Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbeibeiträge = Strabs (Straßenausbaubeitragssatzungen)

Wo kann ich mich als Unterstützer in Listen eintragen?
Zum Beispiel:
Im Rathaus oder beim Vorsitzenden der FW Großwallstadt.
Im Rathaus ist e
ine Eintragung zum Volksbegehren
im Zimmer 6, Einwohnermeldeamt,  möglich.

Im Jahr 2008 sind die Freien Wähler Großwallstadt angegetreten eine Verbesserung bei der Belastung der Bürger durch Straßenausbaubeiträge in Großwallstadt zu erreichen. Das Ziel damals:

Straßensanierung nach dem Konnexitätsprinzip bringt Vorteile für die Grundstückseigentümer.

Text im Prospekt damals:
Bisher sind die Kosten für die Straßengestaltung prozentual gesetzlich festgeschrieben.Die Freien Wähler meinen, dass man künftig nach dem Konnexitätsprinzip abrechnen müsste. Konkret bedeutet dies, dass derjenige, der mehr bestellt dies auch bezahlt. Den Grundstückseigentümern würde nach dem FW-Vorschlag nur der Standard berechnet werden.
Ende Text.

Jetzt sind gerade einmmal 11 Jahre vergangen und es besteht die Möglichkeit die Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen. Dies liegt in Ihrer Hand, also in der Hand des Wählers.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Die Kommunen in Bayern sind nach geltender Rechtssprechung mittlerweile dazu verpflichtet eine sogenanne Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zu erlassen und Beiträge von ihren Bürgern zu erheben. Für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen müssen die bayerischen Gemeinden daher Beiträge von den Anliegern der betreffenden Straßen erheben. Leider sind viele Kommunen aufgrund ihrer angespannten finanziellen Situation und fehlender Unterstützung durch Bund und Land auf die Beitragserhebung angewiesen. Je nachdem, an welche Art von Straße(n) ein Grundstück angrenzt, müssen die Anlieger in Bayern damit meist vier bis fünfstellige Beiträge für die Sanierung zahlen.

Interessant:

In der Landeshauptstadt München werden seit dem 01.01.2015 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Die entsprechende Satzung wurde Anfang 2015 per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung unter anderem mit der höheren Grundsteuer sowie dem Aufwand für die Beitragserhebung der mit dem Ertrag in keinem Verhältnis stünde. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erschließung erheblich zur Finanzierung der Straßen beigetragen haben und zur Instandhaltung Verbesserung und Sanierung der Straßen nicht erneut herangezogen werden sollten.

Gut zu wissen:

In den Bundesländern Berlin und in Hamburg werden ebenfalls keine Beitgräge erhoben und auch im Bundesland Baden Württemberg gibt es kein Straßenausbaubeitragsgesetz. Darüber hinaus verzichten unter anderem größere Städte oftmals auf die Beitragserhebung, da gerade in den Städten der Verwaltungsaufwand oftmals höher ist als der Ertrag.

Warum sollen laut unserer Auffassung die Straßenausbeibeiträge abgeschafft werden?

  • Diese sind existenzbedrohend für viele Anlieger.
  • Sie sind ungerecht, da die Straßen die Allgemeinheit nutzt, also nicht nur der Anlieger UND weil die betroffenen Bürger/innen in finanzschwachen  Kommunen häufig mit höheren Sätzen zur Kasse gebeten werden als die Anlieger in finanzstarken Städten und Gemeinden.
  • Die Erhebung ein ungeliebter Zwang für Kommunen („sollen = müssen“! Verstoß gegen die angebliche „kommunale Selbstverwaltung“!) ist.
  • Die Beiträge sehr streitanfällig (hunderte Gerichtsverfahren und Widersprüche gegen Beitragsbescheide anhängig) sind.
  • Diese schädlich für den Frieden in den Kommen sind.
  • Ein Bürokratiemonster (Beispiel München: Verwaltungsaufwand höher als die Einnahmen!) ist.

Da es unserer Auffassung weder ein „Weiter-so“ noch eine „Kann-Regelung“ zielführend ist, gibt es nur eine Entscheidung:

Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten!

Die CSU hat jetzt richtigerweise eingelenkt und sich dazu bekannt, die Ausbaubeiträge abschaffen zu wollen.

Keiner weiß jedoch WANN und vor allem wie die GEGENFINANZIERUNG aussieht.

Um einer schnellen Abschaffung  Druck zu verleihen und der Staatsregierung zu zeigen, dass es der Wille der Bevölkerung ist, wird das Volksbegehren weitergeführt.

Wir bitten Sie deshalb unser Anliegen zu unterstützen.

Sprechen Sie uns an, wo Sie unterschreiben können. Wir werden ihnen helfen. Einige grundlegende Fragen können wir ihnen aber schon hier beantworten.

Ist das Volksbegehren nach den Ankündigungen der Regierungspartei, der  CSU, noch notwendig:

  • Ja. In der Vergangenheit hat die Staatsregierung zur Umsetzung von wichtigen Reformen (Neunjähriges Gymnasium-G 9, Abschaffung der Studiengebühren, ….) immer eine Anschubhilfe benötigt, um zu einer eigenen Entscheidung zu finden. Wir wollen die vielen betroffenen Bürger, die bayerischen Kommunen und die Verbände nicht zu lange mit Ankündigungen durch die Staatsregierung vertrösten lassen.
  • Mit einem Volksbegehren kann man die Gesetzgebung zudem konstruktiv mitgestalten. Diese Mitgestaltung wollen wir auch im Sinne der direkten politischen Mitbestimmung durch die Bayerischen Bürger nutzen.

Muss ich zum Eintragen in die Unterschriftenliste auf meine Gemeinde? Wo kann ich mich eintragen?

  • Im ersten Schritt der Volksgesetzgebung, dem Zulassungsantrag für ein Volksbegehren, können Sie sich auf einer frei verfügbaren Unterschriftenliste (Originalliste wegen Formvorschriften) eintragen.
  • Sie müssen nicht auf die Gemeinde gehen. Sie können zu Hause oder bei ihren Freien Wählern vor Ort oder einem der Bündnispartner auf einer Unterschriftenliste unterschreiben.
  • Die Unterschriftenlisten können Sie darüber hinaus auch über uns anfordern oder auf der Homepage der Freien Wähler Bayern herunterladen.

Wie lange werden Unterschriften gesammelt? Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

  • Die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag ist zeitlich nicht befristet und erst beendet wenn 25.000 gültige Unterschriften und ein ausreichender Sicherheitspuffer mit den abgegebenen Unterschriften vorliegt. Wir wollen die dafür notwendige Zahl an Unterschriften im März, falls erreicht, einreichen.
  • Danach wird der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Bayerischen Innenministerium zur Prüfung eingereicht.
  • Ziel ist, trotz der zeitlichen Flexibilität bei der Unterschriftensammlung, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2018 bzw. möglichst zeitnah zu erreichen.

Wer darf unterschreiben und was muss ich bei der Unterschriftensammlung beachten?

  • Jeder Unterzeichner muss stimmberechtigt, also
    – Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
    – das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    – seit mindestens drei Monaten in Bayern seinen Hauptwohnsitz haben.
    – nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sein.
  • Jeder Stimmberechtigte kann nur einmal unterschreiben (Deshalb Sicherheitspuffer).
  • Stimmberechtigte können nur persönlich unterschreiben.
  • Liste nicht mit Bleistift ausfüllen.
  • Listen müssen im Original vorliegen, da diese später beim Innenministerium eingereicht werden. Eine Übersendung als Fax oder Email ist daher nicht möglich.
  • Die Unterschriftenlitse muss bei der zuständigen Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft zur Bestätigung vorgelegt werden. Grund: Hier wird überprüft ob der Unterzeichner(in) wahlberechtigt ist.
  • Ebenfalls ist auf die Lesbarkeit beim Ausfüllen zu achten (Vornamen müssen komplett ausgeschrieben werden, keine Kosenamen verwenden, komplette Anschrift, vollständiges Geburtsdatum, Datum der Unterschrift und der vollständige Gemeindename).

Wer unterstützt das Volksbegehren noch?

  • Haus und Grund Bayern e. V.
  • Eigenheimverband Bayern e. V.
  • Verband Wohneigentum Bayern e. V.
  • Verband Deutscher Grundstückseigentümer e. V.
  • Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e. V.
  • Allianz gegen Straßenausbaubeiträge
  • Verein STOP für Straßenausbeibeiträge e. V.

Helfen auch Sie mit, das Ziel der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu erreichen.

 Denn gemeinsam sind wir stark.

 

 

Ihre Freien Wähler, Gemeinderatsfraktion und Roland Eppig 1. Bürgermeister

 

 

 

Rede des Bürgermeisters Roland Eppig anlässlich des Neujahrsempfangs am 07.01.2018

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste, ich darf Sie recht herzlich auch im Namen des Gemeinderates zum diesjährigen Neujahrsempfang unserer Gemeinde in der Volkshalle begrüßen.

Es freut uns, gemeint sind hier Gemeinderat und Verwaltung, dass Sie auch in diesem Jahr wieder so zahlreich der Einladung gefolgt sind.

Dies zeigt ihre Verbundenheit mit Großwallstadt und vor allem das Interesse am Wohlergehen und der Fortentwicklung unserer Gemeinde.

Für die Teilnahme spricht aber sicherlich auch noch der  gesellschaftliche Aspekt. Zu Beginn eines Jahres sich mit “Anderen“ auszutauschen, über mögliche eigene Ziele zu sprechen und gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr anzustoßen ist bestimmt interessant.  Oftmals gibt es aber auch noch das „Eine oder Andere“ gesellschaftliche und historische, wie man an der Ausstellung ersehen kann, zu erfahren.

Ich begrüße Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren alle recht herzlich, ob als Mitglieder des Rates, als Vertreter der Verwaltung, der Vereine, den Verbänden, und Institutionen, den Kirchen, den Glaubensgemeinschaften, Hilfsorganisationen oder der politischen Parteien bzw. Vertreter der Wirtschaft, Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe oder als interessierte(r) Bürger/in, die Sie den Weg hierher gefunden haben.

Ihnen, ihren Familien und Personen die Ihnen nahe stehen, wünsche ich ein unter Gottes Segen stehendes, glückliches mit Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit bedachtes Jahr 2018 mit dem nötigen Frieden.

Sehr geehrte Damen und Herren, dabei liegt die Betonung angesichts der Ereignisse der letzten Tage und Monate im Iran, Korea bzw. dem ganzen sogenannten „nahen Osten“ bewusst auf „friedlich“.

Wir “Alle“ wollen friedlich und geschützt leben. Ständige Meldungen über Attentate, Kriege und Unruhen gehören bei uns, aufgrund der vernetzten und teilweise digitalisierten Welt leider schon zum sogenannten „normalen Wahnsinn“, lassen uns abstumpfen und vielleicht kalt werden.

Aber die gewünschten Ziele die geistig fehlgeleitete Menschen verfolgen, nämlich die Sicherheit und das friedliche Miteinander, – auch über Religionsgrenzen hinweg – zu zerstören –  darf nicht erfolgreich sein.

Aber wie können wir, die wir hier im aufgeklärten Deutschland leben, eine gesunde Entwicklung von Ländern mit niedrigen Bildungsstandards fordern, wenn im eigenen Land demokratisch gewählte Parteien nicht mit anderen demokratisch gewählten Parteien sprechen.

Solch ein demokratisches Verhalten, nämlich nicht mit anderen sprechen, ist für den normalen Wähler kaum nachzuvollziehen. Geht es doch um unser Heimatland.

Dies ist mit ideologischen Unterschieden nicht zu begründen oder glaubhaft darzustellen. Geht es hier vielleicht vielmehr

– Um das Kleben an bestimmten Posten bzw. Sesseln?
– Oder wie man so schön sagt um den reinen Machterhaltungstrieb?
– Oder einfach dem persönlichen Ego nicht loslassen können?

Aber vielleicht kann auch hier, Druck der wählenden Bevölkerung, wie beim Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“, Akzente setzen. So jedenfalls war es in der Freitagsausgabe im Main Echo zu lesen.

Auch der Vorschlag des SPD Politikers Oppermann, die Wahlperiode eines Kanzlers bzw. Kanzlerin auf zwei Perioden wie es in den USA üblich ist zu begrenzen und gleichzeitig die Dauer einer Wahlperiode von vier auf fünf Jahren zu erhöhen könnte, wenn dies gewollt wäre, Abhilfe schaffen.

Viel besser wäre aber den Kanzler oder die Kanzlerin direkt zu wählen. Also mit einer Mehrheit von 50% puls 1 Stimme. Dies würde dem jeweiligen Amtsinhaber bzw. –Inhaberin, wie es zum Beispiel bei den  Landräten oder Bürgermeistern ist, die größte Legitimation bringen. Nämlich einen gesicherten Wählerauftrag. Dies wäre auch ein Beitrag für die direkte Demokratie bzw. Volksnähe und würde nicht zu einem solchen Herumgeeiere bzw. Trauerspiel führen welches uns gerade die sogenannte politische „Elite“ bietet.

Aber genug des Ausschweifens in die große Politik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

lassen Sie mich aber den Focus unseres Blickes auf die vor uns liegenden Aufgaben in unserer Gemeinde beschränken.

Bauen wir auf die Erfahrung des amerikanischen Informatik- ers Alan Kay.

„Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man Sie selbst gestaltet“.

Im Klartext bedeutet dies, Ziele und Projekte die wir jetzt in die Hand nehmen und erledigen, dienen einer sicheren Zukunft. Denn die Zukunft wird immer in der Gegenwart gestaltet.

Blickt man in die Vergangenheit zurück und vergleicht dies mit heute, haben der Gemeinderat und die Verwaltung diese Aufgabe in den letzten Jahrzehnten sehr gut gemeistert.

Deshalb möchte ich in meiner Rede nur Projekte anschneiden welche uns im Jahr 2018 beschäftigen werden

Abwasserversorgung:

Um dieses Projekt im Jahr 2018 umzusetzen haben wir Ende 2017 im Gemeinderat die Grundlagen gelegt, die Bauanträge und Genehmigungen bei den Behörden einzureichen.

Um was geht es hier: Die bestehende Kanaldimensionierung ist für die anfallende Abwassermenge zu klein geworden. Das Sammelbecken in der Siegfriedstraße ist für die anfallende Menge nicht ausgelegt. So muss die Anlage, die von dort aus das Abwasser in die Kläranlage pumpt, anstatt mit einer Förderleistung von 27 l/Sekunde mit einer Pumpleistung von ca. 50 l/Sekunde gefahren werden. Dies geht derzeit nur mit einer begrenzten Ausnahmegenehmigung.

Abhilfe soll jetzt ein Ersatzstrang bringen, welcher vom Gewerbegebiet aus direkt zur Kläranlage verlegt wird. Dies ist eine wesentlich günstigere Alternative als größer dimensionierte Kanäle gegen die noch intakten Kanäle in den Straßen auszutauschen.

Dies ist auch ein guter Übergang zur Wasserversorgung. Denn mit dem Bau dieser Abwasserdirektleitung wird vom ehemaligen Brunnen III, der aufgrund seiner „Nichtschützbarkeit“ laut Behörden als Trinkwasserbrunnen nicht mehr genutzt werden darf, eine Brauchwasserleitung ins Gewerbegebiet gelegt um eine gewerbliche Nutzung für Zwecke bereitzustellen für welche man kein Trinkwasser benötigt. Durch diese Maßnahme kann man, wenn auch nur kurzfristig die Trinkwasserressourcen erhöhen.

Um weiterhin die eigenständige Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten muss es Ziel bleiben in der eigenen Gemarkung, also im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern, Brunnen zu schlagen und diese auch nutzen zu dürfen. Denn in unserer Gemarkung befindet sich die Wasserkammer von Unterfranken.

Aufgrund eines im Erdreich in der Nähe des anvisierten Brunnen VI gefundenen Ölschadens, sollen wir gemäß Bescheid des Landratsamtes, das Wasser auch nach Aufbereitung nicht nutzen dürfen.  Vielmehr verlangen bzw. schlagen die übergeordneten Behörden vor, einen Anschluss an das Wasserwerk Aschaffenburg vorzunehmen dessen Wasser ebenfalls aufbereitet wird. Dieses Werk, hat noch eine freie Kapazitätsgenehmigung von 1,5 Mio. m³. Heinz Erhard würde bestimmt sagen: „Ein Schelm wer Böses dabei denkt“. Der Sachverständige, welcher uns vor Gericht vertritt hat mir kurz vor Weihnachten noch eine Information mit folgendem Wortlaut geschickt. Glück auf, ich habe in der neuen Ausgabe der DVGW-Zeitschrift „Energie/Wasser-praxis“ eine Seite gescannt, die zeigt wie bei den Ruhrwasserwerkern aufbereitet wird.

Bei einem Gesundheitsamt wie dem ihren, wäre der Wasserversorger sicher bereits an einen anderen Wasserversorger angeschlossen (den es dort allerdings nicht gibt, weil alle mit demselben Wasser kochen). Zitatende.

Ein Anschluss an die Aschaffenburger Wasserversorgung würde auch einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in das Portemonnaie unserer Einwohner bzw. Wassernutzer von Großwallstadt bedeuten. In Aschaffenburg müsste das Wasser für 2,09 € eingekauft werden. Hinzu kämen noch die Leitungsbaukosten. Nur zum Vergleich: Unser derzeitiger Preis liegt bei 0,64 € brutto.

Wir können also nur hoffen, dass die Gerichte unserer und nicht der Argumentation der übergeordneten Behörden folgen. Auch hoffen wir im Gemeinderat, dass die  anvisierten Brunnen VII und die geplante Überbohrung einer Grundwassermessstelle in der Nähe des Brunnen V zum Erfolg und weiteren Versorgungssicherheit führt.

Sie sehen also: Auch das Jahr 2018 wird im Gemeinderat wieder im Vorzeichen des Wassers und Abwassers stehen.

Ein weiteres Projekt welches umgesetzt werden soll ist die Umgestaltung der Verkehrssituation rund um das Kriegerdenkmal. Dieses war 2017 sowohl Thema im Gemeinderat und im Bauausschuss. Die Erweiterung der Leichenhalle, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird, steht ebenfalls an. Hier gibt es Vorschläge von drei Architekturbüros. Zur Meinungsfindung wurden die Entwürfe auch dem Seniorenbeirat und Herrn Pfarrer Haas vorgelegt.

Des Weiteren soll die Grundlage für die Erweiterung,   Renovierung oder  Kernsanierung bzw. den Neubau der Schulturnhalle mit einem oder zwei Spielfeldern gelegt werden. Um hier die weitere Vorgehensweise im Gemeinderat festlegen zu können muss ein Gespräch bei der Regierung erfolgen. Hier warten wir noch auf einen Termin.

Auch auf der Agenda dürften der Bebauungsplan „Innerorts“ und die Ausweisung eines kleinen Bau- und Gewerbegebietes stehen. Die Nachfrage nach entsprechenden Grundstücken ist in beiden Fällen groß. Es ist jedoch immer sehr schwierig an entsprechende Grundstücke zu kommen. Denn um einen zu großen Flächenraubbau an der Natur, vielen brachliegenden Bauplätzen und dem Leerstand bei Altgebäuden entgegen zu wirken, soll laut Gemeinderat nur noch Fläche ausgewiesen werden, welche sich im Gemeindebesitz befindet.

Zu guter Letzt dürfen wir nicht vergessen, dass unsere Bevölkerung ein immer höheres Alter erreicht. Hier muss man unseren Ort für ein Leben im Alter gestalten.

Dies sind also die Kernaufgaben, welche uns 2018 beschäftigen werden. Ich bin mir aber sicher, dass wir zusammen, also Gemeinderat und Gemeindeverwaltung die Themen  zu ihrem Wohl positiv gestalten können.

Sie sehen also meine sehr verehrten Damen und Herren;  Nicht alles ist selbstverständlich, auch wenn es so aussieht. Hinter allen Projekten stehen Personen, die sich ehrenamtlich  im Gemeinderat engagieren und sich wie die Verwaltung immer große Gedanken machen müssen, das Schiff Grosswallstadt zu modernisieren und  am Laufen zu halten.

Ohne entsprechendes Hintergrundwissen ist es oft einfach unberechtigt Kritik zu üben.

Deshalb von mir ein Lob an alle Mitglieder des Rates und an die Personen die sich dafür aufstellen lassen und dafür auch manchmal schräg angesehen werden.

Die Entscheidungen die im Rat gefällt werden sind immer im Blick auf das „Ganze“, also zum Wohl Großwallstadts gerichtet und dienen dem Interesse der Allgemeinheit auch wenn manch Einzelner für sich einen Nachteil sieht.

Auch sollte man Verständnis dafür haben, dass der Rat aufgrund zur Verfügung stehender Mittel nach Dringlichkeiten vorgehen muss.

So kann es schon vorkommen, um nur ein Beispiel zu nennen, dass ein Projekt wie die Erweiterung der Leichenhalle welches schon vor drei Jahren beschlossen wurde, erst 2018 zur Umsetzung kommen kann und hinter Projekten wie Kinderkrippe, Hort und Hochbehälter zurückstehen musste.

Dies kann man aber nur verstehen,  wenn man sich mit den Themen auch befasst und nicht auf Polemik setzt.

Lassen Sie mich am „Ende“ meiner Ausführungen aber noch allen „ehrenamtlich und hauptamtlich  Tätigen“ in Vereinen, Verbänden, Kirchen und Organisationen für ihre Arbeit danken.

Wirtschaftlicher Erfolg ist für eine Gemeinde wichtig um seinen Bürgerinnen und Bürgern Annehmlichkeiten zu bieten.   Lebenswert wird sie aber erst durch die Arbeit der eben genannten Menschen.

Denken wir heute aber auch an die Menschen die gerade nicht mit uns feiern können. Dies sind vor allem Mitarbeiter im Krankenhaus, bei der Polizei, der Feuerwehr und den  Pflegediensten, die aktuell ihren Dienst versehen. Lassen Sie uns auch an die Menschen, welche 2017 einen Schicksals-schlag durch Tod eines geliebten Menschen, durch Krankheit  bzw. Verlust des Arbeitsplatzes erlitten haben, wegen Ihrer Rasse politisch verfolgt oder aus ihrer Heimat vertrieben werden in die Gedanken einbeziehen und Verständnis für Menschen die wirklich in Deutschland Schutz benötigen, aufbringen.

Mit einer Weisheit, welche die Aussage des Eingangs erwähnten Informatikers Alan Kay untermauert, möchte ich schließen:

Die Zukunft gehört laut Eleanor Roosevelt denen, die an die Wahrhaftigkeit ihrer Träume glauben.

Lassen Sie uns deshalb im kommenden Jahr flexibel sein, denn geistige Beweglichkeit hat schon manches in Bewegung gesetzt.

Übertragen wir dies auf die vor uns liegenden Aufgaben zum Wohl von Grosswallstadt braucht uns vor der Zukunft nicht Bange zu sein.

Erheben wir nun das Glas auf eine erfolgreiche Zukunft.

Möge uns und unseren Familien ein unter Gottes Segen stehendes Jahr 2018 mit der nötigen Gesundheit, der dazugehörigen Zuversicht und den Erfolg bevorstehen.

Ihr

Roland Eppig, 1. Bürgermeister

Jahresabschlussrede des Bürgermeisters Roland Eppig im Gemeinderat am Dienstag, 12. Dezember 2017

Werte Gemeinderatskolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, werte Leser

Augen können nur leuchten, wenn es etwas gibt, was das Innere zum Leuchten bringt. Gerade in der Weihnachtszeit wird uns dies immer wieder besonders bewusst.

Blicken wir auf die Leistung unserer Arbeit des abgelaufenen Jahres zurück, kann der Gemeinderat mit Gewissheit sagen, dass wir unseren Ort wieder ein Stück zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt haben.

Jedes Mitglied des Gremiums kann also stolz sein und seine innere Ausgeglichenheit, wie Eingangs erwähnt, strahlen lassen.

Da unsere Fraktionssprecher, wie immer ausführlich über das weltpolitische Geschehen berichten und ihre Eindrücke bzw. Wertungen daraus schildern, werde ich  mich auf die Ortspolitik beschränken.

Auch 2017 hat sich das Ortsbild unserer Gemeinde wieder stark verändert. Hier ist nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung gemeint, welche großen Anklang in der Bevölkerung gefunden hat.

Grundlage für die positive Entwicklung ist das Resultat unserer Arbeit in 14  Gemeinderatssitzungen. Zur Vorbereitung dieser Hauptsitzungen trafen sich noch fünf Mal der Bauausschuss, einmal der Ausschuss für Ortsentwicklung und zwei Mal der Finanzausschuss. Hierin sind die zahlreichen Fraktionssitzungen der einzelnen Gruppierungen nicht eingeschlossen.

Aus der großen Anzahl der Sitzungen kann man nur ungefähr ableiten welch ein Zeitaufwand hinter einem solchen ehrenamtlichen Engagement steht. Für dieses möchte ich mich heute bei den Mitgliedern des Rates bedanken.

Bis auf eine Ausnahme war das abgelaufene Jahr sehr erfolgreich. Dies betrifft die Genehmigung unserer Brunnen V und VI. Diese wurden vom Gesundheitsamt trotz angebotener Aufbereitung nicht genehmigt. Ihr Betrieb muss nun vor Gericht erstritten werden. Von Seiten des Gesundheitsamtes will man einen Anschluss an die Aschaffenburger Versorgungswerke. Diese arbeiten jedoch mit gleicher Aufbereitung, wie von uns angeboten. Dies würde den derzeitigen Wasserpreis von 0,64 € brutto fast vervierfachen. Dies ist nicht einzusehen bzw. kampflos hinzunehmen. Heinz Erhard würde wohl dazu meinen: „Ein Schelm ist wer Böses dabei denkt“. Allein schon vor dem Hintergrund, dass unser größter Kunde in der Wasserversorgung 2018 am Standort Großwallstadt im hohen zweistelligen Millionenbereich investieren will.

Hierzu ein kurzes Statement des Sachverständigen welcher uns vor Gericht vertritt.

Glück auf Herr Eppig,

„ich habe in der neuen Ausgabe der DVGW-Zeitschrift „Energie / Wasser-praxis“ eine Seite gescannt, die zeigt, wie bei den Ruhrwasserwerken aufbereitet wird.

Bei einem Gesundheitsamt wie dem ihren, wäre der Wasserversorger sicher bereits an einem anderen Wasserversorger angeschlossen (den es dort allerdings nicht gibt, weil alle mit demselben Wasser kochen! ?

Hoffen wir also, dass die Gerichte sich der Meinung unserer Experten anschließen.

Es ist nämlich jedem Laien unverständlich, dass man in Deutschland  Trinkwasser aus dem Main und Rhein gewinnen darf, aber in Großwallstadt ein Altölschaden im Erdreich dies verhindert. Spuren von Rückständen konnten bei 65 Proben drei Mal nachgewiesen werden. Nur einmal wurde der zulässige Grenzwert überschritten. Gegenmaßnahmen wäre das Wasser zu mischen bzw. um 100%ige Sicherheit zu erlangen die angebotene Aufbereitungsanlage.

Aber Wasser welches gefördert wird muss auch gespeichert werden können. Hier wurde eine Lücke in der  Versorgungssicherheit geschlossen. Der neue Hochbehälter mit 1.400 m³ Fassungsvermögen ging in Betrieb. Damit erhöht sich die Speichervorrat unserer Gemeinde auf  2.900 m³.

Beleuchten wir nun die Bautätigkeit in unserer stetig aufstrebenden Gemeinde. Insgesamt 62 Bauanträge haben unser Gremium passiert. Hierin sind die sechs heutigen Anträge eingeschlossen.

Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Wohnhausneubau 16
  • Wohnhausumbau bzw. – Erweiterung 10
  • Neue Gewerbebauten fünf
  • Gewerbeumbau und –Erweiterungen sieben
  • Gemeindliche Bauvorhaben sechs
  • Garagen – Carport – Gartenhäuser vier
  • Sonstige Bauvorhaben 14

Zu den  größten gewerblichen Baumaßnahmen die im Jahr 2017 den Betrieb aufgenommen haben zählen die Firma Schera und die Firma Baywa. Im Baugebiet „Am Wellenhäuschen“ können die ersten Bauherren schon ihr diesjähriges Weihnachtsfest im eigenen Heim feiern. Die restlichen Anwesen  befinden sich entweder im Rohbau oder die Baugruben sind bereits ausgehoben.

Ein neues Gewerbegebiet konnte zwischen der Firma Burgi, welche dort erweitern möchte und dem Feuerwehrgerätehaus erschlossen werden. Hierfür sind auch schon die Bauanträge eingegangen.

Die eben erwähnte Erweiterung des Feuerwehrhauses von sechs auf 12 Stellplätze sowie die Einrichtung des sogenannten Schwarz/Weiß –  Bereiches ist ebenfalls fast abgeschlossen. Trotz eines größeren Bauvolumens, die Fahrzeughalle wurde einen Meter breiter und es war ein zusätzlicher Stellplatz gegenüber der Ursprungsplanung erforderlich, blieben die Kosten bisher 130.000 € unter dem Ansatz in der Kostenschätzung. Diese Summe dürfte nach derzeitiger Lage, auch durch die noch ausstehenden Restarbeiten nicht aufgebraucht werden. Von dieser Investition in den Brandschutz profitieren alle Einwohner und auch das Gewerbe.

Positiv gestalteten sich auch die Arbeiten an unserem Badesee. Hier wurde die Renaturierung erfolgreich abgeschlossen. Der See besitzt  jetzt ausgezeichnete Wasserqualität.

In den Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau wurden auch 2017 erhebliche Mittel investiert. Betroffen waren die Obernburger Straße und die Quellenstraße. In der Obernburger Straße fließt der Verkehr wieder, Markierungsarbeiten stehen dort jedoch noch aus. Für das Verständnis der Anrainer in der Obernburger Straße möchte ich mich hier noch einmal recht herzlich bedanken. In der Quellenstraße soll laut heutiger Auskunft der Baufirma noch bis Ende nächster Woche die Tragschicht aufgebracht werden. Dann kann auch hier der Verkehr wieder fließen. Die Feinteerschicht soll dann im Frühjahr folgen.

Als abgeschlossenes  Großprojekt ist der DSL-Ausbau zu nennen. Hierauf sind immer mehr Firmen und Privathaushalte angewiesen.

Aber meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeit reißt auch für 2018 nicht ab.

Als nächste Projekte stehen die Sanierung bzw. Erweiterung oder Neubau der Schulturnhalle an. Ebenfalls sollen eine Leichenhallenerweiterung mit Überdachung, ein Ärztehaus und ein neues Bau- und Gewerbegebiet angegangen werden. Auch die Wasserversorgung wird uns wieder beschäftigen. Brunnen sieben wird gerade gebohrt und ein Antrag auf Überbohrung einer Grundwassermeßstelle in der Nähe des Brunnen V ist gerade in Arbeit. Ebenfalls wird den Rat das Thema Pflege in der Zukunft beschäftigen.

Für die genannten Projekte benötigen wir im Rat wieder viel Energie. Lasst uns deshalb  die besinnliche Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren nutzen um auszuspannen und unseren persönlichen Akku wieder aufzuladen.

In dieser sicherlich wertvollen Regenerationsphase kann man das  Vergangene gedanklich  Revue passieren lassen und daraus Optimierungsgedanken für die künftige Kommunalarbeit ziehen.

Aus dem Geschilderten können wir, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen erkennen, was durch den Gemeinderat im abgelaufenen Jahr für unseren Ort und seine Einwohner geleistet wurde. Hierfür und  für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich  bei ihnen bedanken.

Aber nicht nur ihnen, sondern auch den Mitarbeitern der Verwaltung, des Bauhofs und der Hausmeister welche mich mit ihrer Arbeit unterstützt haben gilt mein Dank.

Am Jahresende ist es aber auch wichtig  unseren „Ehren- und Hauptamtlichen“ für ihre Arbeit in Vereinen, Organisationen und Verbänden ein Lob und ein Dankeschön zu sagen. Hierzu gehören neben den Vereinsvorsitzenden, Verbandsvorständen,  ehrenamtlichen Helfern auch unsere Schul- und Kindergartenleitungen, die seelsorgerische Betreuung unserer Pfarreien durch Herrn Pfarrer Ernst Haas und Frau Pfarrerin Barbara Nicole, der  Seniorenbeirat und der Seniorenkreis.

Alle sind zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger sowie Kinder unterwegs.

Ein intaktes Ortsgeschehen mit Kulturveranstaltungen, Ferienspielen, erfolgreiche Märkten und ein ausreichendes Trainingsangebot in den Vereinen ist nur durch die Arbeit der „Ehrenamtlichen“ im Hintergrund möglich.

Aber oftmals wird dies, in der heutigen Zeit nicht mehr geschätzt, weil es als selbstverständlich erscheint. Hier wäre es schön, wenn sich die Zahl der Menschen erhöht, welche sich für seine Mitmenschen engagieren.

Lassen Sie uns deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, für die kommenden Aufgaben im Jahr 2018 weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten und Beschlüsse mit großer Mehrheit fassen.

Denn die Zukunft gehört nach Eleanor Roosevelt denjenigen, die an die Schönheit ihrer Träume glauben.

Lasst uns deshalb unsere Visionen diskutieren, Nützliches umsetzen, um das Gesicht unserer Gemeinde positiv zu verändern.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen und natürlich unseren Zuhörern  eine friedvolle Adventszeit,  ein gesegnetes Weihnachtsfest und  einen unter Gottes Segen stehenden  guten Start ins „neue Jahr“  mit  Gesundheit, Erfolg und dem nötigen Glück.

Ihr
Roland Eppig
1. Bürgermeister

 

Jahresabschlussrede des Fraktionssprechers der FW-Fraktion Dr. Hardy Wenderoth am Dienstag, 12. Dezember 2017 im Gemeinderat

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Großwallstadt,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Verwaltung, lieber Roland,
werte Leser,

es ist wieder soweit. Die Weihnachtsdekorationen sind abgeschlossen, die Geschenke gekauft und der kulinarische Teil der Weihnachtsfeiertage ist gesichert. Es duftet herrlich nach Lebkuchen und Plätzchen, die Besuche der vielen Weihnachtsmärke steigern die Sehnsucht nach Frieden und Harmonie. Es beginnt die ruhige und besinnliche Zeit. Wir freuen uns auf die Tage im Kreise der Familie, begleitet von entspannender klassischer Musik, eingebettet in freudige Kinderaugen, die den „Heiligen Abend“ kaum mehr erwarten können. Wir haben nun Zeit uns zu entspannen und loszulassen. Uns geht es gut.

Anderen Menschen in der Welt jedoch nicht. Sie werden verfolgt und ihrer Heimat beraubt, so dass ihnen die Flucht in benachbarte Länder, in denen sie ein Leben unter widrigsten Umständen führen, als einzig sinnvolle Möglichkeit erscheint, der Erniedrigung, Vergewaltigung und Ermordung zu entgehen. Wir nehmen mit schrecklichen Bildern die katastrophale humanitäre Situation im Jemen wahr, wo ein Viertel der Bevölkerung zu verhungern droht, gleichzeitig schöpfen jedoch die Nachbarn auf der Arabischen Halbinsel ohne schlechtes Gewissen aus dem Vollen, es gibt keine finanziellen Grenzen, Geld spielt keine Rolle, es koste, was es wolle.

Inhaltliche Denkstörungen von Psychopathen beeinträchtigen unser Leben zusehends. Attentäter töten in einem religiösen Wahn immer wieder unschuldige Menschen und versuchen uns im täglichen Miteinander und Zusammenleben zu ängstigen und einzuschränken. Diktatoren starten – trotz vieler Warnungen – immer wieder neue Atomtests mit ballistischen Raketen und versuchen hiermit endgültig die maximal leistungsfähigste Massenvernichtungswaffe zu besitzen oder beschränken das hohe Gut der Meinungs- und Pressefreiheit dahingehend, Regimekritiker ohne rechtsgültige Urteile der Freiheit zu berauben.

Uns geht es gut, auch wenn aktuell die Zusammenarbeit im Deutschen Bundestag mit dem großen Ziel, eine handlungsfähige Regierung zu bilden, zu wünschen übriglässt. Den Beteiligten bleibt nur zu raten, sich endlich der Aufgabe, die der Wähler ihnen gegeben hat, zu stellen und zielorientiert im Sinne unserer Bundesrepublik zu arbeiten.

So, wie wir dies alle in dem vergangenen Jahr für unsere Gemeinde getan haben.  Wir haben Vieles erreicht, wofür wir, wenn wir nur mal für die Gemeinderatsitzungen durchschnittlich ca. 3 Stunden rechnen, insgesamt 2340 Minuten ehrenamtlich in diesem Raum tätig waren. Die zahlreichen Stunden und Minuten in den Ausschüssen und Fraktionssitzungen sind hierbei nicht berücksichtigt.

Es waren gute, sinnvolle, konstruktive Gespräche, die wir manchmal auch kontrovers und hitzig geführt haben, dabei haben wir jedoch nie das Ziel aus dem Auge verloren.

Der amerikanische Schriftsteller Erskine Caldwell, dessen Roman „Die Tabakstrasse“ heute zu den bedeutenden Romanen des 20. Jahrhunderts gezählt wird, sagte einmal:

„Eine gut funktionierende Regierung ist wie eine geregelte Verdauung; solange sie funktioniert, merkt man von ihr kaum etwas.“

Umso wichtiger ist es, das Erreichte am Ende des Jahres nochmal in Erinnerung zu rufen.

Man sollte unabhängig seiner politischen Couleur objektiv bleiben und sich an Zahlen und Fakten orientieren, um zu registrieren, wie positiv sich unsere Gemeinde in allen Bereichen entwickelt hat.

Großwallstadt wächst sowohl seitens seiner Gewerbe und Industrie als auch hinsichtlich der Einwohnerzahl.

Durch das Schaffen vieler neuer Bauplätze für junge Familien konnten wir im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden dem demographischen Wandel Argumente entgegnen, damit unsere Gemeinde verjüngen, die Sportvereine und das tägliche Leben beleben und unterstützt durch das Bereitstellen entsprechender Infrastruktur zukunftsträchtige Gewerbe und Industrie für Großwallstadt halten bzw. neu gewinnen.

Etliche Bauprojekte wie z.B. die Baugebiete „Am Wellenhäuschen“, „An der alten Schule“ und das neu entstandene Gewerbegebiet mit der Komplettsanierung der Quellenstraße wurden nahezu fertig gestellt, ein überregional anerkannter Unternehmer wie „Raffaelo Rossi“ platzierte seine Firmenzentrale in unserer Gemeinde. Auch für die BayWa waren die strukturellen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Baustoffhandels in Großwallstadt optimal. Die von uns verbesserte Nahversorgung mit dem REWE- und ROSSMANN-Markt und dem NETTO ergänzen perfekt das bereits breite Angebot unsere Bäcker und Metzger innerhalb des Ortes.

Wir haben allerdings nicht nur zur Steigerung der Attraktivität Großwallstadts beigetragen, sondern auch zu dessen Sicherheit, indem wir die Entscheidung zur Erweiterung unseres Feuerwehrhauses konsequent verfolgt und nun in diesem Jahr nahezu zum Abschluss gebracht haben. Viele unserer Bürger erklären sich bereit, Tag und Nacht einsatzbereit zu sein, um unsere Gemeinde hinsichtlich der Brandbekämpfung und der technischen Rettung auf unseren Verkehrsstraßen zu versorgen, umso mehr sollten und müssen die Voraussetzungen hierfür auch gegeben sein.

Wenn eine Gemeinde derart positiv wächst, benötigt sie sowohl für sich als auch für ihre Gewerbe eine Sicherstellung der Wasserversorgung, wofür wir uns auch dieses Jahr viel Zeit genommen haben.

Wir haben hierfür den neunen Hochbehälter fertiggestellt. Zudem entschieden wir uns nach dem negativen Bescheid des Landratsamtes Miltenberg, dass die Brunnen 5 und 6 selbst mit Spezialfiltern nicht ans Netz genommen werden dürfen, nach ausführlicher Beratung und Beurteilung durch eine Fachanwältin und unterstützt durch die Meinung der beiden Hydrogeologen dazu, diese Standorte nicht kampflos aufzugeben, sondern rechtliche Schritte einzuleiten.

Aufgrund neuer Wasserbedarfsberechnungen entschlossen wir uns – wie bereits zu Beginn der Planungen und Versuchsbohrungen festgelegt – zur Überprüfung alternativer Standorte. Diese Vorgehensweise folgt keinem Antrag und ist keine neue Erkenntnis, sondern eine konsequente Entscheidung nach Bedarfsermittlung unter sorgfältiger Kosten-Nutzen-Abwägung. Die Versuchsbohrungen können und sollten jedoch nur in einem Korridor stattfinden, der den ursprünglichen Konditionen, welche wir alle anfangs zusammen festlegten, folgen. Diese Suche darf nicht wahllos durch hartnäckige Laien-Vorschläge, sondern muss zielorientiert und wissenschaftlich mit Zahlen und Fakten untermauert durchgeführt werden. Hier geht es nicht um ein strategisches und parteienpolitisches Vorgehen, nicht um CSU, SPD und Freie Wähler, sondern um unser Großwallstadt.

Unser Ziel muss es sein, unseren Bürgern Trinkwasser in optimaler Qualität bieten zu können ohne den aktuellen Wasserpreis von 0,64 Euro pro Kubikmeter trotz großer Investitionen wesentlich verändern zu müssen. Bei Misslingen dieses Projekts müssten wir uns der Wasserversorgung von Aschaffenburg anschließen und mit einem Kubikmeterpreis von mehr als 2,10 Euro zuzüglich Leitungsbau und Unterhalt rechnen, was mindestens dem 3,3-fachen des aktuellen Preises entspräche.

Der US-amerikamische Erfinder und Wissenschaftler Thomas Alva Edison sagte einmal: „Erfolg ist ein Gesetz der Serie und Misserfolge sind Zwischenergebnisse. Wer weitermacht kann gar nicht verhindern, dass er irgendwann auch Erfolg hat.“

In diesem Sinne sollten wir optimistisch und geeint dieses wichtige Unternehmen im Sinne unserer Gemeinde weiterführen und abschließen.

Am Ende eines Jahres möchte ich nicht vergessen, mich bei allen Ehrenamtlichen in Sport und Kultur und bei unserer Feuerwehr herzlich für die geleistete Arbeit zu bedanken.

Dies möchte ich allerdings auch bei Euch für die vielen fruchtbaren Entscheidungen und das kollegiale Klima tun. Wir haben gut gearbeitet, Vieles gemeinsam entschieden und sind damit weiter zusammengerückt. Wünschenswert wäre, dieses Klima im neuen Jahr weiter zu pflegen und gemeinsam Großwallstadt zielgerichtet und konstruktiv für die Zukunft zu gestalten.

Bedanken möchte ich mich aber auch bei unserer Verwaltung und dem Bürgermeister, die für unsere Bürger immer ein offenes Ohr haben und viele Angelegenheiten schnell und unbürokratisch lösen.

Weihnachten steht vor der Türe. Wir freuen uns auf friedvolle, besinnliche und ruhige Tage mit der Familie.

„Es gibt Wichtigeres im Leben, als ständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen“ (Mahatma Gandhi).

Uns geht es nämlich gut.

Wir wünschen allen Mitbürgern, allen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, der Verwaltung und Dir lieber Roland ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Rahmen der Familien und ein frohes, friedliches und gesegnetes Jahr 2018, vor allem Zufriedenheit und Gesundheit. Ohne dies erscheinen doch vermeintlich große Probleme in einem ganz anderen Licht.

Mitbürgern, denen es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht so gut geht, wünschen wir baldige Besserung.

Frohe Weihnachten!

Ihr

Dr. Hardy Wenderoth

für die Fraktion der Freien Wähler Yvonne Adrian-Stanzel, Ralf Klement, Andreas Krist, Maria Pilzweger, Sigi Roch, Nicole Scherger, Heinz Felix Vogel, Reiner Völker

 

Meinungen – Brunnensuche – Wasser – Klageverfahren

Aufarbeitung des Berichtes auf der SPD Homepage!
„SPD-OV Grosswallstadt möchte alle Brunnenalternativen prüfen, Klage verfrüht“.
und
des Zeitungsartikels vom Samstag, 21. Oktober im Main Echo!
„SPD betont steigenden Wasserbedarf“.

Zunächst möchten wir im Vorfeld unserer Stellungnahme zum Bericht folgendes festhalten: Die FW-Fraktion stützt ihre Entscheidungen auf fundierte Erkenntnisse anerkannter Geologiebüros.

Dieses sind

  • das Büro Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt. Dieses hat im Jahr 2003 für das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein einschichtiges mathematisches Grundwassermodell für das Gebiet um Grosswallstadt entwickelt (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern in den Gemarkungen Großwallstadt und Niedernberg für die Wasserversorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg).
  • das Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH (Büro HG), des Diplomgeologen Dr. Bernd Hanauer.
  • und das Hydrogeologische Institut, Quellen, Brunnen, Schutzgebiete (QBS) des Diplomgeologen Dr. Werner Reiländer. Dieser ist zusätzlich seit 1988 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er hat auf Wunsch von CSU und SPD die bisherige Vorgehensweise des Büros HG bei der Brunnensuche überprüft. Diese wurde von ihm bestätigt und als fachlich  richtig bewertet.

Sicherlich kann man auch anderer Auffassung sein. Man sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern fundierte und überprüfbare Aussagen liefern.

Aussagen aus der SPD-Fraktion im Main Echo wie in der

  • Ausgabe 04. Mai 2017:
    ….es ist egal was Geologen sagen. Wenn es am Waldrand Möglichkeiten gäbe nach Grundwasser zu bohren, sollte man dies nutzen. Es wurde vorgeschlagen einen Wünschelrutengänger zu beauftragen.
  • Ausgabe 29.06.2017:
    Zu Schreiben des Sachverständigen Dr. Werner Reiländer: „Wasser muss nun einmal da erschlossen werden wo es vorhanden ist“.
    Man habe das Gefühl, die beiden Hydrogeologen reden dem Bürgermeister nach dem Mund.
  • Ausgabe Samstag 21. Oktober 2017
  • Anderswo möge es richtig sein, sich bei der Erkundung von neuen Trinkwasserquellen auf möglichst wenige Bohrungen zu fokussieren um anfangs möglichst wenig Geld in die Hand zu nehmen. Wegen des Großabnehmers Ciba Vision sei die Situation in Großwallstadt anders. (Anmerkung FW: Ist dies ein Aufruf zu Steuergeldverschwendung? Des Weitern, wenn man aktuell bleiben möchte,  hat der Konzern in Alcon umfirmiert.)
  • Für rechtliche Schritte ist es aus unserer Sicht zu früh. Der Antrag für den Probebetrieb ist vom Landratsamt noch nicht einmal offiziell abgelehnt.
    (Auszug Mail LRA: Auf diesen vom LRA in der Email vom 31.08.2017 eingehenden Satz: Daher beabsichtigen wir, den Antrag abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zurückzunehmen und bitten um entsprechende Mitteilung bis zum 15.09.2017. Sollte die Gemeinde Großwallstadt den Antrag aufrechterhalten, werden wir einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid erlassen). (Anmerkung der FW: Da man nur gegen einen rechtsgültigen Bescheid klagen kann wurde vorsorglich; mit Hilfe der CSU, welcher wir auf diesem Weg für ihre weitsichtige Unterstützung danken möchten, der Beschluss gefasst, gegen einen negativen Bescheid zu klagen. Bis heute [21.10.17] ist noch kein Bescheid eingegangen).
  • Die Sorgen des Gesundheitsamtes seien nicht aus der Luft gegriffen. Der Wasserbedarf von Grosswallstadt werde vor allem durch die Industrie weiter deutlich steigen. Dabei führe kein Weg daran vorbei weitere Standorte zu erkunden.
    (Anmerkung der FW: Wir sprechen von gängiger Aufbereitung. Geliefert wird einwandfreies Trinkwasser. Auch werden seit 2002 [FW erstmals im Gemeinderat] ständig neue Brunnenstandorte geprüft).

und nochmalige Argumentation des Main Echo-Berichts vom Samstag, 21.10.2017, auf deren Homepage

sind bestimmt nicht zielführend und tragen wenig zu einer Lösung des Problems bei. Des Weiteren werden bestimmt viele Menschen, welche nicht mit der Materie befasst sind, solche Aussagen richtig einordnen können und sind verunsichert. Dies gilt auch für unsere Großabnehmer. Damit man solche Äußerungen einstufen kann, werden wir versuchen, in diesem Bericht die Sachlage möglichst einfach darzustellen.

Beginnen wir im Jahr 1980. Hier wird vom Freistaat Bayern in der Gemarkung Großwallstadt und Niedernberg ein Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern mit entsprechender Wasserschutzgebietsverordnung festgesetzt. Dieses Gebiet wurde wie bereits erwähnt, für die Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg eingerichtet. Es könnte also jede Gemeinde des Landkreises in unserer Gemarkung einen Brunnen niederbringen. Dieser Standort wäre dann für unseren Ort verloren. Älteren Bürgerinnen und Bürgern wird der Begriff Brunnengalerie ( man spricht insgesamt von neun Brunnen) noch in Erinnerung sein. Um dies zu verhindern ist es wichtig, die Standorte in unsrer Gemarkung selbst zu belegen.

Grafik zeigt das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern, welches 1980 mit seinen neun Brunnen festgelegt wurde. Man kann darauf auch die festgesetzten Zonen der Wasserschutzgebietsverordnung erkennen.

Blau: Schutzzone I mit geplanten Brunnen.
Grün: Schutzzone II.
Rot: Schutzzone III

Die Wasserversorgung von Großwallstadt erfolgte bis Inbetriebnahme des Brunnen IV über den Brunnen III. Als dessen Ersatz diente Brunnen I. Brunnen II ist ein Katastropehenschutzbrunnen des Bundes. Alle drei Brunnen lagen eng beieinander.

Für Brunnen III und I (ist zwischenzeitlich auf Verlangen der Behörden durch Sprengung versiegelt) wurde aufgrund deren Nichtschützbarkeit vom Wasserwirtschaftsamt und dem Gesundheitsamt Miltenberg eine Übergangsregelung getroffen. Diese  sollte die Wasserversorgung regeln bis ein Ersatz gefunden wurde.  Aus diesem Grund wurde im südlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiets Brunnen IV erschlossen. Mit Inbetriebnahme des Brunnen IV wurde Brunnen III die Fördergenehmigung entzogen. Für Brunnen IV überbohrte man eine vorhandene Erkundungsbohrung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (Siehe Grafik oben.). Von dieser wusste man, dass hier ausreichend Wasser gefördert werden konnte. Durch die hohe benötigte Entnahmemenge von 724.000 m² hat man das Wasserschutzgebiet im südlichen Bereich ausgeschöpft. Würde man in diesem Bereich weitere Brunnen erschließen entstehen Schnittmengen der Schutzgebiete. Im Klartext: Die Entnahmemengen des Hauptbrunnens IV müsste reduziert werden. Die Grafiken aus dem Jahr 2014 zeigen dies auf.  Beide Brunnenvarianten hätten in diesem Bereich nicht zu einer Erhöhung der Förderrate unseres Wassers geführt. Volle Nutzung der neuen Brunnen wäre nur bei Ausfall des Hauptbrunnens möglich.

Den Freien Wählern war dies bewusst. Deshalb folgte man den Empfehlungen der eingesetzten Experten. Weitere Erschließungen im nördlichen Teil des Vorbehaltsgebietes.

Vorteil: Anderen Gemeinden wird die Möglichkeit genommen, dort Brunnen nieder zu bringen.

Eine Aussage über weitere Brunnenstandorte in den vorhandenen Wasserströmen im südlichen, durch den Brunnen IV besetzten Bereich,  war den beauftragten Geologen aufgrund der dort vorhandenen Grundwassermesstellen (GWM) möglich. Diese Messstellen liegen teilweise im Wald  oder an dessen Rand.

Siehe Grafik

Nachfolgende Grafiken dienen dem besseren Verständnis. Sie zeigen die Abklärung weiterer Varianten im Schutzgebiet.  Ebenfalls wird die Verringerung der vorhandenen Förderraten aus dem Brunnen IV, bei Niederbringung eines weiteren Brunnen in dessen Schutzgebiet, aufgezeigt.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und möglichen Brunnenstandort VI b im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort ist in der Nähe der Kiesgrube Kunkel.

Die Linien in Grün zeigen den Wasserzustrom.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und  möglichen Brunnenstandort VI a im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort liegt im Süden des Schutzgebietes in Richtung Gemarkung Obernburg.

 Linien in grün Wasserzustrom.

 

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die vorhandenen Gefährdungspotentiale des Brunnen III. Deshalb wurde dieser vom Gesundheitsamt und vom Wasserwirtschaftsamt als nicht schützbar eingestuft. Er darf für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzt werden. Grund: Der Begriff Notversorgung hat sich in der Rechtsauffassung geändert. Diese Bezeichnung wurde durch den Terminus Ersatzwasserversorgung ersetzt.

Unterschied: Für die Ersatzversorgung benötigt man ein Schutzgebiet,  für die Notversorgung nicht.  Der Bund unterhält, wie oben bei Brunnen II erwähnt, Wasserentnahmestellen für den Katastophenfall. Dies können zum Beispiel  Kriegsereignisse und Erdbeben sein. Für solche Brunnen der Notversorgung müssen keine Schutzgebiete vorgehalten werden. Brunnen III, wurde aufgrund in der Grafik zu sehende Gefährdungspotentiale, durch die übergeordneten Behörden für die Ersatzversorgung gestrichen.

Auf der jetzt folgenden Grafik aus 2010 kann man erkennen, dass es ursprünglich auch ein Modell Brunnen III in Verbindung mit Brunnen IV gegeben hat. Leider ließ sich dies durch die geänderte Rechtsauffassung und Auslegung der Gesetzeslage der übergeordneten Behörden nicht mehr realisieren. Anhand der roten Linien kann man den Wasserzustrom in Richtung Brunnen III ersehen.

Die Auffassung, man bohrt nun außerhalb des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern den  Zustrom von Brunnen III an, ist nachvollziehbar. Sie ist aber auch gewagt. Wer sich intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt, muss aber auch folgende Probleme im Vorfeld lösen.

  • Abstand der Bohrstelle von der neuen Mainbrücke, Kreisstraße und bestehenden Wochenendgrundstücken mit dazugehörigen Bauten. Die Durchsetzung ist schwierig. Man bohrt nicht in einem vorhandenen Schutzgebiet.
  • Das Wasserschutzgebiet würde weit in die Obernburger Gemarkung reichen. Einsprüche vorprogrammiert.

Der Gesetzgeber verlangt aber, bevor man eine solche Option zieht, alle Möglichkeiten auf der eigenen Gemarkung auszuschöpfen. Hierüber gibt es auch einen Gemeinderatsbeschluss.

Der Brunnen III spielt beim Konzept der heutigen Wasserversorgung dennoch eine große Rolle.  Er wird zur Befüllung des Schwimmbades (geschieht aktuell schon) genutzt und für die Versorgung der Kühltürme der Firma Alcon (Planung steht) vorgesehen. Hierdurch werden wichtige Trinkwasserressourcen eingespart..

Es wird also alles getan, um die langfristige Versorgung unserer Gemeinde mit Wasser in  eigenständiger Regie zu gewährleisten.

Deshalb sieht das derzeitige und schon jahrelang durch die Freien Wähler verfolgte und das vom Gemeinderat 2002 bis 2008 übernommene Konzept folgendes vor.  Erst muss die Ergiebigkeit des Wasservorbehaltsgebietes auf unserer Gemarkung ausgeschöpft werden. Denn welche Gemeinden im Kreis Miltenberg, außer Großwallstadt und Niedernberg, haben die Möglichkeit in einem Schutzgebiet zu bohren. Erst wenn diese Alternativen ausgeschöpft sind und keinen Erfolg bringen, ist der Süden für die Freien Wähler  die letzte Option.

Abschließend noch ein kurzes Statement zu den vielbesagten Bohrungen am Waldrand.

Anhand der Grafik der Firma Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt  aus dem Jahr 2003 kann man erkennen, dass es am Waldrand schon zwei Erkundungen gegeben hat. Es gab zwei Versuchsbohrungen (in der Grafik VB 1 und VB 2) im Vorbehaltsgebiet. Eine wurde auf der Gemarkung Niedernberg und eine auf der Gemarkung Großwallstadt durchgeführt.  Aufgrund eines geologisch bedingten Geländebruchs  ist die Ergiebigkeit von Brunnen am Waldrand nicht gegeben.  Die Ergiebigkeit erbrachte für beide Brunnen eine Förderrate von 4,7 l in der Sekunde. Benötigt werden aber ca. 30 l Förderrate in der Sekunde. Man bräuchte also zum Erreichen des Ziels quasi „sieben Brunnen“. Wasser war am Waldrand bis zu einer Tiefe von  33 Meter vorhanden. Um das Ergebnis als verwertbar gelten zulassen wurde noch bis in ca. 88 Meter Tiefe  weiter gebohrt. Es blieb aber trocken. Deshalb wurden die Brunnen des Vorbehaltsgebietes wie in der ersten Grafik des Berichts zu sehen, zwischen die B 469 und den Waldrand gelegt. Man hat dort die höchsten Förderraten, da sich das Wasser in diesem Becken Richtung Maintal sammelt.

Zusammenfassung:

Es müssen also zunächst alle Möglichkeiten der Brunnenerschließung im nördlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes ausgeschöpft werden.

Derzeit wird  dort Brunnen VII niedergebracht. Dieser ist Teil des vorhandenen Versorgungskonzeptes. Sollte dieser nicht ergiebig genug sein, gäbe es noch die Möglichkeit eines Brunnen VIII auf unserer Gemarkung. Weshalb man parallel zu diesen Erschließungen gegen einen ablehnenden Bescheid nicht klagen soll,  kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.

In der neuen DIN 2000 vom Februar 2017

„Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderung von Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen“

ist in  Artikel 5, „Trinkwasserressourcen und deren Schutz“ folgendes aufgeführt:

Trinkwasserressourcen sollten so beschaffen sein, dass daraus Trinkwasser ohne Aufbereitung gewonnen werden kann. Ist dies nicht möglich, sollten die Ressourcen so beschaffen sein, dass Rohwasser lediglich mit naturnahmen, einfachen Aufbereitungsverfahren zu Trinkwasser aufbereitet werden kann.

Diese Aufbereitung ist beim Wasser des  Brunnen V und VI möglich. Beide Brunnen sollten später, falls genehmigt, ihren Dienst in der Ersatzversorgung leisten. In der  Übergangszeit könnten diese auch für die Hauptversorgung genutzt werden.

Die Freien Wähler befinden sich nicht im Wahlkampfmodus und müssen derzeit auch nicht wegen Landtagswahlen klappern.  Wir  gehören keiner Partei an,  sind ein unabhängiger Ortsverein und können in der Wahlkampfzeit sachbezogen in aller Ruhe an der Entwicklung unseres Ortes arbeiten.

Dies erkennt man auch an unserer Homepage. Wir machen Ortspolitik und treffen unsere Entscheidungen wie eingangs erwähnt, zusammen mit promovierten und nicht mit selbst ernannten Experten. Solche Entscheidungen dienen dem Wohle der Einwohner und der ortsansässigen Betriebe und führen nicht zur Unruhe in Bezug auf die Wasserversorgung.

In diesem Bericht konnten wir das Thema Wasser nur anschneiden. Der Themenbereich ist viel komplexer. Deshalb bieten wir auch gerne Einzelgespräche an.

Nicole Scherger, Gemeinderätin seit 2014,

sieht die Thematik wie folgt.

  •  Es gibt bzw. gab die ganze Zeit schon ein Konzept zur Wasserversorgung. Es wurde unter den damaligen Voraussetzungen (Rücksicht auf Weinberg Lützeltal, Weingut Gunther, Baumschule Helmstetter, Landwirtschaftliche Gehöfte, etc.) festgelegt. Während der Umsetzung erhöhte sich der prognostizierte Wasserverbrauch. Deshalb wird das Konzept aktuell  durch Brunnen VII ergänzt.
  • Mit dem PKA Schaden in der Nähe des Brunnen VI rechnete niemand. Dieser überraschte alle. Die neue Situation gilt es zu lösen. Notfalls mit einem Brunnen VIII.
  • Der erhöhte Wasserbedarf der Firma Alcon, welcher  bei den ursprünglichen Planungen noch nicht bekannt war,  wird bei den heutigem Erkundungen in vollem Umfang berücksichtigt.
  • Stimmung gegen eine Aufbereitung zu machen ist nicht zielführend. Festzuhalten und wichtig  ist: Wasser aus den Brunnen V und VI ist nach Aufbereitung mit einer Aktivkohlefilteranlage einwandfrei als Trinkwasser zu verwenden. Diese Technik ist bei vielen Wasserversorgern üblich.
  • Wer nicht gleich in ein Klageverfahren geht, verliert Zeit. Ein Verfahren kann sich über drei Jahre und länger hinziehen. Die Zeitspanne eines solchen Verfahrens wird sich auch bei späterem Beginn nicht verringern.
    Die Klage ist ein „Muss“ zur Absicherung der Versorgungssicherheit. Ein Dank hier an die Gemeinderäte der CSU, welche die Entscheidung zur Klage mitgetragen haben.  Es sollten auf jeden Fall, von den politisch Verantwortlichen,  alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Egal ob es um die Haupt- oder die Ersatzversorgung geht.

Roland Eppig, Vorsitzender FW