Verlängerung der Ausgangsbeschränkung und deren Lockerung Bericht aus der Kabinettssitzung

München, 16. April 2020

Bericht aus der Kabinettssitzung

  1. Fortsetzung der bayerischen Corona-Strategie

Der bayerische Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich. Es ist gelungen, die Verbreitung des Corona-Virus deutlich zu bremsen. Die Zahl der an Corona Erkrankten liegt zwar noch immer auf einem hohen Niveau, hat sich aber stabilisiert. Die beschlossenen Maßnahmen haben eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert. Es hat sich gezeigt, dass die Strategie der Staatsregierung mit frühzeitigen und konsequenten Schritten richtig war. Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines einsatzfähigen Medikamentes ist nach wie vor nicht verlässlich absehbar. Bayern weist durch die Nähe zu Österreich und Italien nach wie vor vergleichsweise hohe Infektionszahlen auf. Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der beschlossenen Maßnahmen könnte daher innerhalb kurzer Zeit auch in Bayern erneut eine exponentielle Ausbreitung des Virus zur Folge haben. Die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie würden zunichtegemacht. Einen solchen Rückschlag darf es keinesfalls geben.

Der eingeschlagene Weg wird daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern müssen unverändert Priorität haben. Daneben braucht es Vorkehrungen zum Schutz besonders Betroffener sowie Begleitmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen und kontrollieren zu können. Alle weiteren Schritte müssen konsequent auf diese Ziele hin ausgerichtet werden.

Die beschlossenen Maßnahmen werden deshalb im Einklang mit den am 15. April 2020 von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin beschlossenen Leitlinien fortgesetzt und angepasst.

Die Staatsregierung hat hierzu folgende Eckpunkte beschlossen:

  • Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

  • Geschäfte

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
  • Gastronomie / Hotellerie / Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

  • Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

  • Schulen / Kinderbetreuung

Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:

  • Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
  • Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
  • Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
  • Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.

Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

 

  • Hochschule / Universitäten

Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.

Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

  • Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime

Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.

  • ÖPNV

Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV und SPNV) erarbeiten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.

  1. Begleitmaßnahmen

  • Containment und Tracing (Nachverfolgung)

Die Gesundheitsämter wurden um insgesamt 4.000 Personen verstärkt, um den zügigen Aufbau von Contact Tracing Teams sicherzustellen. Das Ziel ist, pro 20.000 Einwohnern ein solches Team bestehend aus bis zu 5 Personen in den Einsatz zu bringen.

Das Gesundheitsministerium wird unter Einbindung der betroffenen Ressorts eine Containment- und Tracing-Strategie ausarbeiten. Ziel ist eine optimale Eindämmung, Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten. Weitere Lockerungen einschränkender Maßnahmen kommen nur in Betracht, wenn gleichzeitig die Schutzmaßnahmen weiter verbessert werden.

  • Material und Beschaffung

Die Beschaffung von Schutzausrüstung wird noch weiter intensiviert. Der Freistaat beschafft hochwertige Masken für das medizinische Personal und stellt diese den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung.

  • Kontaktstelle für Unternehmen

In den vergangenen Wochen ist es vielfach zu Produktionsproblemen und Produktionsstillständen aufgrund gestörter internationaler Lieferketten im verarbeitenden Gewerbe in Bayern und Deutschland gekommen. Diese Lieferketten müssen schnell wiederhergestellt werden. Das Wirtschaftsministerium wird daher eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. Die Kontaktstelle soll auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. In der Kontaktstelle sollen auch weitere betroffene Ressorts, insbesondere das Bauministerium und das Innenministerium mitwirken. Die Kontaktstelle soll zudem den Austausch mit den weiteren einzurichtenden Kontaktstellen bei den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder sowie mit zentralen weiteren Bundesbehörden wie etwa dem Zoll gewährleisten.

  • Sicheres Arbeiten während der Pandemie

Die Staatsregierung begrüßt die angekündigte Erstellung eines Konzepts für sicheres Arbeiten während der Pandemie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Einbindung von Sozialpartnern, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Bayerische Sozialministerium wird diesen Prozess eng und konstruktiv begleiten. Weiterhin wird das Arbeitsministerium in Abstimmung mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden in Bayern sicherstellen, dass die Beratung von Unternehmen auch in dieser Ausnahmesituation weiterhin gewährleistet ist.

gez.  Carolin Mayr Pressesprecherin der Staatskanzlei und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung++++

 

Kreistag Miltenberg

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler von Großwallstadt und des Kreises Miltenberg,

ich beanke mich für Ihr Vertrauen Sie im Kreistag Miltenberg vertreten zu dürfen.

Die Freien Wähler stellen die zweitstärkste Fraktion und werden sich wie gewohnt mit dem gesamten Team für die Interessen der Bürer/innen unseres Landkreises einstzen.

Wir sagen Danke für ihr Vertrauen

Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für das in „UNS“ gesetzte Vertrauen. Wir werden uns wie gewohnt die nächsten sechs Jahre für  Ihr Wohl und die Weiterentwicklung von Großwallstadt einsetzen.

Ein besonderer Dank gilt unseren Familien, die uns im Wahlkampf hervorragend unterstützt und uns den Rücken freigehalten haben.

Gemeinderatsfraktion – Ortsverein – Gemeinderatsbewerber
Roland Eppig, 1. Bürgermeister

Seit 2002 erfolgreich aktiv zu Ihrem Wohl

Unsere Gemeinderäte/innen die sich zur Wiederwahl stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 2002 setzt sich unser unabhängiger Ortsverein für Ihre Interessen im Gemeinderat ein.

Im Jahr 2002 fingen wir mit drei Gemeinderäten an. 2008 stellten wir den Bürgermeister und fünf Gemeinderäte. Seit 2014 stellen wir neun Gemeinderäte und den Bürgermeister.

Großwallstadt kann in den letzten 12 Jahren eine steile Entwicklung vorweisen.

Es wurden viele kleine annehmliche Dinge wie zum Beispiel die Grüngutannahme eingeführt. Diese ist heute nicht mehr wegzudenken. Seit ihrer Einführung wurde diese zusätzlich mit der Möglichkeit zur Abgabe von Kork, Altkleider, Glas, Kleinelektrogeräten und Batterien ergänzt.

Größte Erfolge der aktuellen Gemeinderäte:
  • Schaffung eines Vereins- und Kulturhauses
  • Bau einer Arztpraxis und damit Sicherung der Allgemeinmedizin. Das ärztliche Angebot wird durch Augenarzt, Orthopädie, Unfallchirurgie, Radiologie und einen Kinderarzt, wenn die Stelle von der KVB Großwallstadt zugewiesen wird, ergänzt. Weitere Möglichkeiten durch Geriatrie, Logopädie, zwei Sanitätshäusern, eine Apotheke und einer Hebammenstation ersparen unseren Bürgern weite Wege.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gegen massiven Widerstand wurde 2013 der Bau einer viergruppigen Krippe durchgesetzt. Heute muss dieses Angebot aufgrund der hohen Nachfrage schon erweitert werden.
  • Erweiterung des Hortes durch Aufstockung des Gebäudes der Kardinal-Döpfner-Schule.
  • Sicherung des Brandschutzes für die Bevölkerung und die Industrie durch Erweiterung des Feuerwehrhauses und Anschaffung modernster Geräte.
  • Behindertengerechte Generalsanierung der Leichenhalle mit Erweiterung des Platzangebotes für Angehörige im Aussegnungsraum.
  • Sicherung der Wasserversorgung. Trotz  Erhöhung des Wasserbedarf um das fünffache, bleibt Großwallstadt in der Wasserversorgung unabhängig.
  • Schaffung von Bauplätzen mit Ortskernverdichtung. 33 Bauplätze wurden für junge Familien geschaffen. Es wurde nur umgelegt, wenn das Gelände im Besitz der Gemeinde war.
  • Seit 2013 schuldenfrei. Zeugt von solider Finanzpolitik.
  • Ansiedelung eines vielfältigen Industriemix. Dadurch höhere und stabilere Gewerbesteuereinnahmen.
  • Planung eines neuen Kindergartens (Bauplan beim Landratsamt und Zuschussantrag bei Regierung).
  • Planung von zwei Schulturnhallen mit Umbau des Verwaltungstraktes (Förderfähigkeit der Baumaßnahme durch die Regierung bereits festgestellt)

Roland Eppig

12. Jahre 1. Bürgermeister
6 Jahre im Gemeinderat

Dr. med. Hardy Wenderoth

12 Jahre im Gemeinderat

Fraktionssprecher Freie Wähler

Ralf Klement

2. Bürgermeister
12 Jahre im Gemeinderat

Bauausschuss
Finanzausschuss

Andreas Krist

3. Bürgermeister
12 Jahre im Gemeinderat

Ortsentwicklungsausschuss

Maria Pilzweger

18 Jahre im Gemeinderat

Ortsentwicklungsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss

Reiner Völker

12 Jahre im Gemeinderat

Bauausschuss

Nicole Scherger

6 Jahre im Gemeinderat

Finanzausschuss
Kulturausschuss

Heinz-Felix Vogel

6 Jahre im Gemeinderat

Bauausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss

Unsere weiteren Bewerber für das Amt als Gemeinderat. Nähere Daten siehe Prospekt und Rubrik Kandidatenvorstellung.
Es handelt sich um erfolgreiche Personen welche eine Hohe Kompetenz besitzen und sich auch ehrenamtlich in Vereinen einsetzen.

Frank Sam

Dieter Weißgerber

Hugo Kroth

Lucas Hellenthal

Matthias Heidrich

Alexander Geis

Andreas Brunn

Wolfgang Ball