CSU Antrag in der Sitzung vom Dienstag, 02.05.2017, sorgt für Diskussion
Am 26. Juli 2005 wurde aufgrund des Bescheides des LRA Miltenberg vom 28.10.2002 zur Trinkwassergewinnung aus dem Brunnen III im Gemeinderat durch Bürgermeister Reinhold Köhler (CSU) das Konzept der künftigen Wasserversorgung vorgestellt. Dieses war richtig, zielführend und vor allem nachvollziehbar und wird seither auch weiter verfolgt.
Wie sah das Konzept 2005 aus?
Die künftige Wasserversorgung in Bezug auf Versorgungssicherheit besteht aus zwei Brunnen im Bereich zwischen B 469 und Gemeindewald (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern zur Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg). Der bisherige Brunnen III im Bereich „Wellhäuschen“ sollte als Notbrunnen dienen (Anmerkung: Damals nach Gesetzeslage noch für die Ersatzversorgung möglich).
Weshalb ein neues Konzept?
Im Bescheid aus dem Jahr 2002 für den Brunnen III wurde das neue Versorgungskonzept aus zwei Hauptgründen gefordert.
- Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III (Hauptversorgung) war für die geförderte Menge unzureichend also viel zu klein.
und
- Das Gefährdungspotential des Brunnen III durch einen Unfall mit wassergefährdeten Stoffen auf der B 469, der MIL 29 und MIL 38, wurde als zu hoch eingestuft, um eine weitere Genehmigung dauerhaft für diesen zu erteilen.
Lösungsvorschläge bzw. Forderungendes Landratsamtes im Bescheid 2002:
- Das Konzept, für welches sich der Gemeinderat 2005 entschieden hat, nämlich Neuerschließung von Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern.
oder - Die Straßen, welche als Gefährdungspotential gesehen wurden, nach den Richtlinien „Straßen im Wasserschutzgebiet“ (RistWag) auszubauen. Des Weiteren sollten die Abwasserleitungen des Schwimmbads, des Bauhofs, des Schleusenwärterhauses sowie der Tennisanlagen und die jeweils zugehörigen Parkplätze an eine dichte Sammelentwässerung, deren Dichtheit alle 5 Jahre durch Druckprüfung nachgewiesen wird, angeschlossen werden.
Der Vorschlag Ziffer 2 wurde von meinen Vorgängern im Amt Bürgermeister Erich Hein bzw. Bürgermeister Reinhold Köhler nicht aufgegriffen bzw. verfolgt. Vielmehr brachte der Gemeinderat unter Bürgermeister Reinhold Köhler im Jahr 2005 den Vorschlag Ziffer 1 auf den Weg. Dieses wegweisende und zielführende Konzept wird seit 2008 unter Bürgermeister Roland Eppig weiter verfolgt.
Warum?
Es ist der einzig richtige Weg und wurde von unabhängigen Ingenieurbüros bestätigt. Dieses seit 2008 verfolgte Konzept wurde bereits mehrmals im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.
Zwei Kriterien sollten bei dem Konzept beachtet werden.
- Kein Wasserschutzgebiet und Brunnen auf fremder Gemarkung.
und
- Wenn vermeidbar kein Wasserbezug aus Aschaffenburg.
Das derzeitige Trinkwasserversorgungs- und –Erschließungskonzept sieht folgendes vor:
- Hauptversorgung Brunnen IV.
- Brunnen V und VI im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern sollten der Ersatzversorgung dienen. Nach neuesten Erkenntnissen, über die benötigte Erhöhung des Wasserbedarfs, werden diese höchstwahrscheinlich der Hauptversorgung zuzuordnen sein. Anmerkung: Der Brunnen V wurde entgegen oftmals anderen Darstellungen vom Gemeinderat einstimmig am 08.11.2011 auf den Weg gebracht. Damals gab es folgende Aufteilung der Fraktionen im Gemeinderat.CSU 8, Freie Wähler 5 zuzüglich Bürgermeister = 6, SPD 3. Ein Rat bzw. Rätin war bei der Abstimmung nicht dabei.
- Brunnen VII (wird gerade erkundet) bzw. weitere benötigte Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern dienen zur Ersatzversorgung.
- Brunnen III gleich Brauchwasserbrunnen zur Entlastung der Trinkwasserbedarfs.
a) zur Befüllung des Schwimmbads
b) zur Abkühlung der Kühltürme der Firma Alcon
Diese richtige Vorgehensweise wurden vom Chef des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer (unter anderem Gerichtssachverständiger) und dem Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Diplom-Geologe Dr. Bernd Hanauer, bestätigt. Beide Büros teilen ebenfalls die Auffassung des Büros Brand-Gerdes-Sitzmann Umweltplanung aus Darmstadt, dass im Wald nicht ausreichend Wasser zu finden ist. Das letztgenannte Büro hatte im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg Grundwassererkundungen am Waldrand durchgeführt. Ergebnis: Ergiebigkeit maximal 4,5 l Förderrate die Sekunde. Benötigt werden 28,5 bzw. 30 Liter die Sekunde.
Fest steht folgendes:
- Das Wasserschutzgebiet im Süden für Brunnen IV stößt mit dessen genehmigten Förderraten an die Gemarkungsgrenzen von Grosswallstadt. Ein weiterer Brunnen in diesem Gebiet würde die genehmigten Förderraten nicht erhöhen, es sei denn das Wasserschutzgebiet wird auf Gemarkungen anderer Ortschaften ausgedehnt.
- Sollten die Trinkwassererkundungen im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern nicht zum Erfolg führen, bzw. eine Aufbereitungsanlage wegen des Ölfundes im Bereich des Brunnen VI würde nicht genehmigt, müsste der Gemeinderat seine Ausschlusskriterien Wasserschutzgebiet nur auf eigener Gemarkung bzw. Bezug von Trinkwasser aus Aschaffenburg überdenken.
Dies kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn Ziffer zwei nicht zutrifft. Aufgrund des vorliegenden Konzepts zur Trinkwasserversorgung von Großwallstadt und die Frage: Wer ist mit „Gemeinde“ im Antrag gemeint?, gab es keine Abstimmung. Der Antrag wurde in den Ortsentwicklungsausschuss verwiesen.
Unser größter Wasserabnehmer gibt, wie bekannt, immer nur Prognosen für die nächsten vier Jahre ab. Somit ist eine 10 Jährige Vorschau nicht möglich. Diese Forderung steht auch im Widerspruch der CSU Haushaltsrede, dass ein Großkonzern von heute auf morgen Großwallstadt verlassen könnte.
Der Antrag der CSU im Wortlaut
Antrag: Die Gemeinde Grosswallstadt soll bitte dem Gemeinderat und den Bürgern in einem Konzept darlegen, wie sich die Wasserversorgung für Grosswallstadt langfristig (10 Jahres-Zeitraum) darstellt. Dieses Konzept sollte die Wachstumsraten im Wasserverbrauch unserer Industrieunternehmen berücksichtigen. Das Konzept sollte bis spätestens Ende 2017 vorliegen.
Impressionen Bohrung Brunnen 7. Gezeigt in der Bürgerversammlung am 16.03.2017