Bebauungsplanes. Diese waren nicht zutreffend.
- Die Gemeinde ist aus der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Dies wäre bei einer vorzeitigen Änderung des Bebauungsplanes auf Drängen von Vereinsverantwortlichen der Fall gewesen. Dies hättte mögliche Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich nach sich ziehen können.
- Hätte man den Plan vorzeitig geändert, gäbe es kein Urteil da der Klagegrund weggefallen wäre.
- Fazit: Die Gemeinderäte der „Freien Wähler haben sich bei ihren Beschlüssen gegen eine vorzeitige Änderung immer am Wohl der Gemeinde orientiert. Für uns war es aus Gründen der Schadenersatzpflicht nicht nachvollziehbar weshalb andere Gemeinderäte einen einstimmig bechlossenen Bebauungsplan sofort wieder ändern wollten. Des Weiteren hatten die Lärmgutachten gezeigt, dass eine Gefährdung des Sportbetriebs nach Stand der Akten nicht nachgewiesen war.
Zu den von den im Main Echo genannten Kosten gibt es ein Statement der Verwaltung. Dieses lautet wie folgt:
Gerichts- und Anwaltskosten zum Urteil des BayVGH zum Normenkontrollurteil
Die Berichterstattung im Main-Echo, wonach die Gemeinde die Verfahrenskosten in Höhe von 20.000 € zu tragen hat, ist falsch.
Bei dem genannten Betrag von 20.000 € handelt es sich um den Streitwert, den das Gericht anhand der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans festgesetzt hat.
Die Kosten des Bebauungsplans wurden von den Grundstückseigentümern bezahlt. Dies wurde vom Gemeinderat in 2009 einstimmig gefordert und umgesetzt.
Die Gerichtskosten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Gemeinde jetzt zu tragen hat, wurden vom Gericht aus dem Streitwert von 20.000 € ermittelt und betragen gemäß dem Kostenbescheid 1.152 €.
Diese Kosten und die Anwaltskosten, welche noch nicht vorliegen, werden abzüglich des Eigenanteils der Gemeinde von der gemeindlichen Rechtsschutzversicherung getragen.
Verantwortlicher Beitrag: Roland Eppig, Vereinsvorsitzender und 1. Bürgermeister