- Es ist sehr schön, dass sich ein Bürger von Großwallstadt durch Verfassen von Leserbriefen Gedanken über unseren Ort macht. Im Jahr 2014 ist dieser auch zur Wahl angetreten. Damals hieß es in seiner Bewerbung unter anderem.
Auszug:
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit im Gemeinderat muss eine gesunde Ortsentwicklung und der Erhalt der dörflichen Infrastruktur sein. Ich bin der Auffassung, dass hier in den letzten Jahren doch einiges hätte besser laufen müssen. Des Weiteren hieß es: Diesen Entwicklungen gilt es mit Kompetenz und Sachverstand entgegenzuwirken.
Ende des Auszugs
Wer aber ins Gremium gewählt wird und wen man für kompetent hält bzw. den Sachverstand zutraut entscheiden letztendlich die Bürger, also die Wähler.
Der Sprung in das Gemeindeparlament ist dem permanenten Leserbriefschreiber nicht gelungen. Vermutlich wurde, wie man volkstümlich sagt, hier „Die Rechnung ohne den Wirt“, in diesem Fall den Wähler gemacht.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass man, wenn man dem Gemeinderat nicht angehört, sich mit Leserbriefen Gehör verschaffen will. Diese sollten aber wie in seiner Wahlbewerbung aufgeführt, auch von Kompetenz und Sachverstand zeugen.
Leider halten auch dieses Mal Inhalte des Briefes einem Faktencheck nicht stand und verbreiten nur sogenannte Stammtisch-Polemik.
Im Einzelnen:
Auszug Leserbrief:
Bereits eine laienhafte Überlegung führt dazu, dass ein Flachbrunnen, der aus geringer Tiefe von 20 m fördert, gegen Einflüsse von der Oberfläche weit weniger geschützt ist, weil die Filterwirkung tieferer Erdschichten fehlt und Einträge aus der Oberfläche viel schneller sich im Grundwasser finden.
Aussage im Check:
Die Aussage ist wirklich laienhaft. Die Schützbarkeit eines Brunnen hängt nicht in erster Linie damit zusammen, wie tief ein Brunnen ist. Wichtiger Bestandteil ist die Bodenbeschaffenheit darüber und die sich daraus ergebende Filterwirkung im Einzugsbereich des Brunnen.
Beispiel Stadt Augsburg:
Dieser Beitrag ist auszugsweise aus der Homepage der Stadt Augsburg entnommen.
Hier wird schon bei 20 Metern von einem Tiefbrunnen gesprochen.
Homepage Stadt Augsburg:
Neuer Trinkwasserbrunnen im Stadtwald
Mit einem neuen Brunnen sichern die Stadtwerke Augsburg (SWA) auch künftig die hohe Qualität des Trinkwassers.
Bis Ende 2018 bauen die Stadtwerke im Siebentischwald einen neuen Horizontalfilterbrunnen. Die Aufgabe des zwei Millionen Euro teuren Brunnens: Er fördert naturbelassenes Trinkwasser aus über 20 Metern Tiefe. Pro Stunde sollen es rund 360 Kubikmeter Wasser sein. Das entspricht einem Siebtel des gesamten Trinkwasserbedarfs an einem Sommertag in Augsburg.
Trinkwasser aus der Tiefe (Anmerkung wir reden von 20 Metern)
„Der neue Horizontalfilterbrunnen fördert Wasser aus tieferen Grundwasserschichten als die meisten anderen der rund 66 Brunnen der Stadtwerke“, erläutert der Chef der SWA-Wassersparte, Dr. Franz Otillinger. Während in der Vergangenheit rund drei Viertel des Augsburger Trinkwassers in Brunnen mit einer Tiefe von etwa zehn bis zwölf Metern aus den „quartären Kiesen“ gefördert wurde, reichen inzwischen zwölf Brunnen der SWA in die darunter liegende Bodenschicht 20 bis 25 Meter tief, die „oberen tertiären Sande“.
Ende Auszug Homepage
Wie die Wassergewinnung aus 10 Metern Tiefe für eine Großstadt aussieht und diese funktioniert haben sich die Fraktion der Freien Wähler auf einer Informationsfahrt nach Augsburg 2014 angesehen.
Auszug Leserbrief:
Seit fast zwei Jahren ist in Großwallstadt ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen IV ausgeschildert. Aber diese Schilder haben überhaupt keine Rechtswirkung solange es keine Verordnung über das Wasserschutzgebiet gibt. Es darf also jeder, ungestraft Gülle fahren, aber ein Dixie von zwei Tagen darf hier nicht aufgestellt werden.
Aussage im Check:
Diese Aussage ist falsch. Für das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern ist ein gültiges Wasserschutzgebiet mit Verboten ausgewiesen. In diesem liegen unsere Brunnen IV, V, VI und künftig auch VII. Im Umfeld von Brunnen IV wird auf beide Schutzgebiete hingewiesen.
- Auf das AKTUELL gültige des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern und
- auf dass künftige Schutzgebiet.
Beispiele aus der Schutzgebietsverordnung § 3 Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern:
Punkt 1.2: Gülle oder Jaucheausbringung mit Faß
Zone I. verboten
Zone II: verboten auf abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
Zone III: Siehe Zone II.
Punkt 1.3: Gülle und Jaucheausbringung mit Leitungen, Aufbringen von Klärschlamm.
Zone I: verboten
Zone II verboten.
Zone III: Siehe 1.2
Punkt 1.4: Überdüngung und das Aufbringen von Abwasser
Zone I, Zone II und Zone III verboten.
Punkt 3.4: Sickerschächte und Trockenabborte zu errichten oder zu erweitern.
Zone I, Zone II und Zone III verboten.
Ende Auszug
Somit ist die Behauptung im Leserbrief im Faktencheck klar widerlegt. Es handelt sich wieder einmal um eine Fehlinformation.
Der Leserbriefschreiber sollte, falls er Verstöße feststellt, diese lieber zur Anzeige bringen als zu behaupten, Verstöße könnten nicht geahndet werden.
Auszug Leserbrief zur Schutzgebietsaufhebung Brunnen III.
Geschafft haben es diese Gemeinderäte (Anmerkung: es sind vermutlich die der FW gemeint) mit ihrer Mehrheit aber, das bestehende Schutzgebiet für den Brunnen III am südlichen Ortsrand, der noch immer das beste Wasser aller Brunnen liefert, aufheben zu lassen und zu Bauland zu machen.
Aussage im Check:
Eine gewagte Theorie die wieder einmal auf Unwissenheit basiert. Das Wasserschutzgebiet wurde am 01.10.2013 durch das Landratsamt Miltenberg aufgehoben. Grund war die Nichtschützbarkeit des Brunnen aufgrund der vielen Gefährdungspotentiale in dessen Umfeld und die Inbetriebnahme des Brunnen IV.
Siehe vorherige Berichte zum Wasser auf der Homepage.
Wir weisen explizit auf die damalige Sitzverteilung im Gemeinderat hin: 8 Räte CSU, 3 Räte SPD und 5 Räte FW zzgl. Bürgermeister. Wo ist hier eine FW-Mehrheit. Aber auch zählen ist manchmal Glückssache.
Des Weiteren kann angemerkt werden, dass der Kauf des Baulandgrundstücks zu Rohbaulandpreisen für den REWE und Rossmann-Markt in der Sitzung am 15.10.2013 einstimmig beschlossen wurde. Drei Räte waren nicht anwesend. Zwei davon von den „Freien Wählern“. Wichtig: Siehe Sitzverteilung oben. Die restlichen Grundstücke für dieses Gebiet wurden ebenfalls noch in der Periode vom 01. Mai 2008 bis zum 01. Mai 2014 erworben in denen die Freien Wähler keine Mehrheit hatten.
Somit ist auch diese Behauptung im Faktencheck durchgefallen.
Auszug aus dem Leserbrief:
Damit wird der gesamte Weinberg und vor allem der jetzige Parkplatz am Flurbereinigungsweg zumindest in der weiteren Schutzzone liegen.
Aussage im Faktencheck.
Der jetzige Parkplatz liegt schon jetzt in der Schutzzone II des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern.
Somit ist auch diese Aussage wieder durch den Faktencheck gefallen.
Hinweis:
Der Weinberg Lützeltal würde, falls ausreichend Wasser gefunden werden würde, voraussichtlich in die Schutzzone III eines neuen Wasserschutzgebietes fallen. Wir verweisen hier aber auf die E Mail des Gerichtssachverständigen Herrn Dr. Reiländer im Bericht unserer Homepage Wasserversorgungskonzept und Winzer zur Wasserversorgung und Brunnensuche vom 28.06.2017.
Fazit:
Wie man sieht halten wir nichts von Polemik und diffamierenden Titulierungen. Wir beziehen uns nur auf Fakten. Diese sprechen für unsere kompetenten und sachverhaltsbezogenen Entscheidungen. Für diese haben wir einen Wählerauftrag. Großwallstadt entwickelt sich derzeit in allen Belangen kräftig. Nur dies und keine haltlosen Behauptungen können den Bürger und somit den Wähler überzeugen.
Die Freien Wähler sind für das Allgemeinwohl und nicht die Interessen des Leserbriefschreibers gewählt. Wir stehen für eine sichere Wasserversorgung unserer 4.100 Einwohnern (zu denen auch der Leserbriefschreiber gehört) und den im Ort befindlichen 2.700 Arbeitsplätzen. Eine sichere Zukunft für Großwallstadt steht im Vordergrund unserer erfolgreichen Arbeit.
Abschließend noch was zum „Schmunzeln“. Im Faktencheck Wasserschutzgebiet Brunnen III haben wir auf richtiges Rechnen hingewiesen.
Der Leserbrief endet mit den Worten:
Auszug:
Den Winzern bleibt wohl nur, die Akteure als „Totengräber ihrer Weinfeste“ zu ehren.
Anmerkung: Sollte bei richtigem Nachzählen wohl „des Weinfestes“ heißen. Also nicht die Mehrzahl.
Faktencheck: Aussage schon wieder durchgefallen
Sie sehen also, dass der Leserbrief vom Inhalt offensichtlich nichts von dem halten kann, was in der Wahlbewerbung offeriert wurde.