Stenogramm zu Wasserersatzversorgung durch Brunnen V und VI

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Was jeder wissen sollte!

Zu jedem Trinkwasserbrunnen gehört ein genehmigtes Wasserschutzgebiet.

Vorgeschichte:

Auszug aus der  öffentliche Sitzung des Gemeinderates  vom  Dienstag, 26.07.2005, Seite  424.

4. Gesamtwasserversorgungskonzept

a) Vorschlag der Verwaltung unter Bürgermeister Reinhold Köhler

Von Burkard Englert wurde folgendes vorgetragen:

  1. Kurzfristig ist erklärtes Ziel mit einem 2. Tiefbrunnen im südlichen Teil der Erkundungsmaßnahme Großwallstadt des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft die dringend notwendige Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und auch Gewerbe + Industrie (so auch für den Großabnehmer CIBA Vision) zu schaffen.

Auszug aus der  öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom  Dienstag, 26.07.2005,  Seite  425.

4. Aus heutiger Sicht ergäbe sich eine optimale Wasserversorgung u.a. in Bezug auf Versorgungssicherheit und Schutz der Wasserversorgung mit 2 Tiefbrunnen im Bereich zwischen B 469 und Gemeindewald und den jetzigen Brunnen als sog. Notbrunnen im Bereich „Wellenhäuschen“.

Bürgermeister Reinhold Köhler ergänzte diese Ausführung mit dem Hinweis, dass ein zweiter Tiefbrunnen zur Versorgungssicherheit unbedingt erforderlich ist.

Außerdem hätte man damit auch die Chance, dass das bestehende Wasserschutzgebiet weiterhin nicht in den Ortsbereich erweitert werden müsse und evtl. an der MIL 29 bzw. den Kleingärten enden könne. [Der letzte Satz ist durch die Aufhebung des Wasserschutzgebietes nicht mehr relevant – siehe Problemstellung]

Ende des Auszugs

Dieses Ziel wird seither von der Verwaltung mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes verfolgt.

Folgende Vorgaben der Behörden und des Gemeinderates mussten dabei beachtet werden:

  1. Keine Beeinträchtigung des ausgewiesenen Landwirtschaftskorridors.
  2. Keine Beeinträchtigung des Weinbergs Lützeltal, der Baumschule Helmstetter und des Weingut Gunther.
  3. Möglichst kleines Wasserschutzgebiet um die Landwirtschaft nicht zu stark einzuschränken, was bei zwei gleich großen Schutzgebieten der  Fall wäre.
  4. Ergiebigkeit des Brunnens sollte 29,5 Liter die Sekunde erreichen.
  5. Bohrung im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern
  6. Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Großwallstadt
  7. Die Kiesgrube Kunkel darf nicht im Einzugsbereich des Brunnen liegen.

Problemstellung lautete also:

Wie kann die Gemeinde mit der Ersatzwasserversorgung diese Vorgaben schnellst möglich erfüllen?

Die Lösung musste schnell erfolgen, da das Landratsamt das Wasserschutzgebiet für unseren Brunnen III aufgehoben hat.

Grund:
Der Wasserzustrom des Brunnen III verläuft leider unter der B 469 durch. Deshalb stuften das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt das Gefährdungspotentials des Schutzgebietes und des dazugehörigen Brunnen III, durch einen Unfall auf der viel befahrenen Bundesstraße so hoch ein,  dass der Brunnen als  nicht mehr mehr schützbar gilt. Ebenfalls zum Gefährdungspotential zählten laut Behörden die das Schutzgebiet eingrenzenden Kreisstraßen MIL 38 und MIL 29.

Lösungsansatz:

Der in der Sitzung vom 26.05.2007 genannte zweite Brunnen zwischen Landwirtschaftsweg und Waldrand.

Mit dem Wasserwirtschaftsamt, unserem für die Erschließung beauftragten Büro und dem Landratsamt wurde die Bohrstelle für den neuen Brunnen V festgelegt. Dieser Standort wurde ausgesucht, da in der Nähe eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamtes liegt. Diese befindet sich in einer Tiefe von 60 Metern und ließ laut Hochrechnungen darauf schließen, dass die gewünschte Förderrate von 29,5 Litern die Sekunde erreicht werden kann. Leider konnte die Messtelle nicht zu einem Brunnen ausgebaut werden, das sonst der Weinberg Lützeltal und das Weingut Gunther in  die auszuweisende Schutzzone gefallen wären. Man hätte also die Vorgaben der oben genannten Parameter nicht einhalten können.

Der mögliche neue Brunnenstandort wurde nach Auswertung aller vorhandener Daten und des dazugehörigen Schutzgebietes, welches unbedingt benötigt wird und unter Einhaltung aller gewünschten Parameter wie folgt festgelegt.

Im Süden: Grenze zum Landwirtschaftskorridor

Im Norden: Zufahrtsstraße Weinbeg Lützeltal.

Im Osten: Landwirtschaftsverbindungsstraße nach Niedernberg und Großostheim.

Im Westen: Wald

Erklärtes Ziel:

Der neue Brunnen sollte zu 20 % in die Wasserversorgung integriert werden damit man diesen, falls benötigt, sofort in der Förderrate hochfahren kann. Die Wasserentnahme wurde um das Wasserschutzgebiet gemäß Vorgaben klein zu halten auf 150.000 m³ begrenzt. Somit konnten alle gewünschten Forderungen bezüglich der Einschränkungen erfüllt werden. Der neue Brunnen hätte im Schadenfall, aufgrund des absichtlich klein gehaltenen Wasserschutzgebietes, möglichst wenig Einschränkung für die Landandwirtschaft bedeutet und den Hauptbrunnen für 100 Tage ersetzen können. Ein Pumpenwechsel dauert in der Regel zwei Werktage. Also aus Sicht der Verwaltung auch bei einer größeren Reparatur keine Gefahr für  die Versorgungssicherheit und möglichst wenig Einschränkung der Landwirtschaft aufgrund eines kleinen Schutzgebietes.

Weshalb wurde nicht im Wald gebohrt?

Aufgrund von vorhandenen Messtellen und der Wasserscheide im Westen (Zulauf des Wassers Richtung Mömling) und im Osten (Zulauf Richtung Main) wäre die geforderte Ergiebigkeit auch bei einem Tiefbrunnen nicht vorhanden gewesen. Die Experten vom Wasserwirtschaftsamt und von unserem beauftragten Büro haben von einer Bohrung im Wald abgeraten. Die Gefahr von Fehlbohrungen sei zu hoch. Die Kosten einer Brunnenbohrung im Wald würden ca. 100.000 € betragen. Es sind aber immer mehrere Bohrungen wie z. B. Wasserzulauferkundungen nötig. Sollte man dennoch auf Wasser stoßen müsste man sich mit einer Förderrate von 5 Litern (sehr wahrscheinlich) bis max. 10 Litern (erfahrungsgemäß nicht erreichbar, wäre aber Lottogewinn) die Sekunde zufrieden geben. Man bräuchte also im Erfolgsfall, bei einem best anzunehmenden Fund (und dies drei Mal, es werden ja 29, 5 l die Sekunde benötigt), drei Brunnen. In die oben genannten Kosten für die eigentliche Brunnenbohrung sind Zustromfesstellbohrungen sowie mögliche Fehlbohrungen noch nicht eingerechnet.  Also alles in allem ein mögliches Desaster für den Verbraucher (Gebührenzahler) der dies über den Wasserpreis finanzieren muss.

Grund: Je weiter man sich der Wasserscheide nähert, um so weniger Wasser ist vorhanden. Dieses läuft wie jeder weiß, bergab ins Tal.

Ein weiterer Grund: Der Weinberg Lützeltal und einige Waldhäuschen. Diese wären in die künftige Schutzzone gefallen. Die selbst gesetzten Vorgaben wären verfehlt.  Zu welchen Auseinandersetzungen dies führen kann, zeigt das Stichwort „Dixie-Klo“, welches in der Presse ausführlich behandelt wurde.

Derzeitiger Stand:

Da der geplante Brunnen V,  nur 17,5 Liter Förderrate die Sekunde erreichte, wurde in Abstimmung mit den Behörden ein Brunnen VI im gleichen Schutzgebiet niedergebracht. Dieser brachte ebenfalls eine Ergiebigkeit von mindestens 18,5 l die Sekunde. Beide möglichen Brunnen wären also  ausreichend um die in der Planvorgabe benötigten 29,5 Liter die Sekunde bei Einhaltung der gesetzten Ziele zu erreichen.

Bei den Erkundungsbohrungen zu Brunnen VI wurde ein Altölschaden, welcher vermutlich aus dem III Reich stammt, gefunden. Aus genanntem Grund wird jetzt noch ein 200 Tage dauernder Langzeitpumpversuch  durchgeführt. Sollte dieser Pumpversuch alle bisher vorliegenden  Ergebnisse bestätigen, dürfte laut unserem Büro eine Erschließung der beiden Anlagen nichts mehr im Wege stehen. Es wurden bisher weder in den  Wasserproben des Brunnen V und  VI  Kohlenwasserstoffe aus dem Schaden nachgewiesen. Alle Befunde lagen unter der Nachweisgrenze.

Flurfunkgerüchte:

1. Auf einem Brunnenstandort im Wald hätte der gefundene Mineralölschaden keinen Einfluss.
Falsch:
Aufgrund der Bohrtiefe im Wald würde der Fundort des Mineralkohlewasserschadens im Einzugsbereich eines möglichen Brunnentrichters liegen.

2. Ein Tiefbrunnen besitzt eine bessere Wasserqualität.
Falsch: Es gibt nur eine Wasserqualität. Die Tiefe des Brunnens ist nicht davon nicht ausschlaggebend. Auf diese hat die Erdoberfläche Einfluss. Wie wird das Wasser oder mögliche Schadstoffe gefiltert. Die Stadt Augsburg bezieht ihr Wasser überwiegend aus Brunnen mit einer Tiefe von 10 Metern. Das Wasser hat eine ausgezeichnete Qualität. Mögliche Bunnen V und VI würden ihr Wasser aus einer Tiefe von ca. 35 bis 40 Metern ziehen.

Bitte lassen Sie sich nicht von Gerüchten zu diesem Thema verleiten. Besuchen Sie die öffentlichen Gemeinderatssitzungen zu diesem Thema. Hier wird immer alles ausführlich erläutert.

Roland Eppig (Vorsitzender)

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