Irritationen beim Wasserversorgungskonzept

CSU Antrag in der Sitzung vom Dienstag, 02.05.2017, sorgt für Diskussion

Am 26. Juli 2005 wurde aufgrund des Bescheides des LRA Miltenberg vom 28.10.2002 zur Trinkwassergewinnung aus dem Brunnen III im Gemeinderat durch Bürgermeister Reinhold Köhler (CSU) das Konzept der künftigen Wasserversorgung vorgestellt. Dieses war richtig, zielführend und vor allem nachvollziehbar und wird seither auch weiter verfolgt.

Wie sah das Konzept 2005 aus?

Die künftige Wasserversorgung in Bezug auf Versorgungssicherheit besteht aus zwei Brunnen im Bereich zwischen B 469 und Gemeindewald (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern zur Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg).  Der bisherige  Brunnen III  im Bereich „Wellhäuschen“ sollte als Notbrunnen dienen (Anmerkung: Damals nach Gesetzeslage noch für die Ersatzversorgung möglich).

Weshalb ein neues Konzept?

Im Bescheid aus dem Jahr 2002 für den Brunnen III wurde das neue Versorgungskonzept aus zwei Hauptgründen gefordert.

  • Das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III (Hauptversorgung) war für die geförderte Menge unzureichend also viel zu klein.

und

  • Das Gefährdungspotential des Brunnen III durch einen Unfall mit wassergefährdeten Stoffen auf der B 469, der MIL 29 und MIL 38, wurde als zu hoch eingestuft, um eine weitere Genehmigung dauerhaft für diesen zu erteilen.

Lösungsvorschläge bzw. Forderungendes Landratsamtes im Bescheid 2002:

  1. Das Konzept, für welches sich der Gemeinderat 2005  entschieden hat, nämlich Neuerschließung von Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern.
    oder
  2. Die Straßen, welche als Gefährdungspotential gesehen wurden, nach den Richtlinien „Straßen im Wasserschutzgebiet“ (RistWag) auszubauen. Des Weiteren sollten die Abwasserleitungen des Schwimmbads,  des Bauhofs,  des Schleusenwärterhauses sowie der Tennisanlagen und die jeweils zugehörigen Parkplätze an eine dichte Sammelentwässerung, deren Dichtheit alle 5 Jahre durch Druckprüfung nachgewiesen wird, angeschlossen werden.

Der Vorschlag Ziffer 2 wurde von meinen Vorgängern im Amt Bürgermeister Erich Hein bzw.  Bürgermeister Reinhold Köhler nicht aufgegriffen bzw. verfolgt. Vielmehr brachte der Gemeinderat unter Bürgermeister Reinhold Köhler im Jahr 2005  den Vorschlag Ziffer 1 auf den Weg. Dieses wegweisende und zielführende Konzept wird seit 2008 unter Bürgermeister Roland Eppig weiter verfolgt.

Warum?

Es ist der einzig richtige Weg und wurde von unabhängigen Ingenieurbüros bestätigt. Dieses seit 2008 verfolgte Konzept wurde bereits mehrmals im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

Zwei Kriterien sollten bei dem Konzept beachtet werden.

  • Kein Wasserschutzgebiet und Brunnen auf fremder Gemarkung.

und

  • Wenn vermeidbar kein Wasserbezug aus Aschaffenburg.

Das derzeitige Trinkwasserversorgungs- und –Erschließungskonzept sieht folgendes vor:

  1.  Hauptversorgung Brunnen IV.
  1. Brunnen V und VI im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern sollten der Ersatzversorgung dienen. Nach neuesten Erkenntnissen, über die benötigte Erhöhung des Wasserbedarfs, werden diese höchstwahrscheinlich der Hauptversorgung zuzuordnen sein. Anmerkung: Der Brunnen V wurde entgegen oftmals anderen Darstellungen vom Gemeinderat einstimmig am 08.11.2011 auf den Weg gebracht. Damals gab es folgende Aufteilung der Fraktionen im Gemeinderat.CSU 8, Freie Wähler 5 zuzüglich Bürgermeister = 6, SPD 3. Ein Rat bzw. Rätin war bei der Abstimmung nicht dabei.
  1. Brunnen VII (wird gerade erkundet) bzw. weitere benötigte Brunnen im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern dienen zur Ersatzversorgung.
  1. Brunnen III gleich Brauchwasserbrunnen zur Entlastung der Trinkwasserbedarfs.
    a) zur Befüllung des Schwimmbads
    b) zur Abkühlung der Kühltürme der Firma Alcon

Diese richtige Vorgehensweise wurden vom Chef des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer (unter anderem Gerichtssachverständiger) und dem Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Diplom-Geologe Dr. Bernd Hanauer, bestätigt. Beide Büros teilen ebenfalls die Auffassung des Büros Brand-Gerdes-Sitzmann Umweltplanung aus Darmstadt, dass im Wald nicht ausreichend Wasser zu finden ist. Das letztgenannte Büro hatte im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg Grundwassererkundungen am Waldrand durchgeführt. Ergebnis: Ergiebigkeit maximal 4,5 l Förderrate die Sekunde. Benötigt werden 28,5 bzw. 30 Liter die Sekunde.

Fest steht folgendes:

  1. Das Wasserschutzgebiet im Süden für Brunnen IV stößt mit dessen genehmigten Förderraten an die Gemarkungsgrenzen von Grosswallstadt. Ein weiterer Brunnen in diesem Gebiet würde die genehmigten Förderraten nicht erhöhen, es sei denn das Wasserschutzgebiet wird auf Gemarkungen anderer Ortschaften ausgedehnt.
  1. Sollten die Trinkwassererkundungen im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern nicht zum Erfolg führen, bzw. eine Aufbereitungsanlage wegen des Ölfundes im Bereich des Brunnen VI würde nicht genehmigt, müsste der Gemeinderat seine Ausschlusskriterien Wasserschutzgebiet nur auf eigener Gemarkung bzw. Bezug von Trinkwasser aus Aschaffenburg überdenken.

Dies kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn Ziffer zwei nicht zutrifft. Aufgrund des vorliegenden Konzepts zur Trinkwasserversorgung von Großwallstadt und die Frage: Wer ist mit „Gemeinde“ im Antrag gemeint?, gab es keine Abstimmung. Der Antrag wurde in den Ortsentwicklungsausschuss verwiesen.

Unser größter Wasserabnehmer gibt, wie bekannt, immer nur Prognosen für die nächsten vier Jahre ab. Somit ist eine 10 Jährige Vorschau nicht möglich. Diese Forderung steht auch im Widerspruch der CSU Haushaltsrede, dass ein Großkonzern von heute auf morgen Großwallstadt verlassen könnte.

Der Antrag der CSU im Wortlaut

Antrag: Die Gemeinde Grosswallstadt soll bitte dem Gemeinderat und den Bürgern in einem Konzept darlegen, wie sich die Wasserversorgung für Grosswallstadt langfristig (10 Jahres-Zeitraum) darstellt. Dieses Konzept sollte die Wachstumsraten im Wasserverbrauch unserer Industrieunternehmen berücksichtigen. Das Konzept sollte bis spätestens Ende 2017 vorliegen.

Impressionen Bohrung Brunnen 7. Gezeigt in der Bürgerversammlung am 16.03.2017

 

Bau eines Ärztehauses

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung vom 29.11.2016 beschloss der Gemeinderat das Gewerbegrundstück am Wellenhäuschen, Grundstück Nr. 2136/0, Am Südkreisel 1, einem Investor zu verkaufen, wenn dieser dort ein Ärztehaus verwirklichen kann. Als Grundlage für den Verkauf forderte der Gemeinderat schriftliche Mietvorverträge mit den Ärzten. Die Verwaltung wurde beauftgragt, die hierzu notwendigen Verhandlungen mit dem Investor zu führen.

Da der Verwaltung solche Verträge bisher nicht vorliegen, stellt die Freaktion der Freien Wähler folgenden Antrag:

Um die fachärztliche medizinische Versorgung von Großwallstadt weiter sicher zu stellen und auszubauen, soll die Verwaltung prüfen, ob ein Ärztehaus durch die Gemeinde als Investor realisierbar ist. Sollte der Antrag Zustimmung finden, wird die Verwaltung damit beauftragt, entsprechende Gespräche mit Ärzten zu führen und Mietvorverträge abzuschließen.

Wir hoffen auf einen parteiübergreifenden Konsens.

Kollegiale Grüße

Dr. med. Hardyy Wenderoth

Der Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

Folgende Anregungen wurden noch gegeben.

  • Prüfung von Palliativversorgung
  • Verbindung mit Pflegeeinrichtung

 

 

Verbesserung der Sicherheit im Planschbecken der MainAuen Badewelt

Sehr geehrter Bürgermeister Eppig,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

in wenigen Wochen beginnt die Badesaison 2017 in der MainAuen Badewelt. Viele hoffen auf einen guten Sommer und somit auf viele ausgelassenen Stunden in unserem schönen Schwimmbad, das Besucher aus vielen Orten zu uns lockt.

Durch die Vielfältigkeit unseres Bades ist es vor allem für Familien mit Kindern attraktiv. Eltern erhoffen sich viel Spaß, schöne Stunden und bestimmt auch, dass ihre Kinder angstfrei den Umgang mit Wasser als Badeelement erlernen, sich darin bewegen können und im besten Fall das Schwimmen erlernen.

Es wurde viel Geld ausgegeben um ein attraktives, für Kinder geeignetes Umfeld zu schaffen. Der Badesee mit viel Aufwand zu optimaler Badequalität geführt.

Als Schwachstelle des Bades möchte ich das Planschbecken bezeichnen. Bereits im Jahr 2015 habe ich darauf hingewiesen, dass die Beschaffenheit des Beckens dazu führt, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene sehr häufig ausrutschen und es nicht selten zu gefährlichen Stürzen kommt. Herr Ferdinand Fleckenstein hat sich des Problems angenommen und entschieden, dass dies auf Unvorsichtigkeit der Besucher zurück zu führen ist. Im Jahr 2016 wurden wieder Gespräche mit Herrn Kurz geführt. Ich konnte Einblick in ein Rutschprüfezeugnis vom 6.Mai 2014 nehmen, das selbstverständlich den Anforderungen nach DIN 51097 „Prüfung von Bodenbelägen“ entspricht. Trotzdem kommt es immer wieder zu gesundheitsgefährdenden Stürzen. Es wurden verschieden Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit diskutiert. Ein angedachtes Geländer zum sicheren Einstieg in das Becken würde das Problem nur an wenigen Stellen lösen. Die Mitte des Beckens wäre weiterhin unsicher. Anti- Rutsch-Matten führen wahrscheinlich zu einer veränderten Hydraulik des Beckens und zur Störung der optimalen Chlorung. Des weiteren sind sie Bakterienherde und bedürfen erhöhtem Reinigungsaufwand.

In Telefonaten mit dem Hersteller des Beckens und mit Berthold Holzapfel habe ich mir weitere Möglichkeiten erörtern lassen. Die Oberfläche des Beckens durch verschiedene Bearbeitungstechniken (z.B. Korundschleifen, Sandschleifen, etc.)  zu behandeln wäre eine Variante, die einer genauen Prüfung bedarf. Es ist ein Eingriff in die Öberfläche und könnte durch das dünne Material des Beckens zu Schwierigkeiten führen. Sollte sich diese Variante dennoch als sinnvoll erweisen gibt es Firmen die diese Behandlung mobil anbieten.

Als einfachere, kostengünstigere und vor allem effektivere Variante scheint mir eine transparente Beschichtung des Beckens z.B. durch die Firma AntiSlide. Diese arbeiten mit einer AntiRutsch Beschichtung auf Wasserlackbasis. Der Beschichtung wird ein Kunststoffgranulat beigemischt, das die Rutschhemmung garantiert. Weitere Anbieter sind mir in diesem Sektor nicht bekannt. Die Kosten belaufen sich bei der Grundierung auf 15-20 Euro pro Quadratmeter, bei der Beschichtung auf weitere 30- 35 Euro pro Quadratmeter. Gut investiertes Geld um die Sicherheit zu verbessern und folgenschwere Unfälle zu vermeiden.

Ich bitte den Antrag in der nächsten Sitzung zu behandeln, damit bei Zustimmung durch den Gemeinderat eine Maßnahme schnellstmöglich geprüft und eingeleitet werden kann und einem sicheren Badestart am 1. Mai 2017 nichts mehr im Wege steht.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Adrian-Stanzel

Ergänzungsantrag zur Verkehrssituation in der Sportplatzstraße

Sachlage:

Der von Gemeidnerätin Nicole Scherger  gesellte Ergänzungsantrag zu 30 Zonen im Ortsbereich wurde einstimmig von allen Fraktionen im Gemeinderat unterstützt und von der Verwaltung aus seine Umsetzbarkeit geprüft.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Eppig
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeidnertes,

In Anlehnung an meinen Antrag vom 31.10.2016 zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Sportplatzstraße auf 30 Stundenkilometer, stelle ich hiermit folgenden Ergänzungsantrag:

Im Rahmen der am 16.11.2016 durchgeführten Verkehrsschau wurde festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung für die komplette Sportplatzstraße, wie von mir beantragt, nicht möglich ist. Laut Aussage der Polizeiinspektion Obernburg ist es jedoch möglich, innerorts bereichsweise 30iger Zonen auszuweisen. Ich stelle demnach denAntrag, dies für den Bereich in der Sportplatzstraße zu überprüfen, um mehr Sicherheit für die Kinder zu erreichen.

Entsprechend könnte man im ganzen Ort die Verkehrssituation überdenken und eventuell weitere 30iger Zonen auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicole Scherger.

Ergänzung zum Beitrag vom 22.06.2016, Kompliziertes kann ganz einfach sein.

Da es in letzter Zeit immer wieder die Diskussionen bezüglich Streitigkeiten zur Aufstellung eines Trockenabortes im Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern bzw. im künftigen Wassrschutzgebiet (neue Landratsamtsverordnung ist noch nicht in Kraft) aufflammen, weisen wir auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Woche Nr. 51/52 , Seite vier und fünf hin.

30-08-2016_3

Wasserschutzgebiet

Für das Gebiet um den Brunnen IV in Großwallstadt gilt die zurzeit bestehende, vom Landratsamt Miltenberg am 10.01.1980 erlassene und am 01.12.1988 ergänzte Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Trinkwasservorbehaltsgebiet (Träger: Freistaat Bayern) in der Gemarkung Großwallstadt Niedernberg.

Auszug

§ 1 Allgemeines

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Gemeinden des Landkreises Miltenberg wird in den Gemeinden Großwallstadt und Niedernberg das in § 2 näher beschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 6 erlassen.

§ 2  Schutzgebiet

(1) Das Schutzgebiet besteht aus neun Fassungsbereichen, zwei engeren und zwei weiteren Schutzzonen.

§ 3 Verbote oder nur beschränkt zulässige Handlungen

(1) Es sind

3.4 Sickerschächte und Trockenaborte zu errichten oder zu erweitern im Fassungsbereich I, in der engeren Schutzzone II und in der erweiterten Scjhutzzone III zu errichten.

§ 4 Ausnahmen

Das Landratsamt kann von den Verboten des § 3 Ausnahmen zulassen, wenn

  1. das Wohl der Allgemeinheit die Ausnahmen erfordert  oder
  2. das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und das Gemeinwohl der Ausnahme nicht entgegensteht.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Wasserhaushaltgsgesetz kann mit Geldbuße bis 100.000 DM belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. einem Verbot nach § 3 Abs. 1 und  2 zuwiderhandelt.
  2. eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Ausnahme verbunde Bedingungen oder Auflagen zu befolgen.

Ende Auszug

Fazit:

Folglich ist das Landratsamt örtlich und sachlich zuständig. Eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt liegt laut Herrn Landrat Scherf nicht vor. Diese Aussage wurde in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 19.12.2016 unter dem Punkt Anfragen auch so bestätigt.

Ein solcher Bescheid wie immer wieder behauptet wird, ist der Gemeindeverwaltung auch nicht bekannt. Dieser würde auch den Auflagen des Gesundheitsamtes des Landratsamtes bezüglich Spülen und Trockenaborten zum Schutz unseres Brunnen IV widersprechen.

Der von der Gemeinde aufgestellte Trockenabort an der Baustelle unseres Hochbehälters ist von dieser Verordnung nicht betroffen.