Hinweis:
Das Dauerthema Wasserversorgung – Brunnen und Winzer stand in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27.06.2017, wieder einmal auf der Tagesordnung.
In Kurzfassung:
Die CSU forderte in ihrem Antrag, ohne einen eigenen Vorschlag einzubringen, ein Gesamtwasserversorgungskonzept der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre. Es ist aber bekannt, dass unser größter Wasserabnehmer eine maximale Vorhersage für vier Jahre erstellt. Des Weiteren besteht ein Versorgungskonzept welches seit 2005 konsequent angewandt wird. Siehe vorherigen Beitrag Irritationen beim Wasserversorgungskonzept.
Die Winzer fordern in ihrem Antrag die Einstellung der Arbeiten zu Brunnen 7 im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Sie fordern Erkundungen im südlichen Bereich des Brunnen IV von Großwallstadt.
Beide Anträge werden hier nicht mehr von Seiten der Freien Wähler kommentiert. Lesen Sie das beigefügte Email des Sachverständigen Herrn Dr. Reiländer zu beiden Anträgen und bilden Sie sich ihre Meinung selbst.
Bild Bohrarbeiten Brunnen IV
Von: Dr. Werner Reiländer
Gesendet: Samstag, 24. Juni 2017
An: Roland Eppig
Betreff: Antrag Winzer und Auszug aus GR-Protokoll zu CSU Antrag
Glück auf Herr Bürgermeister Eppig,
ich habe jetzt alle zurückliegenden Unterlagen noch mal vollständig gesichtet und die Schriftstücke der Winzer und der CSU intensiv angeschaut.
Generell hat sich an meiner Beurteilung der gesamten Situation nichts geändert.
Es werden in den Schriftstücken alte, bereits widerlegte Aussagen für nachweislich nicht umsetzbare Brunnenstandorte angeführt, die allerdings keinerlei neue Aspekte beinhalten.
Daher möchte ich aktuell auf meine Stellungnahmen und Vorträge verweisen, in denen alle Fragen bereits mehrfach ausführlich behandelt wurden, die hier aufgeworfen, diskutiert bzw. scheinbar neu in die Diskussion eingebracht wurden.
Das von der CSU-Fraktion des Gemeinderates mit Schreiben vom 11.04.2017 geforderte Wasserversorgungskonzept für die nächsten 10 Jahre liegt auf dem Tisch und wurde in den letzten Jahren absolut konsequent und fachlich korrekt entwickelt sowie vom beauftragten Ingenieurbüro Hanauer folgerichtig und logisch fortgeführt. Dies habe ich in den zurückliegenden Stellungnahmen schon des Öfteren ausführlich und nachvollziehbar erläutert.
Zu den Einwendungen der Winzer möchte ich an dieser Stelle ausführen, dass es für den Weinbau kein Problem darstellt, in ein Wasserschutzgebiet zu fallen, wenn die Bewirtschaftung so stattfindet, wie im Schreiben der Winzer auf Seite 2 dargelegt: „Die Düngung im Weinbau erfolgt heute in der Regel nach einer vorherigen Bodenuntersuchung und Ermittlung des Stickstoffbedarfs. Die Düngung selbst erfolgt im Frühjahr zum Austrieb bzw. Mitte Juni zur Rebblüte, wenn die Reben viel Stickstoff benötigen. Die Weinberge sind zu dem begrünt, so dass der Stickstoff von den Reben und von der Begrünung aufgenommen wird.“
Zudem möchte ich deutlich machen, dass sich Landwirtschaft und auch Sonderkulturen, wie z.B. Weinbau, und Wassergewinnung nicht gegenseitig ausschließen.
Der Unterzeichner selbst kennt viele Beispiele, in denen Weinberge in Wasserschutzgebieten liegen, ohne dass die Wassergewinnung hierdurch unmöglich gemacht würde.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch Veranstaltungen wie z.B. das Weinberghüttenfest erst auf ihre Umsetzbarkeit im Wasserschutzgebiet hin überprüft werden müssten.
Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Fest bestehen würde, ist die Prioritätensetzung Fest versus Wassergewinnung nach meiner Ansicht eindeutig.
Wasser muss nun einmal dort erschlossen werden, wo es vorhanden ist.
Man kann fachliche Argumente, die mehrfach diskutiert, besprochen und als richtig bewertet wurden, nicht dadurch entkräften, dass immer wieder alte, bereits widerlegte Argumente angeführt werden, die scheinbar neuen Diskussionsbedarf ergeben.
Ich sehe an dieser Stelle von einer detaillierteren Analyse der Schriftstücke ab, da es keine neuen Überlegungen gibt, die meine grundsätzliche Beurteilung in Frage stellen.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen einen Beitrag für die weitere objektive Diskussion des Wassergewinnungskonzeptes beigetragen zu haben.
Sollten sich Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Glück auf
Dr. Werner Reiländer
Hydrogeologisches Institut Dr. Reiländer GmbH
Adam-Henkel-Str. 3
91077 Neunkirchen a. Br.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK Bayreuth) für Wassergewinnung und Grundwasserschutz Erdwärmenutzung zum Betrieb von Wärmepumpen
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) für Eigenüberwachung, Bauabnahme von Grundwasserbenutzungsanlagen