Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler ans Main Echo vom Sonntag, 09.07.2017

Hinweis:

Es ist normalerweise nicht in unserem Sinn auf Leserbriefe zu reagieren. Unsere Politik bezieht sich auf Entscheidungen die man anhand von Fakten trifft. Der Leserbrief vom 05.07.2017 mit dem Titel

„Totengräber der Weinfeste“

kann jedoch nicht unkommentiert bleiben. Zum wiederholten Male hat der gleiche Leserbriefschreiber sich ans Main Echo gewandt und nicht haltbare Polemik verbreitet.

Die Fraktion welche in dem Brief in ihrer Gesamtheit angegriffen wurde hat sich mit einem Schreiben (siehe Beitrag) an die Redaktion des Main Echo gewandt.

Der Inhalt unserer Antwort auf den Leserbrief wurde als Pressemitteilung in der Ausgabe des Main Echo vom 12.07.17 veröffentlicht.

Wir danken der Redaktion des Main Echo für die Veröffentlichung des Inhalts des Schreibens.

Hiermit ist es dem Leser möglich beide Seiten in seine Meinungsbildung einzubeziehen.

Der Leserbrief des Großwallstädter Bürgers wurde von uns schon nach seiner Veröffentlichung im Main Echo einem Faktencheck unterzogen. Dieser Check wurde am 05.07.2017  auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Inhalte des Briefes sind im Faktencheck ganz klar durchgefallen. Es ist verwunderlich, dass Bürger solche Briefe schreiben die eigentlich die „Freien Wähler“ treffen sollen, aber damit nur erreichen, unsere Gemeinde in ein sogenanntes „schlechtes Licht“ zu rücken.

Lesen Sie bitte die komplette Antwort unseres Fraktionssprechers Herrn Dr. Hardy Wenderoth für die gesamte Fraktion.

Arroganz verwechselt mit der eigenen Ignoranz

Zum Leserbrief in der Ausgabe vom 05.07.2017 „Totengräber der Weinfeste“

Die Ausführungen von Herrn Wengerter in dem Leserbrief vom 04.07.2017 überraschen uns in der Polemik und Wortwahl nicht, nutzt er doch immer wieder die Medien, um die eigene gut funktionierende Gemeinde regional ins falsche Licht zu stellen. Die in dem Leserbrief geäußerten öffentlichen Falschaussagen bedürfen allerdings einer Richtigstellung.

Seit etlichen Jahren nun wird das Thema Wasser in Großwallstadt diskutiert. Für die Auswahl an geeigneten Brunnenstandorten hat sich der Gemeinderat von einem Ingenieurbüro sowie von zwei unabhängigen, promovierten Hydrogeologen beraten lassen.

Nachdem sich der Gemeinderat einstimmig für die Planung und Durchführung der Brunnenstandorte durch den Hydrogeologen Dr. Hanauer entschieden hatte, wurden entsprechende Probebohrungen durchgeführt. Nach Erhalt und Auswertung der wissenschaftlich erhobenen Ergebnisse entschieden wir im Gremium erneut, die Ergebnisse und weitere Vorgehensweise durch den Hydrogeologen Dr. Reiländer überprüfen zu lassen. Herr Dr. Reiländer ist ein von der IHK Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wassergewinnung und Grundwasserschutz und in seiner Funktion somit zur Objektivität verpflichtet.

In dem von ihm erstellten Gutachten wurde die Planung der weiteren möglichen Brunnenstandorte und Durchführung der Bohrung – wie von Dr. Hanauer vorgeschlagen – uneingeschränkt bestätigt und befürwortet. „Wasser muss nun einmal dort erschlossen werden, wo es vorhanden ist“, so der Gerichtsgutachter.

Mehrfach stellten die Hydrogeologen die Ergebnisse von Probebohrungen vor, erklärten die geologischen Zusammenhänge u.a. anhand schematischer Zeichnungen und gaben klare Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise. In zahllosen öffentlichen Gemeinderatssitzungen wurden seitens der Experten immer wieder die gleichen Fragen ausführlich und erschöpfend beantwortet. Es wurde u.a. detailliert und eingehend erklärt, warum andere, vorgeschlagene Brunnenstandorte ungeeignet sind und der Brunnen III nicht schützbar ist. Trotzdem werden von Herrn Wengerter alte, bereits widerlegte Aussagen für den Brunnen III und die weiteren Brunnenstandorte angeführt; möglicherweise ist dies darin begründet, dass Herr Wengerter bei diesen Vorträgen in den Gemeinderatsitzungen gar nicht anwesend war. Einleuchtend ist, dass man den Nachweis von Dieselspuren in einem Bohrkern – auch mit der größten Expertise – nicht vorhersehen konnte, da sich dies dem wissenschaftlichen Einfluss entzieht und der Kategorie „Zufall“ zuzuordnen ist.

Es hat somit nichts mit Arroganz zu tun, wenn die Fraktion der Freien Wähler die Auswahl der möglichen Brunnenstandorte auf Grundlage von Gutachten des Büros Brandt-Gerdes-Sitzmann (Umweltplanung Darmstadt für das Wasservorbehaltsgebiet Freistaat Bayern), des Hydrogeologischen Büros Dr. Bernd Hanauer und der Überprüfung durch den  Gerichtssachverständigen Dr. Reiländer vom Hydrogeologischen Institut Neunkirchen, stützt.

Es zeugt vielmehr von Ignoranz seitens Herrn Wengerter, dessen Fraktion vor einiger Zeit erneut die Expertenmeinung anzweifelte und stattdessen einen Wünschelrutengänger engagieren wollte (Main-Echo Ausgabe v. 04.05.2017/S. 18, „Wasserversorgung erhitzt Gemüter“).

Von einem ehemaligen Richter würden wir erwarten, dass man Meinungen und Empfehlungen von Gutachtern deutlich mehr Beachtung schenkt. Man könnte aber auch den Eindruck gewinnen, dass dieses Thema ganz bewusst am Köcheln gehalten wird, um Stimmung gegen Bürgermeister Eppig und die Fraktion der Freien Wähler zu machen.

Wir alle sind Großwallstädter, lieben unser Weinfest, die Behauptung, wir seien „Totengräber der Weinfeste“ entbehrt jeglicher Grundlage und spricht nicht gerade für einen gesegneten Wortschatz von Herrn Wengerter, der selbst Winzer ist und sich im Übrigen seit Jahren nicht am Weinfest beteiligt.

Um zukünftig die notwendigen, fundierten Informationen zu bekommen, laden wir Herrn Wengerter sehr herzlich zu den monatlichen Gemeinderatsitzungen, welche immer Dienstags um 19:30 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses stattfinden, ein.

Allerdings nur als Zuschauer, denn die Tätigkeit als Gemeinderat trauten ihm die Großwallstädter Bürger in der Gemeinderatswahl 2014 mit nur 1,73% der Wählerstimmen nicht zu.

Gemeinderatsfraktion FW Großwallstadt.

Yvonne Adrian-Stanzel, Ralf Klement, Andreas Krist, Maria Pilzweger, Sigi Roch, Nicole Scherger, Dr. Hardy Wenderoth, Heinz Felix Vogel, Reiner Völker

Faktencheck zum Leserbrief gegen die „Freien Wähler“ Totengräber der Weinfeste

  1. Es ist sehr schön, dass sich ein Bürger von Großwallstadt durch Verfassen von Leserbriefen Gedanken über unseren Ort macht. Im Jahr 2014 ist dieser auch zur Wahl angetreten. Damals hieß es in seiner Bewerbung unter anderem.

Auszug:

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit im Gemeinderat muss eine gesunde Ortsentwicklung und der Erhalt der dörflichen Infrastruktur sein. Ich bin der Auffassung, dass hier in den letzten Jahren doch einiges hätte besser laufen müssen. Des Weiteren hieß es: Diesen Entwicklungen gilt es mit Kompetenz und Sachverstand entgegenzuwirken.

Ende des Auszugs

Wer aber ins Gremium gewählt wird und wen man für kompetent hält bzw. den Sachverstand zutraut  entscheiden letztendlich die Bürger, also die Wähler.

Der Sprung in das Gemeindeparlament ist dem permanenten Leserbriefschreiber nicht gelungen. Vermutlich wurde, wie man volkstümlich sagt, hier „Die Rechnung ohne den Wirt“, in diesem Fall den Wähler gemacht.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass man, wenn man dem Gemeinderat nicht angehört,  sich mit Leserbriefen Gehör verschaffen will. Diese sollten aber wie in seiner Wahlbewerbung aufgeführt, auch von Kompetenz und Sachverstand zeugen.

Leider halten auch dieses Mal Inhalte des Briefes einem Faktencheck nicht stand und verbreiten nur sogenannte Stammtisch-Polemik.

Im Einzelnen:

Auszug Leserbrief:

Bereits eine laienhafte Überlegung führt dazu, dass ein Flachbrunnen, der aus geringer Tiefe von 20 m fördert, gegen Einflüsse von der Oberfläche weit weniger geschützt ist, weil die Filterwirkung tieferer Erdschichten fehlt und Einträge aus der Oberfläche viel schneller sich im Grundwasser finden.

Aussage im Check:

Die Aussage ist wirklich laienhaft. Die Schützbarkeit eines Brunnen hängt nicht in erster Linie damit zusammen, wie tief ein Brunnen ist. Wichtiger Bestandteil ist die Bodenbeschaffenheit darüber und die sich daraus ergebende Filterwirkung im Einzugsbereich des Brunnen.

Beispiel Stadt Augsburg:

Dieser Beitrag ist auszugsweise aus der Homepage der Stadt Augsburg entnommen.
Hier wird schon bei 20 Metern von einem Tiefbrunnen gesprochen.

Homepage Stadt Augsburg:

Neuer Trinkwasserbrunnen im Stadtwald

Mit einem neuen Brunnen sichern die Stadtwerke Augsburg (SWA) auch künftig die hohe Qualität des Trinkwassers.

Bis Ende 2018 bauen die Stadtwerke im Siebentischwald einen neuen Horizontalfilterbrunnen. Die Aufgabe des zwei Millionen Euro teuren Brunnens: Er fördert naturbelassenes Trinkwasser aus über 20 Metern Tiefe. Pro Stunde sollen es rund 360 Kubikmeter Wasser sein. Das entspricht einem Siebtel des gesamten Trinkwasserbedarfs an einem Sommertag in Augsburg.

Trinkwasser aus der Tiefe (Anmerkung wir reden von 20 Metern)

„Der neue Horizontalfilterbrunnen fördert Wasser aus tieferen Grundwasserschichten als die meisten anderen der rund 66 Brunnen der Stadtwerke“, erläutert der Chef der SWA-Wassersparte, Dr. Franz Otillinger. Während in der Vergangenheit rund drei Viertel des Augsburger Trinkwassers in Brunnen mit einer Tiefe von etwa zehn bis zwölf Metern aus den „quartären Kiesen“ gefördert wurde, reichen inzwischen zwölf Brunnen der SWA in die darunter liegende Bodenschicht 20 bis 25 Meter tief, die „oberen tertiären Sande“.

Ende Auszug Homepage

Wie die Wassergewinnung aus 10 Metern Tiefe für eine Großstadt aussieht und diese funktioniert haben sich die Fraktion der Freien Wähler auf einer Informationsfahrt nach Augsburg 2014 angesehen.

Auszug Leserbrief:

Seit fast zwei Jahren ist in Großwallstadt ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen IV ausgeschildert. Aber diese Schilder haben überhaupt keine Rechtswirkung solange es keine Verordnung über das Wasserschutzgebiet gibt. Es darf also jeder, ungestraft Gülle fahren, aber ein Dixie von zwei Tagen darf hier nicht aufgestellt werden.

Aussage im Check:

Diese Aussage ist falsch. Für das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern  ist ein gültiges Wasserschutzgebiet mit Verboten ausgewiesen. In diesem liegen unsere Brunnen IV, V, VI und künftig auch VII. Im Umfeld von Brunnen IV wird auf beide Schutzgebiete hingewiesen.

  1. Auf das AKTUELL gültige des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern und
  2. auf dass künftige Schutzgebiet.

Beispiele aus der Schutzgebietsverordnung § 3 Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern:

Punkt 1.2: Gülle oder Jaucheausbringung mit Faß

Zone I. verboten

Zone II: verboten auf abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.

Zone III: Siehe Zone II.

Punkt 1.3: Gülle und Jaucheausbringung mit Leitungen, Aufbringen von Klärschlamm.

Zone I: verboten

Zone II verboten.

Zone III: Siehe 1.2

Punkt 1.4: Überdüngung und das Aufbringen von Abwasser

Zone I, Zone II und Zone III verboten.

Punkt 3.4: Sickerschächte und Trockenabborte zu errichten oder zu erweitern.

Zone I, Zone II und Zone III verboten.

Ende Auszug

Somit ist die Behauptung im Leserbrief im Faktencheck klar widerlegt. Es handelt sich wieder einmal um eine Fehlinformation.

Der Leserbriefschreiber sollte, falls er Verstöße feststellt, diese lieber zur Anzeige bringen als zu behaupten, Verstöße könnten nicht geahndet werden.

Auszug Leserbrief zur Schutzgebietsaufhebung Brunnen III.

Geschafft haben es diese  Gemeinderäte (Anmerkung: es sind vermutlich die der FW gemeint) mit ihrer Mehrheit aber, das bestehende Schutzgebiet für den Brunnen III am südlichen Ortsrand, der noch immer das beste Wasser aller Brunnen liefert, aufheben zu lassen und zu Bauland zu machen.

Aussage im Check:

Eine gewagte Theorie die wieder einmal auf Unwissenheit basiert. Das Wasserschutzgebiet wurde am 01.10.2013 durch das Landratsamt Miltenberg aufgehoben. Grund war die Nichtschützbarkeit des Brunnen aufgrund der vielen Gefährdungspotentiale in dessen Umfeld und die Inbetriebnahme des Brunnen IV.

Siehe vorherige Berichte zum Wasser auf der Homepage.

Wir weisen explizit auf die damalige Sitzverteilung im Gemeinderat hin: 8 Räte CSU, 3 Räte SPD und 5 Räte FW  zzgl. Bürgermeister. Wo ist hier eine FW-Mehrheit. Aber auch zählen ist manchmal Glückssache.

Des Weiteren kann angemerkt werden, dass der Kauf des Baulandgrundstücks zu Rohbaulandpreisen für den REWE und Rossmann-Markt in der Sitzung am 15.10.2013 einstimmig beschlossen wurde. Drei Räte waren nicht anwesend. Zwei davon von den „Freien Wählern“. Wichtig: Siehe Sitzverteilung oben. Die restlichen Grundstücke für dieses Gebiet wurden ebenfalls noch in der Periode vom 01. Mai 2008 bis zum 01. Mai 2014 erworben in denen die Freien Wähler keine Mehrheit hatten.

Somit  ist auch diese Behauptung im Faktencheck durchgefallen.

Auszug aus dem Leserbrief:

Damit wird der gesamte Weinberg und vor allem der jetzige Parkplatz am Flurbereinigungsweg zumindest in der weiteren Schutzzone liegen.

Aussage im Faktencheck.

Der jetzige Parkplatz liegt schon jetzt in der Schutzzone II des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern.

Somit ist auch diese Aussage wieder durch den Faktencheck gefallen.

Hinweis:

Der Weinberg Lützeltal würde, falls ausreichend Wasser gefunden werden würde, voraussichtlich in die Schutzzone III eines neuen Wasserschutzgebietes fallen. Wir verweisen hier aber auf die E Mail des Gerichtssachverständigen Herrn Dr. Reiländer im Bericht unserer Homepage Wasserversorgungskonzept und Winzer zur Wasserversorgung und Brunnensuche vom 28.06.2017.

Fazit:

Wie man sieht halten wir nichts von Polemik und diffamierenden Titulierungen. Wir beziehen uns nur auf Fakten. Diese sprechen für unsere kompetenten und sachverhaltsbezogenen Entscheidungen. Für diese haben wir einen Wählerauftrag. Großwallstadt entwickelt sich derzeit in allen Belangen kräftig. Nur dies und keine haltlosen Behauptungen können den  Bürger und somit den  Wähler überzeugen.

Die Freien Wähler sind für das Allgemeinwohl und nicht die Interessen des Leserbriefschreibers gewählt. Wir stehen für eine sichere Wasserversorgung unserer 4.100 Einwohnern (zu denen auch der Leserbriefschreiber gehört) und den im Ort befindlichen 2.700 Arbeitsplätzen. Eine sichere Zukunft für Großwallstadt steht  im Vordergrund unserer erfolgreichen Arbeit.

Abschließend noch was zum „Schmunzeln“. Im Faktencheck Wasserschutzgebiet Brunnen III haben wir auf richtiges Rechnen hingewiesen.

Der Leserbrief endet mit den Worten:

Auszug:

Den Winzern bleibt wohl nur, die Akteure als „Totengräber ihrer Weinfeste“ zu ehren.

Anmerkung: Sollte bei richtigem Nachzählen wohl „des Weinfestes“ heißen. Also nicht die Mehrzahl.

Faktencheck: Aussage schon wieder durchgefallen

Sie sehen also, dass der Leserbrief vom Inhalt offensichtlich  nichts von dem halten kann, was in der Wahlbewerbung offeriert wurde.

Zone 30 und Verkehrsberuhigter Bereich

Gemeinderätin Nicole Scherger (FW) hatte in ihrem Antrag vom 31.10.2016 (veröffentlicht auf der Homepage am 06.11.2016) in der Sportplatzstraße eine Gechwindigkeitsreduzierung beantragt um Kindern, welche zu den Sportanlagen eilen, eine höhere Verkehrssicherheit zu bieten. Bei einer Verkehrsschau vor Ort mit der Polizei wurde mitgeteilt, dass dies nicht für die gesamte Sportplatzstraße durchführbar ist. Deshalb stellte die Gemeinderätin am 09.12,2016 (veröffentlicht auf der Homepage am 01.02.2017) einen Zusatzantrag. Jetzt sollte im gesamten Ortsbereich geprüft werden, wo Zonen 30 möglich sind.  Der Antrag fand im Gemeinderat große Unterstützung. Jetzt kann Vollzug gemeldet werden.

Zone 30

In Großwallstadt sind nur noch wenige Straßen von der Zone 30 ausgenommen.

Dies sind:

  • Die Hauptdurchgangsstraße MIL 29 (bestehend aus Obernburger Straße/Hauptstraße/Weichgasse/Großostheimer Straße).
  • die Schmalzgasse,
  • die Engelgasse,
  • die Ankergasse und 
  • die Jahnstraße.
  • Die Obere Fährgasse soll jetzt, laut Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017, aufgrund des An- und Abfahrtsverkehrs zum Schwimmbad ebenfalls zur Zone 30 erklärt.

Des Weiteren gibt es zwei verkehrsberuhigte Bereiche

  • Am Schwimmbad
  • Vor dem Kindergarten Sankt  Marien

Verkehrsberuhigter Bereich und seine Besonderheiten:

Der Bereich wird durch das Zeichen 325.1 angekündigt (siehe Bild Schwimmbadparkplatz/-zufahrt)  und durch das Zeichen 325.2 aufgehoben.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.

Roland Eppig, Vorsitzender FW

Anträge CSU Wasserversorgungskonzept und Winzer zur Wasserversorgung und Brunnensuche

Hinweis:
Das Dauerthema Wasserversorgung – Brunnen  und Winzer stand in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27.06.2017, wieder einmal auf der Tagesordnung.

In Kurzfassung:

Die CSU forderte in ihrem Antrag, ohne einen eigenen Vorschlag einzubringen, ein Gesamtwasserversorgungskonzept der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre. Es ist aber bekannt, dass unser größter Wasserabnehmer eine maximale Vorhersage für vier Jahre erstellt. Des Weiteren besteht ein Versorgungskonzept welches seit 2005 konsequent angewandt wird.  Siehe vorherigen Beitrag Irritationen beim Wasserversorgungskonzept.

Die Winzer fordern in ihrem Antrag die Einstellung der Arbeiten zu Brunnen 7 im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Sie fordern Erkundungen im südlichen Bereich des Brunnen IV von Großwallstadt.

Beide Anträge werden hier nicht mehr von Seiten der Freien Wähler kommentiert. Lesen Sie das beigefügte Email des Sachverständigen Herrn Dr. Reiländer zu beiden Anträgen und bilden Sie sich ihre Meinung selbst.

Bild Bohrarbeiten Brunnen IV

 

Von: Dr. Werner Reiländer
Gesendet: Samstag, 24. Juni 2017
An: Roland Eppig
Betreff:  Antrag Winzer und Auszug aus GR-Protokoll zu CSU Antrag

Glück auf Herr Bürgermeister Eppig,

ich habe jetzt alle zurückliegenden Unterlagen noch mal vollständig gesichtet und die Schriftstücke der Winzer und der CSU intensiv angeschaut.

Generell hat sich an meiner Beurteilung der gesamten Situation nichts geändert.

Es werden in den Schriftstücken alte, bereits widerlegte Aussagen für nachweislich nicht umsetzbare Brunnenstandorte angeführt, die allerdings keinerlei neue Aspekte beinhalten.

Daher möchte ich aktuell auf meine Stellungnahmen und Vorträge verweisen, in denen alle Fragen bereits mehrfach ausführlich behandelt wurden, die hier aufgeworfen, diskutiert bzw. scheinbar neu in die Diskussion eingebracht wurden.

Das von der CSU-Fraktion des Gemeinderates mit Schreiben vom 11.04.2017 geforderte Wasserversorgungskonzept für die nächsten 10 Jahre liegt auf dem Tisch und wurde in den letzten Jahren absolut konsequent und fachlich korrekt entwickelt sowie vom beauftragten Ingenieurbüro Hanauer folgerichtig und logisch fortgeführt. Dies habe ich in den zurückliegenden Stellungnahmen schon des Öfteren ausführlich und nachvollziehbar erläutert.

Zu den Einwendungen der Winzer möchte ich an dieser Stelle ausführen, dass es für den Weinbau kein Problem darstellt, in ein Wasserschutzgebiet zu fallen, wenn die Bewirtschaftung so stattfindet, wie im Schreiben der Winzer auf Seite 2 dargelegt: „Die Düngung im Weinbau erfolgt heute in der Regel nach einer vorherigen Bodenuntersuchung und Ermittlung des Stickstoffbedarfs. Die Düngung selbst erfolgt im Frühjahr zum Austrieb bzw. Mitte Juni zur Rebblüte, wenn die Reben viel Stickstoff benötigen. Die Weinberge sind zu dem begrünt, so dass der Stickstoff von den Reben und von der Begrünung aufgenommen wird.“

Zudem möchte ich deutlich machen, dass sich Landwirtschaft und auch Sonderkulturen, wie z.B. Weinbau, und Wassergewinnung nicht gegenseitig ausschließen.

Der Unterzeichner selbst kennt viele Beispiele, in denen Weinberge in Wasserschutzgebieten liegen, ohne dass die Wassergewinnung hierdurch unmöglich gemacht würde.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch Veranstaltungen wie z.B. das Weinberghüttenfest erst auf ihre Umsetzbarkeit im Wasserschutzgebiet hin überprüft werden müssten.

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Fest bestehen würde, ist die Prioritätensetzung Fest versus Wassergewinnung nach meiner Ansicht eindeutig.

Wasser muss nun einmal dort erschlossen werden, wo es vorhanden ist.

Man kann fachliche Argumente, die mehrfach diskutiert, besprochen und als richtig bewertet wurden, nicht dadurch entkräften, dass immer wieder alte, bereits widerlegte Argumente angeführt werden, die scheinbar neuen Diskussionsbedarf ergeben.

Ich sehe an dieser Stelle von einer detaillierteren Analyse der Schriftstücke ab, da es keine neuen Überlegungen gibt, die meine grundsätzliche Beurteilung in Frage stellen.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen einen Beitrag für die weitere objektive Diskussion des Wassergewinnungskonzeptes beigetragen zu haben.

Sollten sich Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Glück auf

Dr. Werner Reiländer

Hydrogeologisches Institut Dr. Reiländer GmbH
Adam-Henkel-Str. 3
91077 Neunkirchen a. Br.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK Bayreuth) für Wassergewinnung und Grundwasserschutz Erdwärmenutzung zum Betrieb von Wärmepumpen

 

Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) für Eigenüberwachung, Bauabnahme von Grundwasserbenutzungsanlagen

Irritationen beim Wasserversorgungskonzept

CSU Antrag in der Sitzung vom Dienstag, 02.05.2017, sorgt für Diskussion

Am 26. Juli 2005 wurde aufgrund des Bescheides des LRA Miltenberg vom 28.10.2002 zur Trinkwassergewinnung aus dem Brunnen III im Gemeinderat durch Bürgermeister Reinhold Köhler (CSU) das Konzept der künftigen Wasserversorgung vorgestellt. Dieses war richtig, zielführend und vor allem nachvollziehbar und wird seither auch weiter verfolgt.

Wie sah das Konzept 2005 aus?

Die künftige Wasserversorgung in Bezug auf Versorgungssicherheit besteht aus zwei Brunnen im Bereich zwischen B 469 und Gemeindewald (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern zur Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg).  Der bisherige  Brunnen III  im Bereich „Wellhäuschen“ sollte als Notbrunnen dienen (Anmerkung: Damals nach Gesetzeslage noch für die Ersatzversorgung möglich).

Weshalb ein neues Konzept?

Im Bescheid aus dem Jahr 2002 für den Brunnen III wurde das neue Versorgungskonzept aus zwei Hauptgründen gefordert.

  • Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III (Hauptversorgung) war für die geförderte Menge unzureichend also viel zu klein.

und

  • Das Gefährdungspotential des Brunnen III durch einen Unfall mit wassergefährdeten Stoffen auf der B 469, der MIL 29 und MIL 38, wurde als zu hoch eingestuft, um eine weitere Genehmigung dauerhaft für diesen zu erteilen.

Lösungsvorschläge bzw. Forderungendes Landratsamtes im Bescheid 2002:

  1. Das Konzept, für welches sich der Gemeinderat 2005  entschieden hat, nämlich Neuerschließung von Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern.
    oder
  2. Die Straßen, welche als Gefährdungspotential gesehen wurden, nach den Richtlinien „Straßen im Wasserschutzgebiet“ (RistWag) auszubauen. Des Weiteren sollten die Abwasserleitungen des Schwimmbads,  des Bauhofs,  des Schleusenwärterhauses sowie der Tennisanlagen und die jeweils zugehörigen Parkplätze an eine dichte Sammelentwässerung, deren Dichtheit alle 5 Jahre durch Druckprüfung nachgewiesen wird, angeschlossen werden.

Der Vorschlag Ziffer 2 wurde von meinen Vorgängern im Amt Bürgermeister Erich Hein bzw.  Bürgermeister Reinhold Köhler nicht aufgegriffen bzw. verfolgt. Vielmehr brachte der Gemeinderat unter Bürgermeister Reinhold Köhler im Jahr 2005  den Vorschlag Ziffer 1 auf den Weg. Dieses wegweisende und zielführende Konzept wird seit 2008 unter Bürgermeister Roland Eppig weiter verfolgt.

Warum?

Es ist der einzig richtige Weg und wurde von unabhängigen Ingenieurbüros bestätigt. Dieses seit 2008 verfolgte Konzept wurde bereits mehrmals im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

Zwei Kriterien sollten bei dem Konzept beachtet werden.

  • Kein Wasserschutzgebiet und Brunnen auf fremder Gemarkung.

und

  • Wenn vermeidbar kein Wasserbezug aus Aschaffenburg.

Das derzeitige Trinkwasserversorgungs- und –Erschließungskonzept sieht folgendes vor:

  1.  Hauptversorgung Brunnen IV.
  1. Brunnen V und VI im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern sollten der Ersatzversorgung dienen. Nach neuesten Erkenntnissen, über die benötigte Erhöhung des Wasserbedarfs, werden diese höchstwahrscheinlich der Hauptversorgung zuzuordnen sein. Anmerkung: Der Brunnen V wurde entgegen oftmals anderen Darstellungen vom Gemeinderat einstimmig am 08.11.2011 auf den Weg gebracht. Damals gab es folgende Aufteilung der Fraktionen im Gemeinderat.CSU 8, Freie Wähler 5 zuzüglich Bürgermeister = 6, SPD 3. Ein Rat bzw. Rätin war bei der Abstimmung nicht dabei.
  1. Brunnen VII (wird gerade erkundet) bzw. weitere benötigte Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern dienen zur Ersatzversorgung.
  1. Brunnen III gleich Brauchwasserbrunnen zur Entlastung der Trinkwasserbedarfs.
    a) zur Befüllung des Schwimmbads
    b) zur Abkühlung der Kühltürme der Firma Alcon

Diese richtige Vorgehensweise wurden vom Chef des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer (unter anderem Gerichtssachverständiger) und dem Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Diplom-Geologe Dr. Bernd Hanauer, bestätigt. Beide Büros teilen ebenfalls die Auffassung des Büros Brand-Gerdes-Sitzmann Umweltplanung aus Darmstadt, dass im Wald nicht ausreichend Wasser zu finden ist. Das letztgenannte Büro hatte im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg Grundwassererkundungen am Waldrand durchgeführt. Ergebnis: Ergiebigkeit maximal 4,5 l Förderrate die Sekunde. Benötigt werden 28,5 bzw. 30 Liter die Sekunde.

Fest steht folgendes:

  1. Das Wasserschutzgebiet im Süden für Brunnen IV stößt mit dessen genehmigten Förderraten an die Gemarkungsgrenzen von Grosswallstadt. Ein weiterer Brunnen in diesem Gebiet würde die genehmigten Förderraten nicht erhöhen, es sei denn das Wasserschutzgebiet wird auf Gemarkungen anderer Ortschaften ausgedehnt.
  1. Sollten die Trinkwassererkundungen im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern nicht zum Erfolg führen, bzw. eine Aufbereitungsanlage wegen des Ölfundes im Bereich des Brunnen VI würde nicht genehmigt, müsste der Gemeinderat seine Ausschlusskriterien Wasserschutzgebiet nur auf eigener Gemarkung bzw. Bezug von Trinkwasser aus Aschaffenburg überdenken.

Dies kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn Ziffer zwei nicht zutrifft. Aufgrund des vorliegenden Konzepts zur Trinkwasserversorgung von Großwallstadt und die Frage: Wer ist mit „Gemeinde“ im Antrag gemeint?, gab es keine Abstimmung. Der Antrag wurde in den Ortsentwicklungsausschuss verwiesen.

Unser größter Wasserabnehmer gibt, wie bekannt, immer nur Prognosen für die nächsten vier Jahre ab. Somit ist eine 10 Jährige Vorschau nicht möglich. Diese Forderung steht auch im Widerspruch der CSU Haushaltsrede, dass ein Großkonzern von heute auf morgen Großwallstadt verlassen könnte.

Der Antrag der CSU im Wortlaut

Antrag: Die Gemeinde Grosswallstadt soll bitte dem Gemeinderat und den Bürgern in einem Konzept darlegen, wie sich die Wasserversorgung für Grosswallstadt langfristig (10 Jahres-Zeitraum) darstellt. Dieses Konzept sollte die Wachstumsraten im Wasserverbrauch unserer Industrieunternehmen berücksichtigen. Das Konzept sollte bis spätestens Ende 2017 vorliegen.

Impressionen Bohrung Brunnen 7. Gezeigt in der Bürgerversammlung am 16.03.2017