Bebauungsplan „Südlich des Sportgeländes“

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Wegen eines Formfehlers wurde der Bebauungsplan „Südlich des Sportgeländes“ aufgehoben.

Der Bebauungsplan leidet aus folgendem Grund an einem formellen Fehler: Er ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht, weil die Festsetzung der Emmissonskontingente im Hinblick auf die in Bezug genommene DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ gegen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung einer Rechtsnorm verstoßen.

Stark vereinfacht gesagt: Die Gebrauchsanweisung anhand derer man erkennen konnte, wie sich das Immissionsgutachten errechnet hat, lag bei der Auslegung dem Gutachten nicht bei bzw. ist in der  Bebauungsplanbekanntmachung nicht aufgeführt worden.

Die „Freien Wähler“ können  aus folgenden Gründen sehr gut mit dem Urteil umgehen:

  1. Die immer propagierten Szenarien und vorgebrachten Argumente führten nicht zur Aufhebung des Bebauungsplanes. Diese waren nicht zutreffend.
  2. Die Gemeinde ist aus der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Dies wäre bei einer vorzeitigen Änderung des Bebauungsplanes auf Drängen von Vereinsverantwortlichen der Fall gewesen. Dies hättte mögliche Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich nach sich ziehen können.
  3. Hätte  man den Plan vorzeitig geändert, gäbe es kein Urteil da der Klagegrund weggefallen wäre.
  4. Fazit: Die Gemeinderäte der „Freien Wähler haben sich bei ihren Beschlüssen gegen eine vorzeitige Änderung immer am Wohl der Gemeinde orientiert. Für uns war es aus Gründen der Schadenersatzpflicht nicht nachvollziehbar weshalb andere Gemeinderäte einen einstimmig bechlossenen Bebauungsplan sofort wieder ändern wollten. Des Weiteren hatten die Lärmgutachten gezeigt, dass eine Gefährdung des Sportbetriebs nach Stand der Akten nicht nachgewiesen war.

Zu den von den im Main Echo genannten Kosten gibt es ein Statement der Verwaltung. Dieses lautet wie folgt:

Gerichts- und Anwaltskosten zum Urteil des BayVGH zum Normenkontrollurteil

Die Berichterstattung im Main-Echo, wonach die Gemeinde die Verfahrenskosten in Höhe von 20.000 € zu tragen hat, ist falsch.

Bei dem genannten Betrag von 20.000 € handelt es sich um den Streitwert, den das Gericht anhand der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans festgesetzt hat.

Die Kosten des Bebauungsplans wurden von den Grundstückseigentümern bezahlt. Dies wurde vom Gemeinderat in 2009 einstimmig gefordert und umgesetzt.

Die Gerichtskosten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Gemeinde jetzt zu tragen hat, wurden vom Gericht aus dem Streitwert von 20.000 € ermittelt und betragen gemäß dem Kostenbescheid 1.152 €.

Diese Kosten und die Anwaltskosten, welche noch nicht vorliegen, werden abzüglich des Eigenanteils der Gemeinde von der gemeindlichen Rechtsschutzversicherung getragen.

Verantwortlicher Beitrag: Roland Eppig, Vereinsvorsitzender und 1. Bürgermeister

 

Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Sportplatzstraße

 Antragstellerin: Nicole Scherger, Gemeidnerätin FW

 

Gemeinderatswahl 2014/07/ Scherger Nicole

An die

Gemeindeverwaltung Großwallstadt

zu Händen Bürgermeister Roland Eppig und Gemeinderäte

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Eppig,

sehr geehrtre Damen und Herren des Gemeinderates,

hiermit stelle ich den Antrag das aktuell zulässige Tempolimit in der Sportplatzstraße von 50 Stundenkilometer auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.

Durch die parkenden Autos gegenüber der Sportplatzeinfahrt, sowie durch die leichte Linkskurve, ist es für Fahrzeuge welche aus westlicher Richtung mit 50 Stundenkilometer und meistens mehr angerast kommen, sehr schwierig Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Straße überqueren möchten, rechtzeitig wahrzunehmen. Erst letzte Woche ist an dieser Stelle ein Kind übersehen worden. Hier sind immer viele Kinder und Jugendliche unterwegs. Sie fahren mit dem Fahrrad, Skateboard, gehen zu Fuß zum Training oder treffen sich zur Abfahrt für Auswärtsspiele.

Ich beantrage deshalb, wie es vor Schulen und Kindergärten generell üblich ist, das Tempolimit auf 30 Stundenkilometer herabzusetzen. Dies ist meiner Meinung nach hier zwingend erforderlich. Bei Dunkelheit werden die Kinder noch schlechter gesehen. Ich würde mich freuen, wenn wir durch die Geschwindigkeitsreduzierung etwas zur Sicherheit beitgragen können.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Scherger

Bild in Richtung Netto/Eingang Sportgelände (Richtung Ortsmitte)

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Bild in Richtung Netto/Eingang Sportgelände (Richtung Ortsausgang)

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Antrag auf Befestigung des gemeindeeigenen Feldweges zwischen neuer Bushaltestelle am neuen REWE-Markt und dem Gehsteig hinter dem Grundstück (Fl.Nr. 3108/0).

Antragsteller: Heinz-Felix Vogel, Gemeinderat FW

Gemeinderatswahl 2014/03/ Vogel Heinz Felix

 

An den Gemeinderat Großwallstadt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeidnerates,

sehr geehrter Bürgermeister Roland Eppig

Hiermit beantrage ich die Befestigung des gemeindeeigenen Weges Fl.Nr. 3116/1 zwischen der neuen Bushaltestelle am REWE Markt und des bereits geteerten Gehsteigs auf der Südseite des Grundstücks 3108/0 als Gehweg durch Asphalt oder Pflaster.

Hintergrund:

Durch den Bau der neuen Märkte gibt es wohl verschiedene Wege dorthin, aber nicht ausreichend sichere und nutzbare für Fußgänger, Eltern mit Kinderwägen, Rollatoren-Benutzer und Radfahrer.

Hier wäre es relativ einfach, den gemeindeeigenen Weg Fl.Nr. 3116/1 zwischen den Gärten und der Autostraße mit Asphalt zu befestigen und so für ausreichend Abstand zur Fahrbahn und für Sicherheit der Wegnutzer zu sorgen.

Der bereits vorhandene öffentliche Weg ist mit 2,30 Meter bis 4 Meter breit genug.

Ich beantrage deshalb, noch in diesem Jahr 2016 den „Lückenschluss“ von ca. 100 Meter vorzunehmen.

Finanzierung:

Im Haushalt soll deshalb vorsorglich ein Betrag von 20.000  € eingestellt werden. Die Kosten hierfür soll die Gemeinde tragen. Betroffene Gartenbesitzer sollen lediglich überstehende Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Ich bitte um Zustimmung und wohlwollende Abstimmung zum Schutz unserer Bürger.

Mit freundlcihen Grüßen

Heinz Felix Vogel.

Bild: Weg Bushaltestelle in Richtung Netto

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Bild: Weg Richtung Ortsmitte

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Bild: Weg mit Hecke auf Privatgrund

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Weitere Sicherung des Gewerbestandorts Großwallstadt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Zwischen den Straßen“ geglückt und auf den Weg gebracht.

Der Beschluss zusätzlicher Gewerbeflächen am Feuerwehrhaus zu schaffen ist in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13.09.2016, erfolgt. Dies dient ebenso, wie die Maßnahme zur Erhöhung des Brandschutzes durch einen Um- bzw. Anbau am Feuerwehrhaus und die Kapazitätserweiterung unserer Hochbehälter, der Sicherung des Industriestandortes Großwallstadt.

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 Bebauungsplan

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Gegen die Stimmen von Reinhold Hein und Norbert Herdt (Namen werden auf eigenen Wunsch im öffentlichen Gemeinderatsprotokoll erwähnt und können deshalb auch hier genannt werden) erfolgte am Dienstag, 13.09.2016, die Änderung des Bebaunngsplanes „Zwischen den Straßen“.

Eine Änderung musste auf jeden Fall im Teilbereich des Feuerwehrhauses erfolgen.

Grund: Das 1980 errichtete Feuerwehrhaus steht bzw. stand noch im Sporterweiterungsgebiet. Eine damals begonnene Änderung des Bebauungsplanes kam nicht zum Abschluss. Diese fertig zu stellen wurde jetzt der Verwaltung bei der Erweiterung des Feuerwehrgebäudes von sechs auf zwölf Stellplätze als Auflage zur Baugenehmigung aufgetragen.

Die Erweiterung des Feuerwehrhauses fiel mit dem Expansionswunsch eines ortsansässigen Geschäftsmannes zusammen. Dieser will seinen bestehenden Betrieb auf dem Sportgelände neben dem Feuerwehrhaus vergrößern. Einem Anliegen dem man folgen sollte. Denn Großwallstadt ist ein gefragter Gewebestandort und generiert daraus Steuereinnahmen. Geld, dass dem Gemeinderat ermöglicht, seinen Bürgerinnen und Bürgern viel zu bieten.

Da der Bebauungsplan „Zwischen den Straßen“ aufgrund der Vorgaben zur Planung des Feuerwehrhauses zu ändern war, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die verbleibende Fläche zwischen Feuerwehrhaus und der Firma BurGi als Gewerbefläche umzulegen.

Vorteile:

  • Einfache kostengünstige Umlegung und Erschließung. Gelände grenzt direkt an Straße.
  • Kostenersparnis, da für Umplanung nur einmal Kosten (Feuerwehrhaus und Gewerbegebiet) entstehen.
  • Verhinderung von Abwanderung von Gewerbe und generieren von neuer Steuerkraft.
  • Falls nördlich einmmal eine Erweiterung von Gebäuden, zum Beispiel ein Mischgebiet, in Richtung Niedernberg erfolgen sollte, bieten errichtete Gebäude Schallschutz für Immissionen aus dem Sportgelände. Deshalb dürfen auch keine Wohnungen in den Gebäuden des neuen Gewerbegebiet eingeplant werden.
  • Die umgelegte Fläche ist im Gemeindebesitz und damit sofort vermittelbar.
  • Lückenschluss eines geforderten Gehwegs zwischen Lindenstraße und Kreisstraße.
  • Bisher eingezäuntes Sportgebiet bildet jetzt Abschluss und könnte nun vollständig eingezäunt werden. Zwischen dortigem Zaun und dem neuen Gewerbegebiet lag noch ein nicht in Gemeindehand befindliches Grundstück.

Die genannten Vorteile überwiegen nach unserer Auffassung die von den ablehenden Gemeinderäten ins Feld geführte Argumentation, dass man sich hier eine weitere Entwicklung des Sportgebietes verschließe. Vor allem, da man anhand vorliegender Gutachten ableiten konnte, dass die Immissionswerte des Sportgebietes für Freiluftsportarten ausgeschöpft waren. Dies wurde vom Ingenieurbüro Stöcker in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 26.07.2016, vor dem Aufstellungsbeschluss ausführlich erläutert.

Wir danken allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die das Vorhaben für eine sichere finanzielle Zukunft unserer Gemeinde unterstützt haben. Durch die Entscheidung gibt es neue Arbeitsplätze und vor allem Standortsicherheit. Die Gemeinde hat sich hier abermals als sicherer Partner für Gewerbetreibende erwiesen.

Dieses Vertrauen der Unternehmer in die Verwaltung kann man ebenfalls an der aktuell südlich stattfindenden Erweiterung bzw. am Neubau von  dortigen Gewerbegebäuden erkennen.

Roland Eppig

1. Vorsitzender FW und 1. Bürgermeister.

Ortsverband unterstützt Petition Lehrer aus der Region für die Region


Schule - Luftbild

Die Gemeinderatsfraktion der „Freien Wähler“ untersützt mit folgendem Antrag Lehrer, die am bayerischen Untermain bleiben und nicht gegen ihren Willen nach Oberbayern versetzt werden wollen.

An den
1. Bürgermeister Herrn Roland Eppig
und die Damen und Herren des Gemeinderates
Hauptstraße 23
63868 Großwallstadt

Bildungsregion im Landkreis Miltenberg durch gut ausgebildete Lehrer stärken, die auch im Landkreis bleiben dürfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

wir bitten Sie unser Schreiben bzw. Anliegen an die Mitglieder des Landtages der hiesigen Region, der Landtagsfraktionen und an das Kultusministerium sowie die beigefügte Petition und die Forderung des Unterfränkischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes e. V. aus dem Jahr 2015 zu unterstützen.
Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus unserer Region müssen auch in der Region arbeiten dürfen. Sonst droht oftmals die Abwanderung in andere Bundesländer und deren Ausbildung auf Kosten der bayerischen Steuerzahler läuft ins Leere.

Hintergrund:

Der Landkreis Miltenberg ist auf dem Weg zu einer Bildungsregion in Bayern, diese besteht aus fünf Säulen:

  • Säule 1: Die Übergänge (z.B. Kindergarten – Grundschule; Grundschuleweiterführende Schule) organisieren und begleiten
  • Säule 2: Vernetzung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten
  • Säule 3: Kein Talent darf verloren gehen
  • Säule 4: Junge Menschen für die Bürgergesellschaft gewinnen
  • Säule 5: Herausforderungen des demografischen Wandels annehmen („Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um der  jugendlichen Bevölkerung vor Ort eine dauerhafte Perspektive im Landkreis bieten zu können, z.B. in dem Bereich Ausbildung“)

Oberstes Ziel ist es, zukünftige Fachkräfte mittels eines gut ausgebauten Bildungsnetzwerks in der Region zu halten. Das bedeutet, dass alle Lehrer, die am Untermain ausgebildet werden, auch am Untermain bleiben dürfen, sofern sie es wünschen.
Hierzu haben wir zur Information die Petition an den Bayerischen Landtag und den
Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg beigefügt.

Wir hoffen auf einen parteiübergreifenden Konsens.

Freundliche und kollegiale Grüße

Dr. Hardy Wenderoth

Fraktionssprecher Freie Wähler

Anlagen:
• Petition an den Bayerischen Landtag
• Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg

Petition an den Bayerischen Landtag

Die Lehrerversorgung in Unterfranken und insbesondere am Untermain im neuen Schuljahr ist höchst problematisch. Unterfranken darf nicht zum Verschiebebahnhof für einzustellende Junglehrer werden.

Wir fordern: Alle Lehrer, die am Untermain ausgebildet werden, müssen auch am Untermain bleiben dürfen.

Wir unterstützen damit die Forderungen des Bezirksverbandes Unterfranken des Bayerischer Lehrer und Lehrerinnenverbandes:

„Das Ministerium soll junge Lehrer dort einsetzen, wo sie verwurzelt sind und sich wohlfühlen: Unabhängig vom Familienstatus, vorausgesetzt sie erfüllen die Einstellungskriterien, Lehrern aus Unterfranken, die gegen ihren Wunsch eine Planstelle in Oberbayern oder anderen Bezirken angenommen hatten, soll eine Rückkehr an den Untermain rasch ermöglicht werden“

Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg

Die Junglehrerinnen und Junglehrer, die sich bereiterklären dauerhaft am Bayerischen Untermain zu arbeiten, nach ihrer 2. LAP nicht nach Oberbayern zu versetzen.

Begründung (eigener Antrag):

Der Untermain ist seit Jahren hinsichtlich der Lehrerversorgung benachteiligt. Mag sein, dass auch in Oberbayern aufgrund des Bevölkerungszuwachses Lehrer gebraucht werden, aber eine für uns „bizarre“ Einstellungspolitik (einseitige Versetzung nach Oberbayern) des Kultusministeriums auf dem Rücken unserer Schulkinder macht den Untermain zum großen Verlierer; die Löcher, die gestopft werden müssen, sind einfach zu groß; das geht an die Substanz. Es genügt nicht, wenn die Regierung von Unterfranken dafür sorgt, dass im neuen Schuljahr ein Lehrer in jeder Klasse steht, egal welche Ausbildung er hat, egal wie lange er dann bleibt, egal woher er kommt.

  • Die Schulkinder erfahren einen permanenten Lehrerwechsel, obwohl die Lehrerdienstordnung ganz klar vorschreibt, dass in den Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 kein Lehrerwechsel erfolgen soll. Jetzt werden zu viele Lehrer mit Einjahresverträgen kommen. Das muss sich ändern!
  • Es kann nicht sein, dass vor allem auch Gymnasial- und Realschullehrer diese Lücken füllen; ihnen fehlt dazu die notwendige pädagogische Ausbildung. Daher muss auch die Lehrerausbildung entsprechend geändert werden!
  • Im kommenden Schuljahr fehlt den Schulleitern weitegehend die Mobile Reserve, so dass auch kurzfristige Löcher nicht gestopft werden können. Das muss sich ändern.
  • Es ist verständlich, dass viele gut ausgebildete Junglehrer nach Hessen oder Baden Württemberg wechseln als 400 km ins weit entfernte Oberbayern zu fahren. Diese Lehrer gehen Bayern verloren, ein Fall von Ressourcen- und Steuerverschwendung. Das muss sich ändern.
  • Auch die Schulämter sind die Verlierer, weil sie nicht mehr längerfristig planen können. Dies muss sich ändern.

Daher muss die Politik handeln eine spezielle Lösung für den Untermain finden.

Der Antrag wurde einstimmig in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13. September 2016 angenommen.