Meinungen – Brunnensuche – Wasser – Klageverfahren

Aufarbeitung des Berichtes auf der SPD Homepage!
„SPD-OV Grosswallstadt möchte alle Brunnenalternativen prüfen, Klage verfrüht“.
und
des Zeitungsartikels vom Samstag, 21. Oktober im Main Echo!
„SPD betont steigenden Wasserbedarf“.

Zunächst möchten wir im Vorfeld unserer Stellungnahme zum Bericht folgendes festhalten: Die FW-Fraktion stützt ihre Entscheidungen auf fundierte Erkenntnisse anerkannter Geologiebüros.

Dieses sind

  • das Büro Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt. Dieses hat im Jahr 2003 für das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein einschichtiges mathematisches Grundwassermodell für das Gebiet um Grosswallstadt entwickelt (Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern in den Gemarkungen Großwallstadt und Niedernberg für die Wasserversorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg).
  • das Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH (Büro HG), des Diplomgeologen Dr. Bernd Hanauer.
  • und das Hydrogeologische Institut, Quellen, Brunnen, Schutzgebiete (QBS) des Diplomgeologen Dr. Werner Reiländer. Dieser ist zusätzlich seit 1988 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er hat auf Wunsch von CSU und SPD die bisherige Vorgehensweise des Büros HG bei der Brunnensuche überprüft. Diese wurde von ihm bestätigt und als fachlich  richtig bewertet.

Sicherlich kann man auch anderer Auffassung sein. Man sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern fundierte und überprüfbare Aussagen liefern.

Aussagen aus der SPD-Fraktion im Main Echo wie in der

  • Ausgabe 04. Mai 2017:
    ….es ist egal was Geologen sagen. Wenn es am Waldrand Möglichkeiten gäbe nach Grundwasser zu bohren, sollte man dies nutzen. Es wurde vorgeschlagen einen Wünschelrutengänger zu beauftragen.
  • Ausgabe 29.06.2017:
    Zu Schreiben des Sachverständigen Dr. Werner Reiländer: „Wasser muss nun einmal da erschlossen werden wo es vorhanden ist“.
    Man habe das Gefühl, die beiden Hydrogeologen reden dem Bürgermeister nach dem Mund.
  • Ausgabe Samstag 21. Oktober 2017
  • Anderswo möge es richtig sein, sich bei der Erkundung von neuen Trinkwasserquellen auf möglichst wenige Bohrungen zu fokussieren um anfangs möglichst wenig Geld in die Hand zu nehmen. Wegen des Großabnehmers Ciba Vision sei die Situation in Großwallstadt anders. (Anmerkung FW: Ist dies ein Aufruf zu Steuergeldverschwendung? Des Weitern, wenn man aktuell bleiben möchte,  hat der Konzern in Alcon umfirmiert.)
  • Für rechtliche Schritte ist es aus unserer Sicht zu früh. Der Antrag für den Probebetrieb ist vom Landratsamt noch nicht einmal offiziell abgelehnt.
    (Auszug Mail LRA: Auf diesen vom LRA in der Email vom 31.08.2017 eingehenden Satz: Daher beabsichtigen wir, den Antrag abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zurückzunehmen und bitten um entsprechende Mitteilung bis zum 15.09.2017. Sollte die Gemeinde Großwallstadt den Antrag aufrechterhalten, werden wir einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid erlassen). (Anmerkung der FW: Da man nur gegen einen rechtsgültigen Bescheid klagen kann wurde vorsorglich; mit Hilfe der CSU, welcher wir auf diesem Weg für ihre weitsichtige Unterstützung danken möchten, der Beschluss gefasst, gegen einen negativen Bescheid zu klagen. Bis heute [21.10.17] ist noch kein Bescheid eingegangen).
  • Die Sorgen des Gesundheitsamtes seien nicht aus der Luft gegriffen. Der Wasserbedarf von Grosswallstadt werde vor allem durch die Industrie weiter deutlich steigen. Dabei führe kein Weg daran vorbei weitere Standorte zu erkunden.
    (Anmerkung der FW: Wir sprechen von gängiger Aufbereitung. Geliefert wird einwandfreies Trinkwasser. Auch werden seit 2002 [FW erstmals im Gemeinderat] ständig neue Brunnenstandorte geprüft).

und nochmalige Argumentation des Main Echo-Berichts vom Samstag, 21.10.2017, auf deren Homepage

sind bestimmt nicht zielführend und tragen wenig zu einer Lösung des Problems bei. Des Weiteren werden bestimmt viele Menschen, welche nicht mit der Materie befasst sind, solche Aussagen richtig einordnen können und sind verunsichert. Dies gilt auch für unsere Großabnehmer. Damit man solche Äußerungen einstufen kann, werden wir versuchen, in diesem Bericht die Sachlage möglichst einfach darzustellen.

Beginnen wir im Jahr 1980. Hier wird vom Freistaat Bayern in der Gemarkung Großwallstadt und Niedernberg ein Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern mit entsprechender Wasserschutzgebietsverordnung festgesetzt. Dieses Gebiet wurde wie bereits erwähnt, für die Versorgung der Gemeinden des Landkreises Miltenberg eingerichtet. Es könnte also jede Gemeinde des Landkreises in unserer Gemarkung einen Brunnen niederbringen. Dieser Standort wäre dann für unseren Ort verloren. Älteren Bürgerinnen und Bürgern wird der Begriff Brunnengalerie ( man spricht insgesamt von neun Brunnen) noch in Erinnerung sein. Um dies zu verhindern ist es wichtig, die Standorte in unsrer Gemarkung selbst zu belegen.

Grafik zeigt das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern, welches 1980 mit seinen neun Brunnen festgelegt wurde. Man kann darauf auch die festgesetzten Zonen der Wasserschutzgebietsverordnung erkennen.

Blau: Schutzzone I mit geplanten Brunnen.
Grün: Schutzzone II.
Rot: Schutzzone III

Die Wasserversorgung von Großwallstadt erfolgte bis Inbetriebnahme des Brunnen IV über den Brunnen III. Als dessen Ersatz diente Brunnen I. Brunnen II ist ein Katastropehenschutzbrunnen des Bundes. Alle drei Brunnen lagen eng beieinander.

Für Brunnen III und I (ist zwischenzeitlich auf Verlangen der Behörden durch Sprengung versiegelt) wurde aufgrund deren Nichtschützbarkeit vom Wasserwirtschaftsamt und dem Gesundheitsamt Miltenberg eine Übergangsregelung getroffen. Diese  sollte die Wasserversorgung regeln bis ein Ersatz gefunden wurde.  Aus diesem Grund wurde im südlichen Teil des Wasservorbehaltsgebiets Brunnen IV erschlossen. Mit Inbetriebnahme des Brunnen IV wurde Brunnen III die Fördergenehmigung entzogen. Für Brunnen IV überbohrte man eine vorhandene Erkundungsbohrung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (Siehe Grafik oben.). Von dieser wusste man, dass hier ausreichend Wasser gefördert werden konnte. Durch die hohe benötigte Entnahmemenge von 724.000 m² hat man das Wasserschutzgebiet im südlichen Bereich ausgeschöpft. Würde man in diesem Bereich weitere Brunnen erschließen entstehen Schnittmengen der Schutzgebiete. Im Klartext: Die Entnahmemengen des Hauptbrunnens IV müsste reduziert werden. Die Grafiken aus dem Jahr 2014 zeigen dies auf.  Beide Brunnenvarianten hätten in diesem Bereich nicht zu einer Erhöhung der Förderrate unseres Wassers geführt. Volle Nutzung der neuen Brunnen wäre nur bei Ausfall des Hauptbrunnens möglich.

Den Freien Wählern war dies bewusst. Deshalb folgte man den Empfehlungen der eingesetzten Experten. Weitere Erschließungen im nördlichen Teil des Vorbehaltsgebietes.

Vorteil: Anderen Gemeinden wird die Möglichkeit genommen, dort Brunnen nieder zu bringen.

Eine Aussage über weitere Brunnenstandorte in den vorhandenen Wasserströmen im südlichen, durch den Brunnen IV besetzten Bereich,  war den beauftragten Geologen aufgrund der dort vorhandenen Grundwassermesstellen (GWM) möglich. Diese Messstellen liegen teilweise im Wald  oder an dessen Rand.

Siehe Grafik

Nachfolgende Grafiken dienen dem besseren Verständnis. Sie zeigen die Abklärung weiterer Varianten im Schutzgebiet.  Ebenfalls wird die Verringerung der vorhandenen Förderraten aus dem Brunnen IV, bei Niederbringung eines weiteren Brunnen in dessen Schutzgebiet, aufgezeigt.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und möglichen Brunnenstandort VI b im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort ist in der Nähe der Kiesgrube Kunkel.

Die Linien in Grün zeigen den Wasserzustrom.

Die folgende Grafik aus dem Jahr 2014 zeigt den untersuchten und  möglichen Brunnenstandort VI a im südlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Standort liegt im Süden des Schutzgebietes in Richtung Gemarkung Obernburg.

 Linien in grün Wasserzustrom.

 

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die vorhandenen Gefährdungspotentiale des Brunnen III. Deshalb wurde dieser vom Gesundheitsamt und vom Wasserwirtschaftsamt als nicht schützbar eingestuft. Er darf für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzt werden. Grund: Der Begriff Notversorgung hat sich in der Rechtsauffassung geändert. Diese Bezeichnung wurde durch den Terminus Ersatzwasserversorgung ersetzt.

Unterschied: Für die Ersatzversorgung benötigt man ein Schutzgebiet,  für die Notversorgung nicht.  Der Bund unterhält, wie oben bei Brunnen II erwähnt, Wasserentnahmestellen für den Katastophenfall. Dies können zum Beispiel  Kriegsereignisse und Erdbeben sein. Für solche Brunnen der Notversorgung müssen keine Schutzgebiete vorgehalten werden. Brunnen III, wurde aufgrund in der Grafik zu sehende Gefährdungspotentiale, durch die übergeordneten Behörden für die Ersatzversorgung gestrichen.

Auf der jetzt folgenden Grafik aus 2010 kann man erkennen, dass es ursprünglich auch ein Modell Brunnen III in Verbindung mit Brunnen IV gegeben hat. Leider ließ sich dies durch die geänderte Rechtsauffassung und Auslegung der Gesetzeslage der übergeordneten Behörden nicht mehr realisieren. Anhand der roten Linien kann man den Wasserzustrom in Richtung Brunnen III ersehen.

Die Auffassung, man bohrt nun außerhalb des Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern den  Zustrom von Brunnen III an, ist nachvollziehbar. Sie ist aber auch gewagt. Wer sich intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt, muss aber auch folgende Probleme im Vorfeld lösen.

  • Abstand der Bohrstelle von der neuen Mainbrücke, Kreisstraße und bestehenden Wochenendgrundstücken mit dazugehörigen Bauten. Die Durchsetzung ist schwierig. Man bohrt nicht in einem vorhandenen Schutzgebiet.
  • Das Wasserschutzgebiet würde weit in die Obernburger Gemarkung reichen. Einsprüche vorprogrammiert.

Der Gesetzgeber verlangt aber, bevor man eine solche Option zieht, alle Möglichkeiten auf der eigenen Gemarkung auszuschöpfen. Hierüber gibt es auch einen Gemeinderatsbeschluss.

Der Brunnen III spielt beim Konzept der heutigen Wasserversorgung dennoch eine große Rolle.  Er wird zur Befüllung des Schwimmbades (geschieht aktuell schon) genutzt und für die Versorgung der Kühltürme der Firma Alcon (Planung steht) vorgesehen. Hierdurch werden wichtige Trinkwasserressourcen eingespart..

Es wird also alles getan, um die langfristige Versorgung unserer Gemeinde mit Wasser in  eigenständiger Regie zu gewährleisten.

Deshalb sieht das derzeitige und schon jahrelang durch die Freien Wähler verfolgte und das vom Gemeinderat 2002 bis 2008 übernommene Konzept folgendes vor.  Erst muss die Ergiebigkeit des Wasservorbehaltsgebietes auf unserer Gemarkung ausgeschöpft werden. Denn welche Gemeinden im Kreis Miltenberg, außer Großwallstadt und Niedernberg, haben die Möglichkeit in einem Schutzgebiet zu bohren. Erst wenn diese Alternativen ausgeschöpft sind und keinen Erfolg bringen, ist der Süden für die Freien Wähler  die letzte Option.

Abschließend noch ein kurzes Statement zu den vielbesagten Bohrungen am Waldrand.

Anhand der Grafik der Firma Brandt – Gerdes – Sitzmann Umweltplanung GmbH aus Darmstadt  aus dem Jahr 2003 kann man erkennen, dass es am Waldrand schon zwei Erkundungen gegeben hat. Es gab zwei Versuchsbohrungen (in der Grafik VB 1 und VB 2) im Vorbehaltsgebiet. Eine wurde auf der Gemarkung Niedernberg und eine auf der Gemarkung Großwallstadt durchgeführt.  Aufgrund eines geologisch bedingten Geländebruchs  ist die Ergiebigkeit von Brunnen am Waldrand nicht gegeben.  Die Ergiebigkeit erbrachte für beide Brunnen eine Förderrate von 4,7 l in der Sekunde. Benötigt werden aber ca. 30 l Förderrate in der Sekunde. Man bräuchte also zum Erreichen des Ziels quasi „sieben Brunnen“. Wasser war am Waldrand bis zu einer Tiefe von  33 Meter vorhanden. Um das Ergebnis als verwertbar gelten zulassen wurde noch bis in ca. 88 Meter Tiefe  weiter gebohrt. Es blieb aber trocken. Deshalb wurden die Brunnen des Vorbehaltsgebietes wie in der ersten Grafik des Berichts zu sehen, zwischen die B 469 und den Waldrand gelegt. Man hat dort die höchsten Förderraten, da sich das Wasser in diesem Becken Richtung Maintal sammelt.

Zusammenfassung:

Es müssen also zunächst alle Möglichkeiten der Brunnenerschließung im nördlichen Bereich des Wasservorbehaltsgebietes ausgeschöpft werden.

Derzeit wird  dort Brunnen VII niedergebracht. Dieser ist Teil des vorhandenen Versorgungskonzeptes. Sollte dieser nicht ergiebig genug sein, gäbe es noch die Möglichkeit eines Brunnen VIII auf unserer Gemarkung. Weshalb man parallel zu diesen Erschließungen gegen einen ablehnenden Bescheid nicht klagen soll,  kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.

In der neuen DIN 2000 vom Februar 2017

„Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderung von Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen“

ist in  Artikel 5, „Trinkwasserressourcen und deren Schutz“ folgendes aufgeführt:

Trinkwasserressourcen sollten so beschaffen sein, dass daraus Trinkwasser ohne Aufbereitung gewonnen werden kann. Ist dies nicht möglich, sollten die Ressourcen so beschaffen sein, dass Rohwasser lediglich mit naturnahmen, einfachen Aufbereitungsverfahren zu Trinkwasser aufbereitet werden kann.

Diese Aufbereitung ist beim Wasser des  Brunnen V und VI möglich. Beide Brunnen sollten später, falls genehmigt, ihren Dienst in der Ersatzversorgung leisten. In der  Übergangszeit könnten diese auch für die Hauptversorgung genutzt werden.

Die Freien Wähler befinden sich nicht im Wahlkampfmodus und müssen derzeit auch nicht wegen Landtagswahlen klappern.  Wir  gehören keiner Partei an,  sind ein unabhängiger Ortsverein und können in der Wahlkampfzeit sachbezogen in aller Ruhe an der Entwicklung unseres Ortes arbeiten.

Dies erkennt man auch an unserer Homepage. Wir machen Ortspolitik und treffen unsere Entscheidungen wie eingangs erwähnt, zusammen mit promovierten und nicht mit selbst ernannten Experten. Solche Entscheidungen dienen dem Wohle der Einwohner und der ortsansässigen Betriebe und führen nicht zur Unruhe in Bezug auf die Wasserversorgung.

In diesem Bericht konnten wir das Thema Wasser nur anschneiden. Der Themenbereich ist viel komplexer. Deshalb bieten wir auch gerne Einzelgespräche an.

Nicole Scherger, Gemeinderätin seit 2014,

sieht die Thematik wie folgt.

  •  Es gibt bzw. gab die ganze Zeit schon ein Konzept zur Wasserversorgung. Es wurde unter den damaligen Voraussetzungen (Rücksicht auf Weinberg Lützeltal, Weingut Gunther, Baumschule Helmstetter, Landwirtschaftliche Gehöfte, etc.) festgelegt. Während der Umsetzung erhöhte sich der prognostizierte Wasserverbrauch. Deshalb wird das Konzept aktuell  durch Brunnen VII ergänzt.
  • Mit dem PKA Schaden in der Nähe des Brunnen VI rechnete niemand. Dieser überraschte alle. Die neue Situation gilt es zu lösen. Notfalls mit einem Brunnen VIII.
  • Der erhöhte Wasserbedarf der Firma Alcon, welcher  bei den ursprünglichen Planungen noch nicht bekannt war,  wird bei den heutigem Erkundungen in vollem Umfang berücksichtigt.
  • Stimmung gegen eine Aufbereitung zu machen ist nicht zielführend. Festzuhalten und wichtig  ist: Wasser aus den Brunnen V und VI ist nach Aufbereitung mit einer Aktivkohlefilteranlage einwandfrei als Trinkwasser zu verwenden. Diese Technik ist bei vielen Wasserversorgern üblich.
  • Wer nicht gleich in ein Klageverfahren geht, verliert Zeit. Ein Verfahren kann sich über drei Jahre und länger hinziehen. Die Zeitspanne eines solchen Verfahrens wird sich auch bei späterem Beginn nicht verringern.
    Die Klage ist ein „Muss“ zur Absicherung der Versorgungssicherheit. Ein Dank hier an die Gemeinderäte der CSU, welche die Entscheidung zur Klage mitgetragen haben.  Es sollten auf jeden Fall, von den politisch Verantwortlichen,  alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Egal ob es um die Haupt- oder die Ersatzversorgung geht.

Roland Eppig, Vorsitzender FW

Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler ans Main Echo vom Sonntag, 09.07.2017

Hinweis:

Es ist normalerweise nicht in unserem Sinn auf Leserbriefe zu reagieren. Unsere Politik bezieht sich auf Entscheidungen die man anhand von Fakten trifft. Der Leserbrief vom 05.07.2017 mit dem Titel

„Totengräber der Weinfeste“

kann jedoch nicht unkommentiert bleiben. Zum wiederholten Male hat der gleiche Leserbriefschreiber sich ans Main Echo gewandt und nicht haltbare Polemik verbreitet.

Die Fraktion welche in dem Brief in ihrer Gesamtheit angegriffen wurde hat sich mit einem Schreiben (siehe Beitrag) an die Redaktion des Main Echo gewandt.

Der Inhalt unserer Antwort auf den Leserbrief wurde als Pressemitteilung in der Ausgabe des Main Echo vom 12.07.17 veröffentlicht.

Wir danken der Redaktion des Main Echo für die Veröffentlichung des Inhalts des Schreibens.

Hiermit ist es dem Leser möglich beide Seiten in seine Meinungsbildung einzubeziehen.

Der Leserbrief des Großwallstädter Bürgers wurde von uns schon nach seiner Veröffentlichung im Main Echo einem Faktencheck unterzogen. Dieser Check wurde am 05.07.2017  auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Inhalte des Briefes sind im Faktencheck ganz klar durchgefallen. Es ist verwunderlich, dass Bürger solche Briefe schreiben die eigentlich die „Freien Wähler“ treffen sollen, aber damit nur erreichen, unsere Gemeinde in ein sogenanntes „schlechtes Licht“ zu rücken.

Lesen Sie bitte die komplette Antwort unseres Fraktionssprechers Herrn Dr. Hardy Wenderoth für die gesamte Fraktion.

Arroganz verwechselt mit der eigenen Ignoranz

Zum Leserbrief in der Ausgabe vom 05.07.2017 „Totengräber der Weinfeste“

Die Ausführungen von Herrn Wengerter in dem Leserbrief vom 04.07.2017 überraschen uns in der Polemik und Wortwahl nicht, nutzt er doch immer wieder die Medien, um die eigene gut funktionierende Gemeinde regional ins falsche Licht zu stellen. Die in dem Leserbrief geäußerten öffentlichen Falschaussagen bedürfen allerdings einer Richtigstellung.

Seit etlichen Jahren nun wird das Thema Wasser in Großwallstadt diskutiert. Für die Auswahl an geeigneten Brunnenstandorten hat sich der Gemeinderat von einem Ingenieurbüro sowie von zwei unabhängigen, promovierten Hydrogeologen beraten lassen.

Nachdem sich der Gemeinderat einstimmig für die Planung und Durchführung der Brunnenstandorte durch den Hydrogeologen Dr. Hanauer entschieden hatte, wurden entsprechende Probebohrungen durchgeführt. Nach Erhalt und Auswertung der wissenschaftlich erhobenen Ergebnisse entschieden wir im Gremium erneut, die Ergebnisse und weitere Vorgehensweise durch den Hydrogeologen Dr. Reiländer überprüfen zu lassen. Herr Dr. Reiländer ist ein von der IHK Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wassergewinnung und Grundwasserschutz und in seiner Funktion somit zur Objektivität verpflichtet.

In dem von ihm erstellten Gutachten wurde die Planung der weiteren möglichen Brunnenstandorte und Durchführung der Bohrung – wie von Dr. Hanauer vorgeschlagen – uneingeschränkt bestätigt und befürwortet. „Wasser muss nun einmal dort erschlossen werden, wo es vorhanden ist“, so der Gerichtsgutachter.

Mehrfach stellten die Hydrogeologen die Ergebnisse von Probebohrungen vor, erklärten die geologischen Zusammenhänge u.a. anhand schematischer Zeichnungen und gaben klare Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise. In zahllosen öffentlichen Gemeinderatssitzungen wurden seitens der Experten immer wieder die gleichen Fragen ausführlich und erschöpfend beantwortet. Es wurde u.a. detailliert und eingehend erklärt, warum andere, vorgeschlagene Brunnenstandorte ungeeignet sind und der Brunnen III nicht schützbar ist. Trotzdem werden von Herrn Wengerter alte, bereits widerlegte Aussagen für den Brunnen III und die weiteren Brunnenstandorte angeführt; möglicherweise ist dies darin begründet, dass Herr Wengerter bei diesen Vorträgen in den Gemeinderatsitzungen gar nicht anwesend war. Einleuchtend ist, dass man den Nachweis von Dieselspuren in einem Bohrkern – auch mit der größten Expertise – nicht vorhersehen konnte, da sich dies dem wissenschaftlichen Einfluss entzieht und der Kategorie „Zufall“ zuzuordnen ist.

Es hat somit nichts mit Arroganz zu tun, wenn die Fraktion der Freien Wähler die Auswahl der möglichen Brunnenstandorte auf Grundlage von Gutachten des Büros Brandt-Gerdes-Sitzmann (Umweltplanung Darmstadt für das Wasservorbehaltsgebiet Freistaat Bayern), des Hydrogeologischen Büros Dr. Bernd Hanauer und der Überprüfung durch den  Gerichtssachverständigen Dr. Reiländer vom Hydrogeologischen Institut Neunkirchen, stützt.

Es zeugt vielmehr von Ignoranz seitens Herrn Wengerter, dessen Fraktion vor einiger Zeit erneut die Expertenmeinung anzweifelte und stattdessen einen Wünschelrutengänger engagieren wollte (Main-Echo Ausgabe v. 04.05.2017/S. 18, „Wasserversorgung erhitzt Gemüter“).

Von einem ehemaligen Richter würden wir erwarten, dass man Meinungen und Empfehlungen von Gutachtern deutlich mehr Beachtung schenkt. Man könnte aber auch den Eindruck gewinnen, dass dieses Thema ganz bewusst am Köcheln gehalten wird, um Stimmung gegen Bürgermeister Eppig und die Fraktion der Freien Wähler zu machen.

Wir alle sind Großwallstädter, lieben unser Weinfest, die Behauptung, wir seien „Totengräber der Weinfeste“ entbehrt jeglicher Grundlage und spricht nicht gerade für einen gesegneten Wortschatz von Herrn Wengerter, der selbst Winzer ist und sich im Übrigen seit Jahren nicht am Weinfest beteiligt.

Um zukünftig die notwendigen, fundierten Informationen zu bekommen, laden wir Herrn Wengerter sehr herzlich zu den monatlichen Gemeinderatsitzungen, welche immer Dienstags um 19:30 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses stattfinden, ein.

Allerdings nur als Zuschauer, denn die Tätigkeit als Gemeinderat trauten ihm die Großwallstädter Bürger in der Gemeinderatswahl 2014 mit nur 1,73% der Wählerstimmen nicht zu.

Gemeinderatsfraktion FW Großwallstadt.

Yvonne Adrian-Stanzel, Ralf Klement, Andreas Krist, Maria Pilzweger, Sigi Roch, Nicole Scherger, Dr. Hardy Wenderoth, Heinz Felix Vogel, Reiner Völker

Faktencheck zum Leserbrief gegen die „Freien Wähler“ Totengräber der Weinfeste

  1. Es ist sehr schön, dass sich ein Bürger von Großwallstadt durch Verfassen von Leserbriefen Gedanken über unseren Ort macht. Im Jahr 2014 ist dieser auch zur Wahl angetreten. Damals hieß es in seiner Bewerbung unter anderem.

Auszug:

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit im Gemeinderat muss eine gesunde Ortsentwicklung und der Erhalt der dörflichen Infrastruktur sein. Ich bin der Auffassung, dass hier in den letzten Jahren doch einiges hätte besser laufen müssen. Des Weiteren hieß es: Diesen Entwicklungen gilt es mit Kompetenz und Sachverstand entgegenzuwirken.

Ende des Auszugs

Wer aber ins Gremium gewählt wird und wen man für kompetent hält bzw. den Sachverstand zutraut  entscheiden letztendlich die Bürger, also die Wähler.

Der Sprung in das Gemeindeparlament ist dem permanenten Leserbriefschreiber nicht gelungen. Vermutlich wurde, wie man volkstümlich sagt, hier „Die Rechnung ohne den Wirt“, in diesem Fall den Wähler gemacht.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass man, wenn man dem Gemeinderat nicht angehört,  sich mit Leserbriefen Gehör verschaffen will. Diese sollten aber wie in seiner Wahlbewerbung aufgeführt, auch von Kompetenz und Sachverstand zeugen.

Leider halten auch dieses Mal Inhalte des Briefes einem Faktencheck nicht stand und verbreiten nur sogenannte Stammtisch-Polemik.

Im Einzelnen:

Auszug Leserbrief:

Bereits eine laienhafte Überlegung führt dazu, dass ein Flachbrunnen, der aus geringer Tiefe von 20 m fördert, gegen Einflüsse von der Oberfläche weit weniger geschützt ist, weil die Filterwirkung tieferer Erdschichten fehlt und Einträge aus der Oberfläche viel schneller sich im Grundwasser finden.

Aussage im Check:

Die Aussage ist wirklich laienhaft. Die Schützbarkeit eines Brunnen hängt nicht in erster Linie damit zusammen, wie tief ein Brunnen ist. Wichtiger Bestandteil ist die Bodenbeschaffenheit darüber und die sich daraus ergebende Filterwirkung im Einzugsbereich des Brunnen.

Beispiel Stadt Augsburg:

Dieser Beitrag ist auszugsweise aus der Homepage der Stadt Augsburg entnommen.
Hier wird schon bei 20 Metern von einem Tiefbrunnen gesprochen.

Homepage Stadt Augsburg:

Neuer Trinkwasserbrunnen im Stadtwald

Mit einem neuen Brunnen sichern die Stadtwerke Augsburg (SWA) auch künftig die hohe Qualität des Trinkwassers.

Bis Ende 2018 bauen die Stadtwerke im Siebentischwald einen neuen Horizontalfilterbrunnen. Die Aufgabe des zwei Millionen Euro teuren Brunnens: Er fördert naturbelassenes Trinkwasser aus über 20 Metern Tiefe. Pro Stunde sollen es rund 360 Kubikmeter Wasser sein. Das entspricht einem Siebtel des gesamten Trinkwasserbedarfs an einem Sommertag in Augsburg.

Trinkwasser aus der Tiefe (Anmerkung wir reden von 20 Metern)

„Der neue Horizontalfilterbrunnen fördert Wasser aus tieferen Grundwasserschichten als die meisten anderen der rund 66 Brunnen der Stadtwerke“, erläutert der Chef der SWA-Wassersparte, Dr. Franz Otillinger. Während in der Vergangenheit rund drei Viertel des Augsburger Trinkwassers in Brunnen mit einer Tiefe von etwa zehn bis zwölf Metern aus den „quartären Kiesen“ gefördert wurde, reichen inzwischen zwölf Brunnen der SWA in die darunter liegende Bodenschicht 20 bis 25 Meter tief, die „oberen tertiären Sande“.

Ende Auszug Homepage

Wie die Wassergewinnung aus 10 Metern Tiefe für eine Großstadt aussieht und diese funktioniert haben sich die Fraktion der Freien Wähler auf einer Informationsfahrt nach Augsburg 2014 angesehen.

Auszug Leserbrief:

Seit fast zwei Jahren ist in Großwallstadt ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen IV ausgeschildert. Aber diese Schilder haben überhaupt keine Rechtswirkung solange es keine Verordnung über das Wasserschutzgebiet gibt. Es darf also jeder, ungestraft Gülle fahren, aber ein Dixie von zwei Tagen darf hier nicht aufgestellt werden.

Aussage im Check:

Diese Aussage ist falsch. Für das Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern  ist ein gültiges Wasserschutzgebiet mit Verboten ausgewiesen. In diesem liegen unsere Brunnen IV, V, VI und künftig auch VII. Im Umfeld von Brunnen IV wird auf beide Schutzgebiete hingewiesen.

  1. Auf das AKTUELL gültige des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern und
  2. auf dass künftige Schutzgebiet.

Beispiele aus der Schutzgebietsverordnung § 3 Wasservorbehaltsgebiet des Freistaates Bayern:

Punkt 1.2: Gülle oder Jaucheausbringung mit Faß

Zone I. verboten

Zone II: verboten auf abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.

Zone III: Siehe Zone II.

Punkt 1.3: Gülle und Jaucheausbringung mit Leitungen, Aufbringen von Klärschlamm.

Zone I: verboten

Zone II verboten.

Zone III: Siehe 1.2

Punkt 1.4: Überdüngung und das Aufbringen von Abwasser

Zone I, Zone II und Zone III verboten.

Punkt 3.4: Sickerschächte und Trockenabborte zu errichten oder zu erweitern.

Zone I, Zone II und Zone III verboten.

Ende Auszug

Somit ist die Behauptung im Leserbrief im Faktencheck klar widerlegt. Es handelt sich wieder einmal um eine Fehlinformation.

Der Leserbriefschreiber sollte, falls er Verstöße feststellt, diese lieber zur Anzeige bringen als zu behaupten, Verstöße könnten nicht geahndet werden.

Auszug Leserbrief zur Schutzgebietsaufhebung Brunnen III.

Geschafft haben es diese  Gemeinderäte (Anmerkung: es sind vermutlich die der FW gemeint) mit ihrer Mehrheit aber, das bestehende Schutzgebiet für den Brunnen III am südlichen Ortsrand, der noch immer das beste Wasser aller Brunnen liefert, aufheben zu lassen und zu Bauland zu machen.

Aussage im Check:

Eine gewagte Theorie die wieder einmal auf Unwissenheit basiert. Das Wasserschutzgebiet wurde am 01.10.2013 durch das Landratsamt Miltenberg aufgehoben. Grund war die Nichtschützbarkeit des Brunnen aufgrund der vielen Gefährdungspotentiale in dessen Umfeld und die Inbetriebnahme des Brunnen IV.

Siehe vorherige Berichte zum Wasser auf der Homepage.

Wir weisen explizit auf die damalige Sitzverteilung im Gemeinderat hin: 8 Räte CSU, 3 Räte SPD und 5 Räte FW  zzgl. Bürgermeister. Wo ist hier eine FW-Mehrheit. Aber auch zählen ist manchmal Glückssache.

Des Weiteren kann angemerkt werden, dass der Kauf des Baulandgrundstücks zu Rohbaulandpreisen für den REWE und Rossmann-Markt in der Sitzung am 15.10.2013 einstimmig beschlossen wurde. Drei Räte waren nicht anwesend. Zwei davon von den „Freien Wählern“. Wichtig: Siehe Sitzverteilung oben. Die restlichen Grundstücke für dieses Gebiet wurden ebenfalls noch in der Periode vom 01. Mai 2008 bis zum 01. Mai 2014 erworben in denen die Freien Wähler keine Mehrheit hatten.

Somit  ist auch diese Behauptung im Faktencheck durchgefallen.

Auszug aus dem Leserbrief:

Damit wird der gesamte Weinberg und vor allem der jetzige Parkplatz am Flurbereinigungsweg zumindest in der weiteren Schutzzone liegen.

Aussage im Faktencheck.

Der jetzige Parkplatz liegt schon jetzt in der Schutzzone II des Wasservorbehaltsgebiets des Freistaates Bayern.

Somit ist auch diese Aussage wieder durch den Faktencheck gefallen.

Hinweis:

Der Weinberg Lützeltal würde, falls ausreichend Wasser gefunden werden würde, voraussichtlich in die Schutzzone III eines neuen Wasserschutzgebietes fallen. Wir verweisen hier aber auf die E Mail des Gerichtssachverständigen Herrn Dr. Reiländer im Bericht unserer Homepage Wasserversorgungskonzept und Winzer zur Wasserversorgung und Brunnensuche vom 28.06.2017.

Fazit:

Wie man sieht halten wir nichts von Polemik und diffamierenden Titulierungen. Wir beziehen uns nur auf Fakten. Diese sprechen für unsere kompetenten und sachverhaltsbezogenen Entscheidungen. Für diese haben wir einen Wählerauftrag. Großwallstadt entwickelt sich derzeit in allen Belangen kräftig. Nur dies und keine haltlosen Behauptungen können den  Bürger und somit den  Wähler überzeugen.

Die Freien Wähler sind für das Allgemeinwohl und nicht die Interessen des Leserbriefschreibers gewählt. Wir stehen für eine sichere Wasserversorgung unserer 4.100 Einwohnern (zu denen auch der Leserbriefschreiber gehört) und den im Ort befindlichen 2.700 Arbeitsplätzen. Eine sichere Zukunft für Großwallstadt steht  im Vordergrund unserer erfolgreichen Arbeit.

Abschließend noch was zum „Schmunzeln“. Im Faktencheck Wasserschutzgebiet Brunnen III haben wir auf richtiges Rechnen hingewiesen.

Der Leserbrief endet mit den Worten:

Auszug:

Den Winzern bleibt wohl nur, die Akteure als „Totengräber ihrer Weinfeste“ zu ehren.

Anmerkung: Sollte bei richtigem Nachzählen wohl „des Weinfestes“ heißen. Also nicht die Mehrzahl.

Faktencheck: Aussage schon wieder durchgefallen

Sie sehen also, dass der Leserbrief vom Inhalt offensichtlich  nichts von dem halten kann, was in der Wahlbewerbung offeriert wurde.

Zone 30 und Verkehrsberuhigter Bereich

Gemeinderätin Nicole Scherger (FW) hatte in ihrem Antrag vom 31.10.2016 (veröffentlicht auf der Homepage am 06.11.2016) in der Sportplatzstraße eine Gechwindigkeitsreduzierung beantragt um Kindern, welche zu den Sportanlagen eilen, eine höhere Verkehrssicherheit zu bieten. Bei einer Verkehrsschau vor Ort mit der Polizei wurde mitgeteilt, dass dies nicht für die gesamte Sportplatzstraße durchführbar ist. Deshalb stellte die Gemeinderätin am 09.12,2016 (veröffentlicht auf der Homepage am 01.02.2017) einen Zusatzantrag. Jetzt sollte im gesamten Ortsbereich geprüft werden, wo Zonen 30 möglich sind.  Der Antrag fand im Gemeinderat große Unterstützung. Jetzt kann Vollzug gemeldet werden.

Zone 30

In Großwallstadt sind nur noch wenige Straßen von der Zone 30 ausgenommen.

Dies sind:

  • Die Hauptdurchgangsstraße MIL 29 (bestehend aus Obernburger Straße/Hauptstraße/Weichgasse/Großostheimer Straße).
  • die Schmalzgasse,
  • die Engelgasse,
  • die Ankergasse und 
  • die Jahnstraße.
  • Die Obere Fährgasse soll jetzt, laut Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017, aufgrund des An- und Abfahrtsverkehrs zum Schwimmbad ebenfalls zur Zone 30 erklärt.

Des Weiteren gibt es zwei verkehrsberuhigte Bereiche

  • Am Schwimmbad
  • Vor dem Kindergarten Sankt  Marien

Verkehrsberuhigter Bereich und seine Besonderheiten:

Der Bereich wird durch das Zeichen 325.1 angekündigt (siehe Bild Schwimmbadparkplatz/-zufahrt)  und durch das Zeichen 325.2 aufgehoben.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.

Roland Eppig, Vorsitzender FW

Anträge CSU Wasserversorgungskonzept und Winzer zur Wasserversorgung und Brunnensuche

Hinweis:
Das Dauerthema Wasserversorgung – Brunnen  und Winzer stand in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27.06.2017, wieder einmal auf der Tagesordnung.

In Kurzfassung:

Die CSU forderte in ihrem Antrag, ohne einen eigenen Vorschlag einzubringen, ein Gesamtwasserversorgungskonzept der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre. Es ist aber bekannt, dass unser größter Wasserabnehmer eine maximale Vorhersage für vier Jahre erstellt. Des Weiteren besteht ein Versorgungskonzept welches seit 2005 konsequent angewandt wird.  Siehe vorherigen Beitrag Irritationen beim Wasserversorgungskonzept.

Die Winzer fordern in ihrem Antrag die Einstellung der Arbeiten zu Brunnen 7 im nördlichen Teil des Wasservorbehaltsgebietes des Freistaates Bayern. Sie fordern Erkundungen im südlichen Bereich des Brunnen IV von Großwallstadt.

Beide Anträge werden hier nicht mehr von Seiten der Freien Wähler kommentiert. Lesen Sie das beigefügte Email des Sachverständigen Herrn Dr. Reiländer zu beiden Anträgen und bilden Sie sich ihre Meinung selbst.

Bild Bohrarbeiten Brunnen IV

 

Von: Dr. Werner Reiländer
Gesendet: Samstag, 24. Juni 2017
An: Roland Eppig
Betreff:  Antrag Winzer und Auszug aus GR-Protokoll zu CSU Antrag

Glück auf Herr Bürgermeister Eppig,

ich habe jetzt alle zurückliegenden Unterlagen noch mal vollständig gesichtet und die Schriftstücke der Winzer und der CSU intensiv angeschaut.

Generell hat sich an meiner Beurteilung der gesamten Situation nichts geändert.

Es werden in den Schriftstücken alte, bereits widerlegte Aussagen für nachweislich nicht umsetzbare Brunnenstandorte angeführt, die allerdings keinerlei neue Aspekte beinhalten.

Daher möchte ich aktuell auf meine Stellungnahmen und Vorträge verweisen, in denen alle Fragen bereits mehrfach ausführlich behandelt wurden, die hier aufgeworfen, diskutiert bzw. scheinbar neu in die Diskussion eingebracht wurden.

Das von der CSU-Fraktion des Gemeinderates mit Schreiben vom 11.04.2017 geforderte Wasserversorgungskonzept für die nächsten 10 Jahre liegt auf dem Tisch und wurde in den letzten Jahren absolut konsequent und fachlich korrekt entwickelt sowie vom beauftragten Ingenieurbüro Hanauer folgerichtig und logisch fortgeführt. Dies habe ich in den zurückliegenden Stellungnahmen schon des Öfteren ausführlich und nachvollziehbar erläutert.

Zu den Einwendungen der Winzer möchte ich an dieser Stelle ausführen, dass es für den Weinbau kein Problem darstellt, in ein Wasserschutzgebiet zu fallen, wenn die Bewirtschaftung so stattfindet, wie im Schreiben der Winzer auf Seite 2 dargelegt: „Die Düngung im Weinbau erfolgt heute in der Regel nach einer vorherigen Bodenuntersuchung und Ermittlung des Stickstoffbedarfs. Die Düngung selbst erfolgt im Frühjahr zum Austrieb bzw. Mitte Juni zur Rebblüte, wenn die Reben viel Stickstoff benötigen. Die Weinberge sind zu dem begrünt, so dass der Stickstoff von den Reben und von der Begrünung aufgenommen wird.“

Zudem möchte ich deutlich machen, dass sich Landwirtschaft und auch Sonderkulturen, wie z.B. Weinbau, und Wassergewinnung nicht gegenseitig ausschließen.

Der Unterzeichner selbst kennt viele Beispiele, in denen Weinberge in Wasserschutzgebieten liegen, ohne dass die Wassergewinnung hierdurch unmöglich gemacht würde.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch Veranstaltungen wie z.B. das Weinberghüttenfest erst auf ihre Umsetzbarkeit im Wasserschutzgebiet hin überprüft werden müssten.

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Fest bestehen würde, ist die Prioritätensetzung Fest versus Wassergewinnung nach meiner Ansicht eindeutig.

Wasser muss nun einmal dort erschlossen werden, wo es vorhanden ist.

Man kann fachliche Argumente, die mehrfach diskutiert, besprochen und als richtig bewertet wurden, nicht dadurch entkräften, dass immer wieder alte, bereits widerlegte Argumente angeführt werden, die scheinbar neuen Diskussionsbedarf ergeben.

Ich sehe an dieser Stelle von einer detaillierteren Analyse der Schriftstücke ab, da es keine neuen Überlegungen gibt, die meine grundsätzliche Beurteilung in Frage stellen.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen einen Beitrag für die weitere objektive Diskussion des Wassergewinnungskonzeptes beigetragen zu haben.

Sollten sich Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Glück auf

Dr. Werner Reiländer

Hydrogeologisches Institut Dr. Reiländer GmbH
Adam-Henkel-Str. 3
91077 Neunkirchen a. Br.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK Bayreuth) für Wassergewinnung und Grundwasserschutz Erdwärmenutzung zum Betrieb von Wärmepumpen

 

Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) für Eigenüberwachung, Bauabnahme von Grundwasserbenutzungsanlagen