Antrag auf Befestigung des gemeindeeigenen Feldweges zwischen neuer Bushaltestelle am neuen REWE-Markt und dem Gehsteig hinter dem Grundstück (Fl.Nr. 3108/0).

Antragsteller: Heinz-Felix Vogel, Gemeinderat FW

Gemeinderatswahl 2014/03/ Vogel Heinz Felix

 

An den Gemeinderat Großwallstadt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeidnerates,

sehr geehrter Bürgermeister Roland Eppig

Hiermit beantrage ich die Befestigung des gemeindeeigenen Weges Fl.Nr. 3116/1 zwischen der neuen Bushaltestelle am REWE Markt und des bereits geteerten Gehsteigs auf der Südseite des Grundstücks 3108/0 als Gehweg durch Asphalt oder Pflaster.

Hintergrund:

Durch den Bau der neuen Märkte gibt es wohl verschiedene Wege dorthin, aber nicht ausreichend sichere und nutzbare für Fußgänger, Eltern mit Kinderwägen, Rollatoren-Benutzer und Radfahrer.

Hier wäre es relativ einfach, den gemeindeeigenen Weg Fl.Nr. 3116/1 zwischen den Gärten und der Autostraße mit Asphalt zu befestigen und so für ausreichend Abstand zur Fahrbahn und für Sicherheit der Wegnutzer zu sorgen.

Der bereits vorhandene öffentliche Weg ist mit 2,30 Meter bis 4 Meter breit genug.

Ich beantrage deshalb, noch in diesem Jahr 2016 den „Lückenschluss“ von ca. 100 Meter vorzunehmen.

Finanzierung:

Im Haushalt soll deshalb vorsorglich ein Betrag von 20.000  € eingestellt werden. Die Kosten hierfür soll die Gemeinde tragen. Betroffene Gartenbesitzer sollen lediglich überstehende Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Ich bitte um Zustimmung und wohlwollende Abstimmung zum Schutz unserer Bürger.

Mit freundlcihen Grüßen

Heinz Felix Vogel.

Bild: Weg Bushaltestelle in Richtung Netto

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Bild: Weg Richtung Ortsmitte

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Bild: Weg mit Hecke auf Privatgrund

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Weitere Sicherung des Gewerbestandorts Großwallstadt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Zwischen den Straßen“ geglückt und auf den Weg gebracht.

Der Beschluss zusätzlicher Gewerbeflächen am Feuerwehrhaus zu schaffen ist in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13.09.2016, erfolgt. Dies dient ebenso, wie die Maßnahme zur Erhöhung des Brandschutzes durch einen Um- bzw. Anbau am Feuerwehrhaus und die Kapazitätserweiterung unserer Hochbehälter, der Sicherung des Industriestandortes Großwallstadt.

flaechennutzungsplan

 Bebauungsplan

bebauungsplan

 

Gegen die Stimmen von Reinhold Hein und Norbert Herdt (Namen werden auf eigenen Wunsch im öffentlichen Gemeinderatsprotokoll erwähnt und können deshalb auch hier genannt werden) erfolgte am Dienstag, 13.09.2016, die Änderung des Bebaunngsplanes „Zwischen den Straßen“.

Eine Änderung musste auf jeden Fall im Teilbereich des Feuerwehrhauses erfolgen.

Grund: Das 1980 errichtete Feuerwehrhaus steht bzw. stand noch im Sporterweiterungsgebiet. Eine damals begonnene Änderung des Bebauungsplanes kam nicht zum Abschluss. Diese fertig zu stellen wurde jetzt der Verwaltung bei der Erweiterung des Feuerwehrgebäudes von sechs auf zwölf Stellplätze als Auflage zur Baugenehmigung aufgetragen.

Die Erweiterung des Feuerwehrhauses fiel mit dem Expansionswunsch eines ortsansässigen Geschäftsmannes zusammen. Dieser will seinen bestehenden Betrieb auf dem Sportgelände neben dem Feuerwehrhaus vergrößern. Einem Anliegen dem man folgen sollte. Denn Großwallstadt ist ein gefragter Gewebestandort und generiert daraus Steuereinnahmen. Geld, dass dem Gemeinderat ermöglicht, seinen Bürgerinnen und Bürgern viel zu bieten.

Da der Bebauungsplan „Zwischen den Straßen“ aufgrund der Vorgaben zur Planung des Feuerwehrhauses zu ändern war, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die verbleibende Fläche zwischen Feuerwehrhaus und der Firma BurGi als Gewerbefläche umzulegen.

Vorteile:

  • Einfache kostengünstige Umlegung und Erschließung. Gelände grenzt direkt an Straße.
  • Kostenersparnis, da für Umplanung nur einmal Kosten (Feuerwehrhaus und Gewerbegebiet) entstehen.
  • Verhinderung von Abwanderung von Gewerbe und generieren von neuer Steuerkraft.
  • Falls nördlich einmmal eine Erweiterung von Gebäuden, zum Beispiel ein Mischgebiet, in Richtung Niedernberg erfolgen sollte, bieten errichtete Gebäude Schallschutz für Immissionen aus dem Sportgelände. Deshalb dürfen auch keine Wohnungen in den Gebäuden des neuen Gewerbegebiet eingeplant werden.
  • Die umgelegte Fläche ist im Gemeindebesitz und damit sofort vermittelbar.
  • Lückenschluss eines geforderten Gehwegs zwischen Lindenstraße und Kreisstraße.
  • Bisher eingezäuntes Sportgebiet bildet jetzt Abschluss und könnte nun vollständig eingezäunt werden. Zwischen dortigem Zaun und dem neuen Gewerbegebiet lag noch ein nicht in Gemeindehand befindliches Grundstück.

Die genannten Vorteile überwiegen nach unserer Auffassung die von den ablehenden Gemeinderäten ins Feld geführte Argumentation, dass man sich hier eine weitere Entwicklung des Sportgebietes verschließe. Vor allem, da man anhand vorliegender Gutachten ableiten konnte, dass die Immissionswerte des Sportgebietes für Freiluftsportarten ausgeschöpft waren. Dies wurde vom Ingenieurbüro Stöcker in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 26.07.2016, vor dem Aufstellungsbeschluss ausführlich erläutert.

Wir danken allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die das Vorhaben für eine sichere finanzielle Zukunft unserer Gemeinde unterstützt haben. Durch die Entscheidung gibt es neue Arbeitsplätze und vor allem Standortsicherheit. Die Gemeinde hat sich hier abermals als sicherer Partner für Gewerbetreibende erwiesen.

Dieses Vertrauen der Unternehmer in die Verwaltung kann man ebenfalls an der aktuell südlich stattfindenden Erweiterung bzw. am Neubau von  dortigen Gewerbegebäuden erkennen.

Roland Eppig

1. Vorsitzender FW und 1. Bürgermeister.

Ortsverband unterstützt Petition Lehrer aus der Region für die Region


Schule - Luftbild

Die Gemeinderatsfraktion der „Freien Wähler“ untersützt mit folgendem Antrag Lehrer, die am bayerischen Untermain bleiben und nicht gegen ihren Willen nach Oberbayern versetzt werden wollen.

An den
1. Bürgermeister Herrn Roland Eppig
und die Damen und Herren des Gemeinderates
Hauptstraße 23
63868 Großwallstadt

Bildungsregion im Landkreis Miltenberg durch gut ausgebildete Lehrer stärken, die auch im Landkreis bleiben dürfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

wir bitten Sie unser Schreiben bzw. Anliegen an die Mitglieder des Landtages der hiesigen Region, der Landtagsfraktionen und an das Kultusministerium sowie die beigefügte Petition und die Forderung des Unterfränkischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes e. V. aus dem Jahr 2015 zu unterstützen.
Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus unserer Region müssen auch in der Region arbeiten dürfen. Sonst droht oftmals die Abwanderung in andere Bundesländer und deren Ausbildung auf Kosten der bayerischen Steuerzahler läuft ins Leere.

Hintergrund:

Der Landkreis Miltenberg ist auf dem Weg zu einer Bildungsregion in Bayern, diese besteht aus fünf Säulen:

  • Säule 1: Die Übergänge (z.B. Kindergarten – Grundschule; Grundschuleweiterführende Schule) organisieren und begleiten
  • Säule 2: Vernetzung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten
  • Säule 3: Kein Talent darf verloren gehen
  • Säule 4: Junge Menschen für die Bürgergesellschaft gewinnen
  • Säule 5: Herausforderungen des demografischen Wandels annehmen („Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um der  jugendlichen Bevölkerung vor Ort eine dauerhafte Perspektive im Landkreis bieten zu können, z.B. in dem Bereich Ausbildung“)

Oberstes Ziel ist es, zukünftige Fachkräfte mittels eines gut ausgebauten Bildungsnetzwerks in der Region zu halten. Das bedeutet, dass alle Lehrer, die am Untermain ausgebildet werden, auch am Untermain bleiben dürfen, sofern sie es wünschen.
Hierzu haben wir zur Information die Petition an den Bayerischen Landtag und den
Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg beigefügt.

Wir hoffen auf einen parteiübergreifenden Konsens.

Freundliche und kollegiale Grüße

Dr. Hardy Wenderoth

Fraktionssprecher Freie Wähler

Anlagen:
• Petition an den Bayerischen Landtag
• Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg

Petition an den Bayerischen Landtag

Die Lehrerversorgung in Unterfranken und insbesondere am Untermain im neuen Schuljahr ist höchst problematisch. Unterfranken darf nicht zum Verschiebebahnhof für einzustellende Junglehrer werden.

Wir fordern: Alle Lehrer, die am Untermain ausgebildet werden, müssen auch am Untermain bleiben dürfen.

Wir unterstützen damit die Forderungen des Bezirksverbandes Unterfranken des Bayerischer Lehrer und Lehrerinnenverbandes:

„Das Ministerium soll junge Lehrer dort einsetzen, wo sie verwurzelt sind und sich wohlfühlen: Unabhängig vom Familienstatus, vorausgesetzt sie erfüllen die Einstellungskriterien, Lehrern aus Unterfranken, die gegen ihren Wunsch eine Planstelle in Oberbayern oder anderen Bezirken angenommen hatten, soll eine Rückkehr an den Untermain rasch ermöglicht werden“

Antrag zur Delegiertenversammlung des ULLV e. V. 2015 in Würzburg

Die Junglehrerinnen und Junglehrer, die sich bereiterklären dauerhaft am Bayerischen Untermain zu arbeiten, nach ihrer 2. LAP nicht nach Oberbayern zu versetzen.

Begründung (eigener Antrag):

Der Untermain ist seit Jahren hinsichtlich der Lehrerversorgung benachteiligt. Mag sein, dass auch in Oberbayern aufgrund des Bevölkerungszuwachses Lehrer gebraucht werden, aber eine für uns „bizarre“ Einstellungspolitik (einseitige Versetzung nach Oberbayern) des Kultusministeriums auf dem Rücken unserer Schulkinder macht den Untermain zum großen Verlierer; die Löcher, die gestopft werden müssen, sind einfach zu groß; das geht an die Substanz. Es genügt nicht, wenn die Regierung von Unterfranken dafür sorgt, dass im neuen Schuljahr ein Lehrer in jeder Klasse steht, egal welche Ausbildung er hat, egal wie lange er dann bleibt, egal woher er kommt.

  • Die Schulkinder erfahren einen permanenten Lehrerwechsel, obwohl die Lehrerdienstordnung ganz klar vorschreibt, dass in den Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 kein Lehrerwechsel erfolgen soll. Jetzt werden zu viele Lehrer mit Einjahresverträgen kommen. Das muss sich ändern!
  • Es kann nicht sein, dass vor allem auch Gymnasial- und Realschullehrer diese Lücken füllen; ihnen fehlt dazu die notwendige pädagogische Ausbildung. Daher muss auch die Lehrerausbildung entsprechend geändert werden!
  • Im kommenden Schuljahr fehlt den Schulleitern weitegehend die Mobile Reserve, so dass auch kurzfristige Löcher nicht gestopft werden können. Das muss sich ändern.
  • Es ist verständlich, dass viele gut ausgebildete Junglehrer nach Hessen oder Baden Württemberg wechseln als 400 km ins weit entfernte Oberbayern zu fahren. Diese Lehrer gehen Bayern verloren, ein Fall von Ressourcen- und Steuerverschwendung. Das muss sich ändern.
  • Auch die Schulämter sind die Verlierer, weil sie nicht mehr längerfristig planen können. Dies muss sich ändern.

Daher muss die Politik handeln eine spezielle Lösung für den Untermain finden.

Der Antrag wurde einstimmig in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13. September 2016 angenommen.

Freie Wähler unterstützen Petition Bäder der SPD Fraktion

Gemeinde Verschiedenes 071Gemeinde Verschiedenes 101

Freie Wähler schließen sich der Forderung der SPD an. Schwimmbäder müssen durch die Staatsregierung unterstützt werden. Die Fraktion der Freien Wähler vertritt folgende Auffassung. Bäder sind wie andere kulturelle Einrichtungen (zum Beispiel Theater) zu behandeln  und müssen aus genanntem Grund gefördert werden. Denn nur bei einer Beteiligung des Freistaates am Defizit sowie Neu- bzw. Umbau ist es dauerhaft möglich, dass Kommunen ihre Bäder für ihre Einwohner erhalten können. Eine solch überfällige Regelung wäre auch unabhängig davon zu sehen, ob ein Bad ganzjährig für Schulunterricht genutzt werden kann.

Am 30.08.2016 reichte die SPD Fraktion einen Antrag auf der Verwaltung für den Gemeinderat ein. Hierin wird die Forderung erhoben Kommunen bei Defiziten, Erhalt und Umbau ihrer Bäder zu unterstützen. Der Antrag wird am Dienstag, 13.09.2016 im Gemeinderat behandelt. Die Fraktion der Freien Wähler schließt sich dieser Forderung an und wird den Antrag  der Landes- SPD, welche diesbezüglich eine Petition im Landtag eingebracht hat, unterstützen.

Der Antrag, der folgend im Wortlaut abgedruckt ist, wurde auf Wunsch der FW in Absprache mit dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Reinhold Hein um die rot markierte Passage ergänzt.  Denn ein Schwimmbad zu unterhalten ist eine größere Kraftanstrenung als eines zu bauen. Wir danken hier für die gute Zusammenarbeit.

Beispiel Defizite unseres Bades:

reines Betriebskostendeifzit 2015189.000 €. inklusive Abschreibungen  erhöht sich der Verlust auf  451.000 €.

reines Betriebskostendefizit 2014186.000 €. inklusive Abschreibungen erhöht sich der Verlust auf  481.000 €.

Roland Eppig, 1. Bürgermeister (FW)

Antrag der SPD Fraktion

Großwallstadt, 30.08.2016

An den Bürgermeister und die Gemeinderäte von Großwallstadt

Betrifft: Ländlichen Raum stärken: Förderprogramm Bäder

Hiermit bitten wir um Zustimmung zu folgender Resolution an alle Abgeordneten der Region Bayerischer Untermain im bayerischen Landtag.

Die von uns nach München entstandten Abgeordneten mögen im Sinne der Stärkung des ländlichen Raums den Antrag „Ländlichen Raum stärken: Förderprogramm Bäder“ unterstützen und ihm zustimmen.

Der Antrag wird am 13.10.2016 im Plenum des Landtages behandelt. Die Resolution wird bei Zustimmung den entsprechenden Abgeordneten zur Kenntnis weitergeleitet.

Landtagantrag im Wortlaut mit Begründung.

Ländlichen Raum stärken I: Förderprogramm Bäder

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern zu konzipieren, welches über die bestehenden Fördermöglichkeiten hinausgeht, den Finanzbedarf des Förderprogramms zu benennen und entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.

Damit soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft die Kommunen in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf attraktiv bleiben und gleichwertige Lebensverhältnisse gewährt werden.

Begründung:

Die Sanierung von Hallen- und Freibädern in kommunaler Hand ist derzeit nur im Rahmen kommunaler Schulbaumaßnahmen über das Finanzausgleichsgesetz in Verbindung mit dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaSchFG) nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 möglich. Maßnahmen in kommunalen Freibädern und nicht schulisch genutzten kommunalen Hallenbädern werden allerdings nicht gefördert. Vor allem in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf stellt die Sanierung eines kommunalen Bades die Kommune vor eine fast unlösbare Aufgabe, da schon die Deckung des jährlich eintretenden Defizits im Haushalt gestemmt werden muss.

Viele Kommunen stehen vor der unlösbaren Aufgabe, dass diese zur Senkung der Betriebskosten die Bäder aufwendig sanieren müssten, ihnen aber zu wenige freie Finanzmittel zur Verfügung stehen. Vermieden werden muss, dass Bäder schließen müssen, da dadurch unnötig lange Fahrwege entstehen und bei Bürgern im ländlichen Raum der Eindruck entsteht, dass der „Letzte“ das Licht ausmacht, wenn wieder ein Teil der gewohnten Infrastruktur schließen muss ein Sonderförderprogramm Bäder soll die Kommunen dabei unterstützen, dass es auch weiterhin wohnortnahe Bäder gibt.

Ende der Petition

Der Antrag wurde gemäß Absprache um folgenden Wortlaut ergänzt:

Des Weiteren soll die Landesregierung Zuschüsse für die defizitären Schwimmbäder  bewilligen um die Schließung der bestehenden Einrichtungen zu verhindern. Eine finanzielle Unterstützung der entsprechenden Gemeinden ist dringend erforderlich.

Ich bitte um Zustimmung obiger Resolution

SPD Fraktion

Reinhold Hein

Der Antrag wurde einstimmig in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13. September 2016 verabschiedet.

Kompliziertes kann manchmal ganz einfach sein – Main Echo liegt nicht immer richtig!

Gemeinderatswahl 2014/01/ Eppig Roland

 

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Festgelände in der Wasserschutzzone II.

Aufgenommen vom Gelände des Brunnen IV in der Wasserschutzzone I.

In der Ausgabe des Main Echo Samstag/Sonntag, 18./19. Juni 2016 berichtet das Main Echo unter dem Titel „Großwallstädter empört über Dixie Klo“ wieder einmal über eine angebliche Dixi Klo-Affäre. 

Sehr viele Bürger (Großwallstädter), die sich intensiv mit dieser Thematik befasst und diese auch verstanden haben, baten uns für die Personen, die es offensichtlich nicht verstehen wollen, um eine verständliche Erklärung.  Deshalb haben wir uns dazu entschlossen dies zu tun. Wir hoffen, dass der folgende Inhalt klar verständlich ist.

Die Gemeinde Großwallstadt ist für den Schutz und die Sicherung der Trinkwasserversorgung von 4.100 Einwohnern und ca. 2.500 Arbeitsplätzen verantwortlich. Sie hält sich sehr wohl an die für „Jedermann“ geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die jeweiligen Grenzen der Wasserschutzzonen I, II und III werden anhand der geologischen Gegebenheiten des Untergrunds, der Zuströme und der Fließgeschwindigkeit des Wassers zum Brunnen durch das Wasserwirtschaftsamt, das Landratsamt Abteilung Wasserrecht und Beratung durch das Gesundheitsamt festgelegt. Die  Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Dies wird aber oft durch Personen, die dies selbst nicht verstehen, behauptet. Die aus den festgelegten Schutzzonen resultierenden Rechtsvorschriften sind für die Gemeinde verbindlich.

In dem Artikel sind vier Darstellungen unserer Auffassung nach nicht haltbar und bedürfen der Klarstellung:

1. Es wird mit zweierlei Maß gemessen.
Die Gemeinde baut derzeit zur Sicherung der Wasserversorgung in der Wasserschutzzone III einen neuen Hochbehälter. Dieser hat ein Fassungsvermögen von 1.400 m³. Für den Bau werden 1,9 Mio. € investiert. Die Baustelle konnte nur unter hohen Sicherheitsauflagen eingerichtet werden und befindet sich direkt bei den bereits bestehenden Hochbehältern.

Wichtig! Das Gelände für welches der Festbetrieb eingeklagt werden sollte, befindet sich nicht in der Zone III des Wasserschutzgebietes, sondern in der Schutzzone II.

Für die Veranstaltung Wein und Wandern hatte über den Weinbauverein die Interessengemeinschaft der teilnehmenden Winzer für 2015 eine Schankerlaubnis beantragt. Jeder Winzer, der sein Veranstaltungsgelände außerhalb der Schutzzone II hatte, konnte an der Veranstaltung teilnehmen. Der Kläger gegen die Gemeinde wollte jedoch Festbetrieb auf seinem Gelände in der Wasserschutzzone II durchsetzen. Als Begründung wollte er  mehrere Hundert Meter entfernt in der Zone III eine Toilette stellen. Die Gemeinde hat die Schankerlaubnis für den Festbetrieb in der Zone II nicht erteilt. Das Landratsamt Abteilung Wasserrecht bestätigte dem Kläger, dass ein Aufstellen einer Toilette in der Schutzzone III, also außerhalb der Zone II möglich ist. Das Landratsamt teilte jedoch auch mit, dass dies getrennt von der Schankerlaubnis zu sehen ist. Diese Rechtsauffassung des Landratsamtes und der Gemeinde wurde von drei Verwaltungsgerichten (1.tes Eilverfahren beim VG in Würzburg, 2.tes Eilverfahren beim VG in München und 3.tens beim Hauptverfahren am VG in Würzburg) geteilt. Es ging somit nicht um das Aufstellen einer Toilette in der Zone III, wie es der Kläger und die Presse immer wieder versuchen darzustellen. Die Schankerlaubnis wurde für das beantragte Festgelände in der geschützten Zone II verwehrt. Hier steht zudem noch, wie im Artikel des Main Echo erwähnt wird, ein Schwarzbau.

Den anderen Teilnehmern der Veranstaltung „Wein und Wandern“ wurde ihr Festbetrieb außerhalb der Schutzzone II und somit auch das Stellen einer Toilette erlaubt.

Somit ist dem Vorwurf im Bericht des Main Echo: „Die Gemeinde misst mit zweierlei Maß“, jegliche Grundlage entzogen. Die geschilderte Sachlage ist für uns deshalb nicht nachvollziehbar, falsch dargestellt und wäre bei richtigem Verständnis der Sachlage bzw. objektiver Recherche gar nicht zustande gekommen.

Über diesen vermeintlich skandalösen Sachverhalt wird ja nicht erst seit gestern berichtet. Aus einer E-Mail, bei dem der Schreiber im Artikel nicht genannt wird, also  anonym bleibt, einen solch negativen Artikel zum Nachteil des Rufs der  Gemeinde und deren Verwaltung zu kreieren lässt das nötige Fingerspitzengefühl vermissen. Gerade dies regt sehr viele Großwallstädter Bürgerinnen und Bürger auf und nicht das rechtmäßig gestellte Dixie-Klo auf der Baustelle unseres Hochbehälters.

Für uns stellt sich bei solch einer Berichterstattung  die Frage: Deckt Pressefreiheit alles?

Im Main Netz in dem der Artikel auch veröffentlicht ist gibt, es zum Artikel zurzeit zwei Kommentare. Natürlich sind die Verfasser für die Öffentlichkeit anonym. Auch hier fehlt unserer Meinung nach das nötige Feingefühl. Bei Leserbriefen wird zu Recht immer Name und Anschrift der Schreiber verlangt und bekannt gegeben. Anonym ablästern kann jeder, zur Sache stehen oftmals nicht.

2. Dem Kläger wurde die Schankerlaubnis für 2016 bereits verweigert.

Festzustellen ist, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels noch keine Schankerlaubnis durch die besagte Winzerfamilie, welche gegen die Gemeinde geklagt hatte, beantragt war.

Anmerkung: Die Schankerlaubnis für Wein und Wandern wurde bis zur vermeintlichen „Dixie-Klo-Affäre“ immer vom Weinbauverein beantragt und auch für diesen ausgestellt. Jetzt trat an diese Stelle die Interessengemeinschaft der teilnehmenden Festwinzer. Diese hatte bisher für 2016 jedoch nur eine Anfrage gestellt. Laut Mitteilung der an „Wein und Wandern“ beteiligten Winzer, unter den Vereinsnachrichten des Weinbauvereins im Gemeinde-Amtsblattes der 25.ten Woche, findet die Veranstaltung 2016 jedoch nicht statt. Diese Meldung erschien auch im Main Echo.

Weiterhin ist beim Thema Schankerlaubnis folgendes festzuhalten:  Bisher hatte wie oben erwähnt, immer der Weinbauverein bzw. die Interessengemeinschft und nicht der klagende Winzer eine Schankerlaubnis besessen. Dies wurde ihm auch vom Landratsamt im Antwortschreiben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Roland Eppig bestätigt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde umfasste die Punkte: Schikane, öffentliche Rufschädigung, Verleumdung und öffentliche Diffamierung. Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen.

3. Es besteht ein Machtkampf zwischen ehemaligen Gemeinderäten.

Dieser Vergleich ist an den so genannten „Haaren herbeigezogen“.  Der Bürgermeister muss geltendes Recht anwenden. Sonst macht er sich strafbar.

Im vorliegenden Fall geht es um den Schutz und die Sicherung der Trinkwasserversorgung der Gemeindeeinwohner sowie der dort befindlichen Arbeitsplätze und nicht um eine sogenannte „Lapalie“. Das Gesetz, lässt im vorliegenden Fall keinen Kompromiss zu. Sonst würden sich Bürgermeister und Verwaltung strafbar machen. Es geht also um die Anwendung von Gesetzen zum Schutz der Wasserversorgung gegen mögliche Einzelinteressen und nicht um einen „Machtkampf“.

Wer hat den Brunnenstandort festgelegt?
Der Brunnen IV und sein Standort wurden in der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Reinhold Köhler und dem für die Jahre 2002 bis 2008 zuständigen Gemeinderat beschlossen. Dieser wurde an der jetzigen Stelle festgelegt und gebaut.

Dies war richtig und wichtig für die Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde Großwallstadt.  Der Winzer der gegen die Gemeinde geklagt hat und ich waren damals Mitglieder im Gemeinderat. Wir haben beide dem Vorhaben (Brunnen und Standort) zugestimmt. Die Konsequenzen für die umliegenden Grundstücke ( weitere Bewirtschaftung mit Auflagen möglich) waren mir bekannt. Leider scheint es im Kreis Miltenberg, nicht nur auf diesen Fall bezogen, öfters vorzukommen, dass im Nachhinein Gemeinderäte, wenn es um persönliche Interessen geht, nicht mehr zu ihrer Abstimmung stehen oder etwas davon wissen wollen.

Wichtig: Für das betroffene Grundstück gibt es nicht erst seit der Errichtung des gemeindlichen Brunnen IV Vorgaben. Das Grundstück unterlag bisher der Schutzverordnung des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. 

4. Zeitverschwendung:
Diese Aussage suggeriert, dass der angebliche Machtkampf zwischen zwei ehemaligen Gemeinderäten Richtern und Landtag die Zeit stiehlt. Diese Aussage trifft weder auf den Bürgermeister und die Verwaltung zu. Von deren Seite aus gab es keine Initiative Gerichte anzurufen bzw. den Landtag einzuschalten. Es ist nachzuvollziehen, dass der Kläger seine persönlichen Interessen vertritt, um im geltenden Recht eine Lücke bzw. Auslegung  zu finden, welche seinen Vorstellungen entspricht. Ein Klageweg ist deshalb im Rechtssystem der BRD vorgesehen. Diesen kann man gehen. Man sollte aber eine solche Sache nicht populistisch über die Presse austragen.

Gemeindeverwaltung und Bürgermeister müssen viel Zeit aufwenden, um sich mit den ständigen Eingaben des Klägers, dessen Unterlassungserklärungen, Dienstaufsichtsbeschwerde und Gerichtsverfahren zu befassen. Zeit die woanders für wichtigere Aufgaben fehlt.

Hier ist einfach festzuhalten: Nicht die Gemeindeverwaltung hat Gerichte und Landtag eingeschaltet.

Fazit:
Das Main Echo spricht immer von Kompromiss. Dieser ist eigentlich ganz einfach. Die Veranstaltung dort durchzuführen, wo es erlaubt ist. Die Gemeinde hat dem Kläger nämlich nicht verboten an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Verwaltung hat nach geltendem Recht nur die Schankerlaubnis und somit den Festbetrieb für dessen Grundstück in der Wasserschutzzone II verwehrt.

Roland Eppig, 1. Bürgermeister