Meinungen – Brunnensuche – Wasser – Klageverfahren

Aufarbeitung des Berichtes auf der SPD Homepage!
„SPD-OV Grosswallstadt möchte alle Brunnenalternativen prüfen, Klage verfrüht“.
und
des Zeitungsartikels vom Samstag, 21. Oktober im Main Echo!
„SPD betont steigenden Wasserbedarf“.

Zunächst möchten wir im Vorfeld unserer Stellungnahme zum Bericht folgendes festhalten: Die FW-Fraktion stützt ihre Entscheidungen auf fundierte Erkenntnisse anerkannter Geologiebüros.

Dieses sind

  • das Büro Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt. Dieses hat im Jahr 2003 für das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein einschichtiges mathematisches Grundwassermodell für das Gebiet um Grosswallstadt entwickelt (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern in den Gemarkungen Großwallstadt und Niedernberg für die Wasserversorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg).
  • das Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH (Büro HG), des Diplomgeologen Dr. Bernd Hanauer.
  • und das Hydrogeologische Institut, Quellen, Brunnen, Schutzgebiete (QBS) des Diplomgeologen Dr. Werner Reiländer. Dieser ist zusätzlich seit 1988 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er hat auf Wunsch von CSU und SPD die bisherige Vorgehensweise des Büros HG bei der Brunnensuche überprüft. Diese wurde von ihm bestätigt und als fachlich  richtig bewertet.

Sicherlich kann man auch anderer Auffassung sein. Man sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern fundierte und überprüfbare Aussagen liefern.

Aussagen aus der SPD-Fraktion im Main Echo wie in der

  • Ausgabe 04. Mai 2017:
    ….es ist egal was Geologen sagen. Wenn es am Waldrand Möglichkeiten gäbe nach Grundwasser zu bohren, sollte man dies nutzen. Es wurde vorgeschlagen einen Wünschelrutengänger zu beauftragen.
  • Ausgabe 29.06.2017:
    Zu Schreiben des Sachverständigen Dr. Werner Reiländer: „Wasser muss nun einmal da erschlossen werden wo es vorhanden ist“.
    Man habe das Gefühl, die beiden Hydrogeologen reden dem Bürgermeister nach dem Mund.
  • Ausgabe Samstag 21. Oktober 2017
  • Anderswo möge es richtig sein, sich bei der Erkundung von neuen Trinkwasserquellen auf möglichst wenige Bohrungen zu fokussieren um anfangs möglichst wenig Geld in die Hand zu nehmen. Wegen des Großabnehmers Ciba Vision sei die Situation in Großwallstadt anders. (Anmerkung FW: Ist dies ein Aufruf zu Steuergeldverschwendung? Des Weitern, wenn man aktuell bleiben möchte,  hat der Konzern in Alcon umfirmiert.)
  • Für rechtliche Schritte ist es aus unserer Sicht zu früh. Der Antrag für den Probebetrieb ist vom Landratsamt noch nicht einmal offiziell abgelehnt.
    (Auszug Mail LRA: Auf diesen vom LRA in der Email vom 31.08.2017 eingehenden Satz: Daher beabsichtigen wir, den Antrag abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zurückzunehmen und bitten um entsprechende Mitteilung bis zum 15.09.2017. Sollte die Gemeinde Großwallstadt den Antrag aufrechterhalten, werden wir einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid erlassen). (Anmerkung der FW: Da man nur gegen einen rechtsgültigen Bescheid klagen kann wurde vorsorglich; mit Hilfe der CSU, welcher wir auf diesem Weg für ihre weitsichtige Unterstützung danken möchten, der Beschluss gefasst, gegen einen negativen Bescheid zu klagen. Bis heute [21.10.17] ist noch kein Bescheid eingegangen).
  • Die Sorgen des Gesundheitsamtes seien nicht aus der Luft gegriffen. Der Wasserbedarf von Grosswallstadt werde vor allem durch die Industrie weiter deutlich steigen. Dabei führe kein Weg daran vorbei weitere Standorte zu erkunden.
    (Anmerkung der FW: Wir sprechen von gängiger Aufbereitung. Geliefert wird einwandfreies Trinkwasser. Auch werden seit 2002 [FW erstmals im Gemeinderat] ständig neue Brunnenstandorte geprüft).

und nochmalige Argumentation des Main Echo-Berichts vom Samstag, 21.10.2017, auf deren Homepage

sind bestimmt nicht zielführend und tragen wenig zu einer Lösung des Problems bei. Des Weiteren werden bestimmt viele Menschen, welche nicht mit der Materie befasst sind, solche Aussagen richtig einordnen können und sind verunsichert. Dies gilt auch für unsere Großabnehmer. Damit man solche Äußerungen einstufen kann, werden wir versuchen, in diesem Bericht die Sachlage möglichst einfach darzustellen.

Beginnen wir im Jahr 1980. Hier wird vom Freistaat Bayern in der Gemarkung Großwallstadt und Niedernberg ein Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern mit entsprechender Wasserschutzgebietsverordnung festgesetzt. Dieses Gebiet wurde wie bereits erwähnt, für die Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg eingerichtet. Es könnte also jede Gemeinde des Landkreises in unserer Gemarkung einen Brunnen niederbringen. Dieser Standort wäre dann für unseren Ort verloren. Älteren Bürgerinnen und Bürgern wird der Begriff Brunnengalerie ( man spricht insgesamt von neun Brunnen) noch in Erinnerung sein. Um dies zu verhindern ist es wichtig, die Standorte in unsrer Gemarkung selbst zu belegen.

Grafik zeigt das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern, welches 1980 mit seinen neun Brunnen festgelegt wurde. Man kann darauf auch die festgesetzten Zonen der Wasserschutzgebietsverordnung erkennen.

Blau: Schutzzone I mit geplanten Brunnen.
Grün: Schutzzone II.
Rot: Schutzzone III

Die Wasserversorgung von Großwallstadt erfolgte bis Inbetriebnahme des Brunnen IV über den Brunnen III. Als dessen Ersatz diente Brunnen I. Brunnen II ist ein Katastropehenschutzbrunnen des Bundes. Alle drei Brunnen lagen eng beieinander.

Für Brunnen III und I (ist zwischenzeitlich auf Verlangen der Behörden durch Sprengung versiegelt) wurde aufgrund deren Nichtschützbarkeit vom Wasserwirtschaftsamt und dem Gesundheitsamt Miltenberg eine Übergangsregelung getroffen. Diese  sollte die Wasserversorgung regeln bis ein Ersatz gefunden wurde.  Aus diesem Grund wurde im südlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiets Brunnen IV erschlossen. Mit Inbetriebnahme des Brunnen IV wurde Brunnen III die Fördergenehmigung entzogen. Für Brunnen IV überbohrte man eine vorhandene Erkundungsbohrung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (Siehe Grafik oben.). Von dieser wusste man, dass hier ausreichend Wasser gefördert werden konnte. Durch die hohe benötigte Entnahmemenge von 724.000 m² hat man das Wasserschutzgebiet im südlichen Bereich ausgeschöpft. Würde man in diesem Bereich weitere Brunnen erschließen entstehen Schnittmengen der Schutzgebiete. Im Klartext: Die Entnahmemengen des Hauptbrunnens IV müsste reduziert werden. Die Grafiken aus dem Jahr 2014 zeigen dies auf.  Beide Brunnenvarianten hätten in diesem Bereich nicht zu einer Erhöhung der Förderrate unseres Wassers geführt. Volle Nutzung der neuen Brunnen wäre nur bei Ausfall des Hauptbrunnens möglich.

Den Freien Wählern war dies bewusst. Deshalb folgte man den Empfehlungen der eingesetzten Experten. Weitere Erschließungen im nördlichen Teil des Vorbehaltsgebietes.

Vorteil: Anderen Gemeinden wird die Möglichkeit genommen, dort Brunnen nieder zu bringen.

Eine Aussage über weitere Brunnenstandorte in den vorhandenen Wasserströmen im südlichen, durch den Brunnen IV besetzten Bereich,  war den beauftragten Geologen aufgrund der dort vorhandenen Grundwassermesstellen (GWM) möglich. Diese Messstellen liegen teilweise im Wald  oder an dessen Rand.

Siehe Grafik

Nachfolgende Grafiken dienen dem besseren Verständnis. Sie zeigen die Abklärung weiterer Varianten im Schutzgebiet.  Ebenfalls wird die Verringerung der vorhandenen Förderraten aus dem Brunnen IV, bei Niederbringung eines weiteren Brunnen in dessen Schutzgebiet, aufgezeigt.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und möglichen Brunnenstandort VI b im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort ist in der Nähe der Kiesgrube Kunkel.

Die Linien in Grün zeigen den Wasserzustrom.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und  möglichen Brunnenstandort VI a im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort liegt im Süden des Schutzgebietes in Richtung Gemarkung Obernburg.

 Linien in grün Wasserzustrom.

 

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die vorhandenen Gefährdungspotentiale des Brunnen III. Deshalb wurde dieser vom Gesundheitsamt und vom Wasserwirtschaftsamt als nicht schützbar eingestuft. Er darf für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzt werden. Grund: Der Begriff Notversorgung hat sich in der Rechtsauffassung geändert. Diese Bezeichnung wurde durch den Terminus Ersatzwasserversorgung ersetzt.

Unterschied: Für die Ersatzversorgung benötigt man ein Schutzgebiet,  für die Notversorgung nicht.  Der Bund unterhält, wie oben bei Brunnen II erwähnt, Wasserentnahmestellen für den Katastophenfall. Dies können zum Beispiel  Kriegsereignisse und Erdbeben sein. Für solche Brunnen der Notversorgung müssen keine Schutzgebiete vorgehalten werden. Brunnen III, wurde aufgrund in der Grafik zu sehende Gefährdungspotentiale, durch die übergeordneten Behörden für die Ersatzversorgung gestrichen.

Auf der jetzt folgenden Grafik aus 2010 kann man erkennen, dass es ursprünglich auch ein Modell Brunnen III in Verbindung mit Brunnen IV gegeben hat. Leider ließ sich dies durch die geänderte Rechtsauffassung und Auslegung der Gesetzeslage der übergeordneten Behörden nicht mehr realisieren. Anhand der roten Linien kann man den Wasserzustrom in Richtung Brunnen III ersehen.

Die Auffassung, man bohrt nun außerhalb des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern den  Zustrom von Brunnen III an, ist nachvollziehbar. Sie ist aber auch gewagt. Wer sich intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt, muss aber auch folgende Probleme im Vorfeld lösen.

  • Abstand der Bohrstelle von der neuen Mainbrücke, Kreisstraße und bestehenden Wochenendgrundstücken mit dazugehörigen Bauten. Die Durchsetzung ist schwierig. Man bohrt nicht in einem vorhandenen Schutzgebiet.
  • Das Wasserschutzgebiet würde weit in die Obernburger Gemarkung reichen. Einsprüche vorprogrammiert.

Der Gesetzgeber verlangt aber, bevor man eine solche Option zieht, alle Möglichkeiten auf der eigenen Gemarkung auszuschöpfen. Hierüber gibt es auch einen Gemeinderatsbeschluss.

Der Brunnen III spielt beim Konzept der heutigen Wasserversorgung dennoch eine große Rolle.  Er wird zur Befüllung des Schwimmbades (geschieht aktuell schon) genutzt und für die Versorgung der Kühltürme der Firma Alcon (Planung steht) vorgesehen. Hierdurch werden wichtige Trinkwasserressourcen eingespart..

Es wird also alles getan, um die langfristige Versorgung unserer Gemeinde mit Wasser in  eigenständiger Regie zu gewährleisten.

Deshalb sieht das derzeitige und schon jahrelang durch die Freien Wähler verfolgte und das vom Gemeinderat 2002 bis 2008 übernommene Konzept folgendes vor.  Erst muss die Ergiebigkeit des Wasservorbehaltsgebietes auf unserer Gemarkung ausgeschöpft werden. Denn welche Gemeinden im Kreis Miltenberg, außer Großwallstadt und Niedernberg, haben die Möglichkeit in einem Schutzgebiet zu bohren. Erst wenn diese Alternativen ausgeschöpft sind und keinen Erfolg bringen, ist der Süden für die Freien Wähler  die letzte Option.

Abschließend noch ein kurzes Statement zu den vielbesagten Bohrungen am Waldrand.

Anhand der Grafik der Firma Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt  aus dem Jahr 2003 kann man erkennen, dass es am Waldrand schon zwei Erkundungen gegeben hat. Es gab zwei Versuchsbohrungen (in der Grafik VB 1 und VB 2) im Vorbehaltsgebiet. Eine wurde auf der Gemarkung Niedernberg und eine auf der Gemarkung Großwallstadt durchgeführt.  Aufgrund eines geologisch bedingten Geländebruchs  ist die Ergiebigkeit von Brunnen am Waldrand nicht gegeben.  Die Ergiebigkeit erbrachte für beide Brunnen eine Förderrate von 4,7 l in der Sekunde. Benötigt werden aber ca. 30 l Förderrate in der Sekunde. Man bräuchte also zum Erreichen des Ziels quasi „sieben Brunnen“. Wasser war am Waldrand bis zu einer Tiefe von  33 Meter vorhanden. Um das Ergebnis als verwertbar gelten zulassen wurde noch bis in ca. 88 Meter Tiefe  weiter gebohrt. Es blieb aber trocken. Deshalb wurden die Brunnen des Vorbehaltsgebietes wie in der ersten Grafik des Berichts zu sehen, zwischen die B 469 und den Waldrand gelegt. Man hat dort die höchsten Förderraten, da sich das Wasser in diesem Becken Richtung Maintal sammelt.

Zusammenfassung:

Es müssen also zunächst alle Möglichkeiten der Brunnenerschließung im nördlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes ausgeschöpft werden.

Derzeit wird  dort Brunnen VII niedergebracht. Dieser ist Teil des vorhandenen Versorgungskonzeptes. Sollte dieser nicht ergiebig genug sein, gäbe es noch die Möglichkeit eines Brunnen VIII auf unserer Gemarkung. Weshalb man parallel zu diesen Erschließungen gegen einen ablehnenden Bescheid nicht klagen soll,  kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.

In der neuen DIN 2000 vom Februar 2017

„Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderung von Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen“

ist in  Artikel 5, „Trinkwasserressourcen und deren Schutz“ folgendes aufgeführt:

Trinkwasserressourcen sollten so beschaffen sein, dass daraus Trinkwasser ohne Aufbereitung gewonnen werden kann. Ist dies nicht möglich, sollten die Ressourcen so beschaffen sein, dass Rohwasser lediglich mit naturnahmen, einfachen Aufbereitungsverfahren zu Trinkwasser aufbereitet werden kann.

Diese Aufbereitung ist beim Wasser des  Brunnen V und VI möglich. Beide Brunnen sollten später, falls genehmigt, ihren Dienst in der Ersatzversorgung leisten. In der  Übergangszeit könnten diese auch für die Hauptversorgung genutzt werden.

Die Freien Wähler befinden sich nicht im Wahlkampfmodus und müssen derzeit auch nicht wegen Landtagswahlen klappern.  Wir  gehören keiner Partei an,  sind ein unabhängiger Ortsverein und können in der Wahlkampfzeit sachbezogen in aller Ruhe an der Entwicklung unseres Ortes arbeiten.

Dies erkennt man auch an unserer Homepage. Wir machen Ortspolitik und treffen unsere Entscheidungen wie eingangs erwähnt, zusammen mit promovierten und nicht mit selbst ernannten Experten. Solche Entscheidungen dienen dem Wohle der Einwohner und der ortsansässigen Betriebe und führen nicht zur Unruhe in Bezug auf die Wasserversorgung.

In diesem Bericht konnten wir das Thema Wasser nur anschneiden. Der Themenbereich ist viel komplexer. Deshalb bieten wir auch gerne Einzelgespräche an.

Nicole Scherger, Gemeinderätin seit 2014,

sieht die Thematik wie folgt.

  •  Es gibt bzw. gab die ganze Zeit schon ein Konzept zur Wasserversorgung. Es wurde unter den damaligen Voraussetzungen (Rücksicht auf Weinberg Lützeltal, Weingut Gunther, Baumschule Helmstetter, Landwirtschaftliche Gehöfte, etc.) festgelegt. Während der Umsetzung erhöhte sich der prognostizierte Wasserverbrauch. Deshalb wird das Konzept aktuell  durch Brunnen VII ergänzt.
  • Mit dem PKA Schaden in der Nähe des Brunnen VI rechnete niemand. Dieser überraschte alle. Die neue Situation gilt es zu lösen. Notfalls mit einem Brunnen VIII.
  • Der erhöhte Wasserbedarf der Firma Alcon, welcher  bei den ursprünglichen Planungen noch nicht bekannt war,  wird bei den heutigem Erkundungen in vollem Umfang berücksichtigt.
  • Stimmung gegen eine Aufbereitung zu machen ist nicht zielführend. Festzuhalten und wichtig  ist: Wasser aus den Brunnen V und VI ist nach Aufbereitung mit einer Aktivkohlefilteranlage einwandfrei als Trinkwasser zu verwenden. Diese Technik ist bei vielen Wasserversorgern üblich.
  • Wer nicht gleich in ein Klageverfahren geht, verliert Zeit. Ein Verfahren kann sich über drei Jahre und länger hinziehen. Die Zeitspanne eines solchen Verfahrens wird sich auch bei späterem Beginn nicht verringern.
    Die Klage ist ein „Muss“ zur Absicherung der Versorgungssicherheit. Ein Dank hier an die Gemeinderäte der CSU, welche die Entscheidung zur Klage mitgetragen haben.  Es sollten auf jeden Fall, von den politisch Verantwortlichen,  alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Egal ob es um die Haupt- oder die Ersatzversorgung geht.

Roland Eppig, Vorsitzender FW

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