Im aktuellen Amtsblatt des Landratsamtes Miltenberg geht man davon aus, dass die zunächst anvisierten Brunnen V und VIII Ende des Jahres in Betrieb gehen und Brunnen III bis dahin als Übergangslösung mit erhöhten Förderraten dient.
Das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern in unserer Gemarkung ist für eine Mindestentnahme von mindestens 2.5 Mio m³ geeignet. Es sollen jedoch nur 1.5 Mio m³ entnommen werden. Also alles im „Grünen Bereich“.
Dies hat Landrat Scherf auf unserer Informationsveranstaltung am Sonntag, 12.02. bestätigt. Es darf nie mehr Wasser entnommen werden, als sich nachbildet. An eine Entnahmegenehmigung werden deshalb hohe Anforderungen gestellt.
Bis zur endgültigen Genehmigung durchläuft ein Trinkwasserbrunnen mehrere Genehmigungsphasen. Diese haben wir für Sie zusammengestellt. Die mit grün abgehakten Genehmigungsabschnitte sind durchlaufen.
Die im Amtsblatt beantragte Wasserentnahmemenge wird wohl , da ausreichend, vom Landratsamt auf 335.000 m³ begrenzt werden.