Offensichtlich wollen bestimmte Bürger immer wieder Glauben machen, dass Brunnen III als Trinkwasserbrunnen in der normalen Versorgung (Regelversorgung) genutzt werden könnte. Das Aus dafür wurde vom Landratsamt schon 2002 aufgrund der vielen Grfährdungspotentiale des Brunnen III angekündigt. Es musste ein neuer Brunnen her. Nach Inbetriebnahme des Brunnen IV musste deshalb Brunnen III aufgrund Bescheid des Landratsamtes aus der regulären Wasserversorgung genommen werden.
Auch wenn sich diese Personen als top informiert bezeichnen stimmt diese Behauptung nicht.
Ein Trinkwasserbrunnen der Regelversorgung bedarf eines offiziellen Wasserschutzgebietes.
Dieses wurde jedoch für Brunnen III 2013 nach Inbetriebnahme des Brunnen IV vom Landratsamt Miltenberg aufgehoben.
Die Begründung wird im neuesten Bescheid zur Brauchwasserentnahme aus Brunnen III vom 19.02.2020 zum X-ten Mal wiederholt.
In diesem steht:
„Der Brunnen III diente bis 2013 der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Großwallstadt. Im Einzugsgebiet des Brunnen III liegen mehrere Gefährdungspotentiale (u. a. die B 469), sodass das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III mit Verordnung des Landratsamtes Miltenberg vom 01.10.2013 mangels Schützbarkeit aufgehoben wurde. Der Brunnen III wird weiterhin als Brauchwasserbrunnen genutzt.“
Der Brunnen durfte also nach Auflösung des Wasserschutzgebietes weder zur Abdeckung eines erhöhten Wasserbedarfs, noch zur Abdeckung von Tagesspitzenlastzeiten genutzt werden. Um dies sicherzustellen musste der Anschluss des Brunnen III vom Wasserversorgungsnetz getrennt werden.
Brunnen III war seit der vom Landratsamt verordneten Wegnahme vom Trinkwassernetz, wie beim Pkw das Reserverad, ein absoluter Notanker. Dieser hätte nur mit Einzelgenehmigung genutzt werden dürfen, falls die Hauptversorgung ausfällt. Ende 2020 wird auch diese Funktion entfallen. Ab diesem Zeitpunkt wird dann die reguläre Wasserversorgung den um das fünffache gestiegenen Verbrauch inklusive Ersatzversorgung abdecken.
Brunnen III dient dann nur noch dazu, Trinkwasserressourcen durch Nutzung als Brauchwasserbrunnen zu schonen.
Letztmalig wurde Brunnen III, 2016 als mögliche Notversorgung angegeben. Gebraucht wurde er aber nicht. Dies war zwei Jahre später, als das Jahr, auf das sich die angeblich gut informierten Kreise stützen bzw. berufen.
Beim Bau des Hochbehälters musste dem Landratsamt ein Konzept mit einer Notwasserversorgung vorgelegt werden.
Es wurde ein Ersatzversorgungsprogramm durch Brunnen III vorgelegt.
Diesem wurde vom Landratsamt nicht widersprochen. Die Baugenehmigung wurde erteilt.
Also Achtung:
Fake News, dass Brunnen III als Trinkwasserbrunnen für den Normalbetrieb 2015 durch die Schaffung eines Baugebietes geopfert wurde sind absolut falsch.
Unsere Brunnenstandorte
Mindestergiebigkeit der Brunnen anhand Pumpversuchen.
Geplante Förderrate im Dauerbetrieb
Anhand des Unterschiedes zwischen Mindestergiebigkeit und der geplanten Förderrate kann man erkennen, dass die Ersatzversorgung gesichert ist und sich diese als zweites Standbein unserer Versorgung ebenfalls in einem Wasserschutzgebiet befindet.